
Wenn es einfach wäre, könnte es jeder.
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsanwalt Henning Lange
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Kontaktieren Sie mich in Fragen rund um das Verkehrsrecht und lassen Sie sich vor Ort von mir unterstützen! Bei mir sind Sie in guten Händen – ich berate sie gerne in deutscher und englischer Sprache. Meine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgte im Jahr 1999. Seit dem Jahr 2005 bin ich zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Verkehrsunfall
Ein Verkehrsunfall ist für Betroffene eine rundum unangenehme Sache, die es auch juristisch in sich hat. Umso wichtiger ist es, im Falle eines (Un-)Falles von Anfang an richtig vorzugehen. Eine direkte Kontaktaufnahme des Geschädigten zum Versicherer des Unfallgegners ist hier oft bereits der erste Fehler, da man sich nicht auf Augenhöhe gegenübertritt. So verfügt der gegnerische Versicherer über umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet der Schadensabwicklung und kennt die einschlägige Rechtsprechung. Sie auch? Lassen Sie sich nicht verunsichern und behalten Sie den Überblick. Übrigens: Sind Sie bei einem Verkehrsunfall geschädigt worden, haben Sie das Recht, von Anfang an einen Rechtsanwalt mit der Schadensabwicklung zu beauftragen. War der Unfall unverschuldet, muss der Versicherer des Verursachers dann z.B. nicht nur ein Schmerzensgeld oder die Reparatur Ihres Autos bezahlen, sondern hat in der Regel auch die Kosten des von Ihnen beauftragten Rechtsanwaltes zu ersetzen. Ganz egal, ob Ihr Fahrzeug eine Delle oder einen Totalschaden davongetragen hat.
Verkehrsdelikte
Ein Konflikt mit dem Gesetz kann gerade im Verkehrsrecht erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat geht zumeist mit der Sorge vor einem Fahrverbot, Fahrerlaubnisverlust oder Punkten in Flensburg einher. Ein Versuch, sich vor der Polizei oder Bußgeldbehörde zu rechtfertigen, kann schnell das Gegenteil bewirken und die eigene Situation weiter verschlimmern. Hier ist Schweigen Gold. Sie sollten sich daher niemals spontan zu einem Ihnen vorgeworfenen Verkehrsdelikt äußern, sondern sich auf Ihr Aussageverweigerungsrecht berufen. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung auf dem Gebiet der Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafsachen. Kontaktieren Sie mich, sobald Sie mit dem Vorwurf eines Verkehrsdeliktes konfrontiert werden. Ich verteidige Sie bundesweit und kooperiere mit im Verkehrsrecht erfahrenen Sachverständigen. Übrigens: Rechtsanwaltskosten für die Verteidigung bei Verkehrsdelikten werden zumeist von einer bestehenden Verkehrsrechtsschutzversicherung getragen.
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von S. S. am 10.04.2025 um 13:47 Uhr
von B. H. am 13.01.2025 um 13:06 Uhr
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Kanzlei
Dr. Howald & Lange
Rechtsanwälte l Fachanwalt
Wir sind spezialisiert auf Mandate aus den Gebieten rund um das Verkehrs- und Versicherungsrecht. In diesen Bereichen bearbeiten wir Fälle aus dem gesamten Bundesgebiet. Wir kooperieren bei der Unfallschadenabwicklung mit einer Vielzahl von Autohäusern und Reparaturbetrieben und bieten in unseren Schwerpunktgebieten eine Vielzahl von weiterführenden Dienstleistungen an. Herr Rechtsanwalt Lange ist Mitglied im Beirat der Rechtsanw...
Mein Kollege 1
Kontaktdaten von Henning Lange
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Kanzlei-Impressum
vertreten durch die Gesellschafter:
Rechtsanwalt Dr. Martin Howald,
Rechtsanwalt Henning Lange,
Hansering 11
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Tel.: 0345 - 530 540
Fax: 0345 - 530 5455
E-mail: info@zum-anwalt.de
Internet: www.zum- anwalt.de
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen - Anhalt
Gerhart - Hauptmann Str. 5
39108 Magdeburg
Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt
(verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO - Fachanwaltsordnung
RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
CCBE - Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union
EuRAG - Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Die vorgenannten Regelwerke sind abgedruckt in den Bundesgesetzblättern. Sie finden diese auch im Internet oder können hierauf über die Rechtsanwaltskammern zugreifen. Insbesondere können die berufsrechtlichen Vorschriften in der Rubrik "Berufsrecht" auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de/seiten/06.php abgefragt werden.
Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Allianz Versicherung AG.

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