Profil-Bild Rechtsanwalt Helge Heiner
Rechtsanwalt

Helge Heiner

www.fh-law.de
Wenn es einfach wäre, könnte es jeder...
  • Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht
  • Fachanwalt für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
  • Forderungseinzug & Inkassorecht
  • Zivilprozessrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Ich berate Sie gerne ortsunabhängig per MS-Teams (empfohlen) oder WhatsApp Videocall (nicht empfohlen, nur auf ausdrücklichen Wunsch). Die Kosten sind identisch mit einem Beratungstermin vor Ort.
CS
von C. S. am 08.05.2025 um 16:50 Uhr
Hervorragend
Forderungseinzug & Inkassorecht

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Bei mir und meiner Kanzlei stehen Sie als Mensch im Mittelpunkt! Jeder Fall ist anders: Statt Patentrezepte anzubieten, gehe ich individuell auf Ihre Situation ein und erarbeite mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung. Dabei habe ich stets Ihre Interessen im Blick. Vertrauen Sie auf meine fachkundige Unterstützung und rufen Sie mich an!

Aufgrund meiner Fachkompetenz und meines Beratungsspektrums biete ich meinen Mandanten eine versierte Betreuung in verschiedenen Rechtsangelegenheiten an. Auch in Ihrem konkreten Fall erarbeiten wir in der Kanzlei FOLKERTS & HEINER RA-PartGmbB eine zügige und maßgeschneiderte Lösung.

Mit Engagement und Expertise für Ihr Recht! Ich vertrete Ihre Anliegen individuell und fachkundig, um für Sie den bestmöglichen Ausgang zu erreichen.

Bei Bedarf kontaktieren Sie mich direkt über die Kontaktdaten in meinem Profil. Für eine persönliche Rechtsberatung können Sie nach vorheriger Vereinbarung meine Kanzleiräumlichkeiten aufsuchen: Nutzen Sie hierzu den Routenplaner.

Im Fokus meiner Tätigkeit als Anwalt stehen:

Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Egal ob Sie mit einer Kapitalanlage Schiffbruch erlitten haben oder Probleme mit Ihrer Bank haben. In allen Fragen des Bank- & Kapitalmarktrechts stehe ich Ihnen fachkundig zur Seite.

Insolvenzrecht

Ich stehe Ihnen als kompetenter Ansprechpartner im Insolvenzfall zur Seite. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in der Bearbeitung von insolvenzrechtlichen Fällen stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Ihnen die Insolvenz droht oder Sie bereits im Verfahren sind und Probleme bekommen.

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Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Bank- & Kapitalmarktrecht im DAV
  • Arbeitskreis Bankrecht des OLANV
  • Rechtsanwaltskammer Oldenburg

Bewertungen 10

CS

von C. S. am 08.05.2025 um 16:50 Uhr

Hervorragend
Forderungseinzug & Inkassorecht
Kann ich nur empfehlen! Hat sich richtig reingehängt und das Beste für mich rausgeholt
CN

von C. N. am 08.05.2025 um 14:59 Uhr

Sehr freundlich
Allgemeine Rechtsberatung
Kompetente Beratung – ich habe mich gut aufgehoben gefühlt.
CZ

von C. Z. am 08.05.2025 um 09:04 Uhr

Top
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Bin sehr zufrieden!

Kanzlei

Kollegen der Kanzlei 2

Kontaktdaten von Helge Heiner

  • Adresse

    Bloherfelder Str. 130
    26129 Oldenburg (Oldenburg)

    NaN km (von Ihrem Standort)

    Barrierefrei
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Kanzlei-Impressum

Anbieterkennzeichnung im Sinne des § 5 TMG:

FOLKERTS & HEINER RA-PartGmbB
Bloherfelder Strasse 130
D-26129 Oldenburg

Telefon: +49 (0)441 / 249 202 – 0
Telefax: +49 (0)441 / 249 202 – 99
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Steuernummer: USt.-IDNr.: DE248498009

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IBAN: DE39 28060228 0120120444
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Registergericht:
Partnerschaftsregister des Amtsgericht Hannover, PR 200087
Partner der Gesellschaft (jeweils einzelvertretungsberechtigt):
Rechtsanwalt Mathias Folkerts
Rechtsanwalt Helge R. Heiner
Die jeweilige Berufs-/Amtsbezeichnung lautet Rechtsanwalt.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei haben ihre Berufszulassung in Deutschland erworben und sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg, der zuständigen Zulassungs- und Aufsichtsbehörde (Adresse: Staugraben 5, D- 26122 Oldenburg, Telefon +49 (0)441 / 92 5430, Telefax +49 (0)441 / 9254329, eMail: info@rak-oldenburg.de). Die Tätigkeit der Berufsträger der Kanzlei FOLKERTS & HEINER RA-PartGmbB bestimmt sich nach den Berufsregeln für Rechtsanwälte.

PRESSEVERANTWORTLICHER

Autor und Verantwortlicher im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV: Rechtsanwalt Helge R. Heiner, Bloherfelder Strasse 130, D-26129 Oldenburg

BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Zuständige Berufshaftpflichtversicherung gemäß der DL-InfoV: Sämtliche Rechtsanwälte der Kanzlei sind über die gesetzliche Mindestversicherungssumme von 250.000,- EUR hinaus mit 2.500.000,- EUR (Jahreshöchstsumme 10.000.000,- EUR) versichert. Die Versicherung besteht bei der Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin. Der räumliche Geltungsbereich besteht im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum.

OMBUDSMANN

Die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission erreichen Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Hinweis für Verbraucher nach § 36  Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle eventueller Streitigkeiten zwischen Mandanten und der FOLKERTS & HEINER RA-PartGmbB der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer mit der Bitte um Schlichtung angerufen werden kann. Voraussetzung für eine solche Schlichtung ist, dass der Streitwert der Angelegenheit nicht mehr als 15.000,- € beträgt. Die Anschrift des Ombudsmann es lautet:
Bundesrechtsanwaltskammer
– Ombudsmann –
Littenstraße 9 10179 Berlin
Alternativ kann die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltskammer Oldenburg angerufen werden. Die Anschrift lautet:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg
– Schlichtungsstelle –
Staugraben 5 26122 Oldenburg
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Mandanten können sich bei Fragen zu ihrer Mandatsabrechnung gerne direkt an uns wenden.
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Helge Heiner
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