Bewertungen von JUDr. Heinz Tausendfreund

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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

TG

von T. G. am 18.01.2022 um 17:37 Uhr

Strafrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr kompetent, fair und fachlich sehr Angaschiert.
Herzlichen Dank für Ihre super Bewertung! Mit freundlichem Gruß Heinz Tausendfreund
MB

von M. B. am 23.02.2021 um 07:38 Uhr

Verteidigung gegen Vorwurf eines qualifizierten Rotlichtverstoßes
Verkehrsrecht
Schnelle, erfolgreiche und unkomplizierte Abwicklung.
Sehr geehrter Herr B., vielen Dank für Ihre Bewertung! Mit freundlichem Gruß Heinz Tausendfreund
KA

von K. A. am 06.02.2021 um 11:30 Uhr

Schadensersatz
Verkehrsrecht
Schneller Termin kompetente Beratung!
Sehr geehrter Herr A., vielen Dank für die gute Bewertung! Mit freundlichem Gruß Heinz Tausendfreund Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
CB

von C. B. am 06.10.2020 um 22:06 Uhr

Erfolgreiche Verteidigung Beihilfe Handeltreiben BtM in nicht geringer Menge - Bewährung
Strafrecht
Sehr gutes Urteil super Beratung top Anwalt!
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung! Ihr Heinz Tausendfreund, Fachanwalt für Strafrecht
AS

von A. S. am 11.09.2020 um 07:50 Uhr

Anzeige
Strafrecht
Herr JUDr. Heinz Tausendfreund, war sehr freundlich und hat sich umfangreich um die komplette Angelegenheit gekümmert.
Vielen Dank für die positive Bewertung meiner Verteidigungstätigkeit für Sie.
JUDr. Heinz Tausendfreund Fachanwalt für Strafrecht
DW

von D. W. am 25.03.2020 um 20:34 Uhr

Erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen für Opfer im Adhäsionsverfahren
Strafrecht
Herr Dr. Tausendfreund hat mich soverän in einem Adhäsionsverfahren in Bezug auf das Strafrecht vertreten und meine Ansprüche komplett durchgesetzt. Ich bin ihm für seine Unterstützung, Geduld und Sachlichkeit sehr dankbar. Ich kann seine Kanzlei bestens empfehlen.
Sehr geehrter Herr Dr. W., vielen Dank für Ihre sehr gute Bewertung. In Ihrem komplexen Fall war es wichtig, mit der richtigen Strategie vorzugehen und Ihre Schadensersatzansprüche insolvenzfest titulieren zu lassen.
CS

von C. S. am 02.09.2019 um 11:57 Uhr

Außergerichtliche Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
Erbrecht
Herr Tausendfreund hat mich kompetent beraten und mit Nachdruck dafür gesorgt, dass ich den Pflichtteil erhalte, der mir zusteht und nicht den deutlich niedrigeren Betrag, von dem die Gegenseite ausging. Ich fühlte mich stehts gut vertreten. Dankeschön!
Sehr geehrte Frau S., es freut mich sehr, daß ich Ihre berechtigten Ansprüche ohne Rechtsstreit erfolgreich durchsetzen konnte.
Vielen Dank für das Vertrauen und das übertragene Mandat!
Heinz Tausendfreund
RT

von R. T. am 23.08.2019 um 07:18 Uhr

Nicht zufrieden
Strafrecht
Wir waren mit unserer Vertretung durch Hr. Dr. Heinz Tausendfreund nicht zufrieden. Es wurden von ihm u.a. noch zwei Jahre NACH Einstellung des Verfahrens Schreiben an die Staatsanwaltschaft verfasst, die wir trotz Urgenz bezahlen mussten. Die Abrechnung seiner Leistungen waren intransparent und für uns nicht nachvollziehbar. Wir werden in Zukunft von einer Vertretung durch Hr. Dr. Tausendfreund absehen.
Wenn ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Einsatzes des Anwalts endgültig eingestellt wird, fällt nach dem Gesetz eine Zusatzgebühr für den Anwalt an. Damit wird letztlich sein Engagement zur Vermeidung einer Hauptverhandlung und weiterer Kosten und Belastungen für den Mandanten honoriert. So war es auch hier und wurde Ihnen bereits leicht verständlich erläutert. Daß ich über die zwischenzeitliche Abgabe des Verfahrens von der einen Staatsanwaltschaft an die andere und die dann verfügte Einstellung weder von den Behörden noch von Ihnen(!) informiert worden bin und erst durch meine Initiative erfahren habe, ist zumindest ein "Unding" der Ermittlungsbehörden. Es ändert aber nichts an der Tatsache, daß meine Tätigkeit die Einstellung des Verfahrens bewirkt hat und korrekt und für jedermann leicht verständlich abgerechnet wurde. Ihre Kritik ist daher nicht gerechtfertigt.

JUDr. Heinz Tausendfreund, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
PL

von P. L. am 26.05.2019 um 22:18 Uhr

Vertretung im streitigen Erbscheinsverfahren mit Beweisaufnahme - Testierunfähigkeit des Erblassers
Erbrecht
Herr Dr. Tausendfreund hat uns in einem sehr schwierigen Erbfall vertreten und uns durch sein Fachwissen, seine gründliche Recherche und Hartnäckigkeit zum Erfolg verholfen.
Sehr geehrte Frau L., sehr geehrter Herr A., es war mir eine große Freude, Ihnen gegen alle Einwände und Bedenken zu Ihrem rechtmäßigen Erbe zu verhelfen. Wieder einmal hat sich der Satz bewahrheitet, daß der Mensch als Zeuge eine Fehlkonstruktion ist: die Bekundungen des Vertreters der Betreuungsbehörde, der behandelnden Ärztin und der rechtlichen Betreuerin des Erblassers zu dessen Alltagskompetenz zwecks Beurteilung der Testierfähigkeit waren "haarsträubend". Der Fall hat auch gezeigt, daß es wichtig ist, bei Zeiten ein Testament zu machen! Vielen Dank für das Mandat und die gute Bewertung meiner Arbeit! Heinz Tausendfreund
YA

von Y. A. am 25.04.2019 um 13:21 Uhr

Erfolgreiche Verteidigung, Freilassung aus vorläufiger Unterbringung, Einstellung GewSchG-Verstöße
Strafrecht
Gute Beratung, sehr freundlich.
Nur am Ende eine etwas unverständliche Rechnung bekommen.