
- Erbrecht
- Familienrecht
- Kaufrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
Über mich
NANN Rechtsanwälte
Stets setze ich mich mit Kompetenz und Engagement für die Interessen meiner Mandanten ein. Ich nehme mir viel Zeit für das erste Beratungsgespräch, um die Ziele meiner Mandanten sowie die Umstände zu eruieren. Diese Informationen dienen mir dann als Grundlage, um die rechtlichen Möglichkeiten umfassend feststellen und durchsetzen zu können. Ebenso lege ich viel Wert auf transparentes Arbeiten, sodass sich meine Mandanten darauf verlassen können, dass ich stets das Vorgehen mit ihnen abstimme und sie über die aktuellen Vorgänge auf dem Laufenden halte.
Zu meiner Person
Geboren in Schwäbisch Gmünd. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Im Anschluss Referendariat am Landgericht Stuttgart. Während des Referendariats über einjährige Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer vornehmlich zivilrechtlich ausgerichteten Stuttgarter Kanzlei.
Seit Juli 2022 Rechtsanwältin in der Kanzlei Nann Rechtsanwälte
Zu meinen Rechtsgebieten
Erbrecht
Jeder kommt früher oder später mit dem Erbrecht in Kontakt – sei es als Erblasser, Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer.
Für den Erblasser bestehen verschiedene Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen, dass sein letzter Wille umgesetzt wird. Mithilfe einer eindeutigen Regelung des letzten Willens kann familiären Rechtsstreitigkeiten nach dem Erbfall häufig wirksam vorgebeugt werden. Gerne unterstütze ich Sie bei der Gestaltung von Testamenten inklusive Auflagen und Vermächtnissen, Erbverträgen und gemeinschaftlichen Testamenten. Selbstverständlich umfasst dies eine ausführliche Beratung, um die für Ihre individuelle Situation optimale Lösung zu finden.
Ebenso unterstütze ich Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer bei der Geltendmachung Ihrer Rechte und Ansprüche. Gerade in familiär oder persönlich aufgeladenen Konflikten ist die Unterstützung eines Dritten, der einen kühlen Kopf bewahrt, unverzichtbar. Für die Interessen meiner Mandanten setze ich mich dabei außergerichtlich und gerichtlich vollumfänglich ein.
Leasingrecht
Beim Leasing handelt es sich um eine Finanzierungsmethode, bei der dem Leasingnehmer eine Sache zur zeitlich befristeten Nutzung überlassen wird. Das Leasingobjekt wird dabei vom Leasinggeber finanziert und gegen Zahlung von Raten an den Leasingnehmer übergeben. Diese Gestaltung birgt für alle Beteiligten interessante finanzielle Chancen. Gleichzeitig sind häufig drei Parteien involviert und zwei unterschiedliche Vertragsverhältnisse relevant, welche bei der Durchsetzung der Ansprüche unbedingt zu beachten sind. Gerne unterstütze ich Sie, um die damit verbundenen Fallstricke zu vermeiden und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Allgemeines Vertragsrecht
Das allgemeine Vertragsrecht umfasst privatrechtliche Verträge aller Art. Zu den häufigsten gehören wohl die Kauf-, Dienst- und Werkverträge. Treten Mängel auf, so berate ich Sie zum richtigen Vorgehen und setze berechtigte Gewährleistungsansprüche durch oder wehre unberechtigte Ansprüche ab.
Sprachen
- Deutsch
Bewertungen 11
von T. H. am 06.11.2024 um 19:58 Uhr
von D. M. am 04.11.2024 um 10:29 Uhr
von C. B. am 06.01.2024 um 11:10 Uhr
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unsere in Deutschland verliehene Berufsbezeichnung: “Rechtsanwalt” beziehungsweise “Rechtsanwältin”
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Berufshaftpflichtversicherungen:
– Allianz Versicherung-AG, Königinstraße 28, 80802 München
– Geltungsbereich: jeweils Europa
USt-IdNr.: RA Volker Nann (zugleich für die anderen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) DE 225 590 305
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
RA Volker Nann
Der Honoraranspruch richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dementsprechend ergibt sich die Höhe des Honorars in der Regel aus der Höhe des Streitwertes sowie dem Umfang unseres Tätigwerdens. In bestimmten Fällen übernehmen wir das Mandat nur im Rahmen einer sogenannten Honorarvereinbarung (zum Beispiel im Strafrecht). Meist schließen wir eine Honorarvereinbarung als Zeithonorar ab.
Außer dem vorerwähnten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gelten für unsere Tätigkeit insbesondere die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA). Diese Vorschriften und weitere sind für Sie zugänglich über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.
Zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt wurden folgende Schlichtungsstellen eingerichtet: Ombudsmann b. d. Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstr. 9, 10179 Berlin, Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstr. 14, 70173 Stuttgart.

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