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Bewertungen

BK

von B. K. am 01.05.2024 um 17:55 Uhr

Komplizierte Erbauseinandersetzung
Erbrecht
Wurde von Frau Henß in einer schwierigen Erbauseinandersetzung mit unklarem Testament von Anfang bis Ende bei Anwaltsschriftverkehr, vor Gericht und beim Notariat bestens vertreten. Frau Henß hat mich von Anfang an mit ihrem menschlichen Einfühlungsvermögen überzeugt. Sie hat mich in meinem mit Sicherheit komplizierten Fall, durch vielseitige Rechtskommentarrecherchen, Erfahrung und Professionalität auf einem langen Weg bis zum aussergerichtlichen Abschluss in meinem Sinne, engagiert und perfekt betreut. Besser geht es wirklich nicht, ich werde Ihr dafür stets dankbar sein und empfehle sie hiermit wärmstens weiter.
MS

von M. S. am 14.03.2024 um 11:04 Uhr

Fachlich und menschlich hervorragend
Erbrecht
Frau Henß hat mir anschaulich die verschiedenen Möglichkeiten für ein Testament dargestellt und gemeinsam mit mir einen Vorschlag erarbeitet, der von ihr jetzt final abgefaßt wird und dann von mir und meiner Frau umgesetzt wird. Sehr empfehlenswerte Anwältin.
OB

von O. B. am 01.03.2024 um 07:00 Uhr

Scheidung
Familienrecht
Ich war bei Frau Henß in Sachen Scheidung. Ich habe mich vom Erstgespräch an sehr gut bei ihr aufgehoben gefühlt. Auch die gesamte Kommunikation über Frau Lemler war super. Vielen Dank an Frau Henß & Team.
BM

von B. M. am 27.02.2024 um 17:04 Uhr

Klage wegen vertraglicher Ausgleichszahlung
Erbrecht
Herr Leitz hat die Klage eingereicht und wir haben gewonnen. Was will man mehr! Die Erstberatung hatten wir bei Frau Henß, die dann den Fall aus persönlichen Gründen an Herrn Leitz abgegeben hat. Die Beratung und auch die späteren Besprechungstermine waren immer sehr ausführlich und die Angelegenheit wurde von allen Seiten beleuchtet. Der Schriftverkehr war immer sehr zeitnah und zu unserer vollsten Zufriedenheit. Alle Fragen und Zweifel wurden besprochen und gelöst. Wir können die Kanzlei Henß-Leitz nur weiterempfehlen
KW

von K. W. am 14.06.2022 um 17:03 Uhr

Erstberatung einvernehmliche Scheidung
Familienrecht
Kontext:
Einvernehmliche Scheidung mit gegenseitigem Verzicht auf Ansprüche.
Die Scheidung wurde von meinem Mann eingereicht.
Da der Verzicht auf Versorgungsausgleich in meinem Fall der Form bedarf, benötigte ich einen eigenen Rechtsbeistand.

Ich kann mir vorstellen, dass Scheidungen sonst auch gerne komplizierter verlaufen.
Dennoch habe ich mich mit der Suche nach einem Anwalt, um mich zu meiner Scheidung beraten zu lassen, sehr schwer getan. Auf diesem Gebiet hatte ich keinerlei Erfahrung und konnte auch nicht auf Erfahrung von Freunden oder Bekannten zurückgreifen.
Eine Befürchtung war, dass versucht werden könnte, mit meiner Situation und nicht vorhandenen Erfahrung unnötig Reibach zu machen.

Frau Henß hat meine Befürchtungen direkt im ersten Satz entkräftet.
Sie war angenehm unaufgeregt, sachlich, sehr freundlich und konnte mir bei meinen offenen Fragen konkret und fokussiert weiterhelfen.
Sie wirkte sehr kompetent, erfahren und professionell auf mich. Es war sofort ein Vertrauensverhältnis vorhanden und ich habe mich sehr wohl und sehr gut beraten gefühlt.
Ihre Mitarbeiterin hat beim telefonischen Erstkontakt viele zielgerichtete Fragen gestellt, was bei mir den Eindruck erweckt, dass es sich um ein sehr gutes, gut eingespieltes Team handelt.
Bei eventuell zukünftigen Bedarf bin ich froh, jemanden wie sie, im Hinterkopf zu haben.
Besten Dank für diese Bewertung!

Ja, die Ratsuchende wollte einen Anwalt mit der Vertretung im Scheidungsverfahren beauftragen, weil ihr niemand gesagt hat, dass für einen Versorgungsausgleichsverzicht auch im laufenden Scheidungsverfahren ein Notarvertrag möglich ist und ein Anwalt im Scheidungsverfahren unverhältnismäßig viel mehr kostet. Ihr hatte auch niemand gesagt, dass sich ein Scheidungstermin verschieben lässt, wenn ein Notarvertrag gemacht werden soll und hier noch Zeit benötigt wird. Das Gericht hatte sie darauf hingewiesen, dass sie für einen Versorgungsausgleichsverzicht im Scheidungsverfahren einen Anwalt beauftragen muss.

Es wäre sehr leicht gewesen, das Mandat für die - unnötige und teure - Vertretung im Scheidungsverfahren zu bekommen, um dort eine Vereinbarung zum Versogungsausgleich zu schließen und die vollen Anwaltskosten für eine Vertretung im Scheidungsverfahren abzurechnen.

Katrin Henß
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Mediatorin
Schlichterin
Schiedsrichterin für Erbstreitigkeiten (DSE)
zertifizierte Testamentsvollstreckerin
JW

von J. W. am 15.05.2021 um 10:50 Uhr

einvernehmliche Scheidung
Familienrecht
Frau Henß hat uns sehr fair und zuvorkommend beraten und uns die Möglichkeiten aufgezeigt, die uns bis dahin nicht bekannt waren.
Frau Henß hat einen großen Anteil daran, dass meine Frau und ich auch nie einen Streitpunkt in unserer Scheidungssache hatten. Wir konnten mit ihrer Hilfe alles sauber und fair miteinander regeln.
Durch ihr Netzwerk hatten wir auch einen kurzfristigen Notartermin bekommen, den wir über andere Wege in der Corona-Zeit niemals so schnell bekommen hätten.
Danke Frau Henß für ihre tolle Begleitung bei unserer Scheidung.
Herzlichen Dank für dieses Lob. Die Eheleute haben stets mit gegenseitiger Wertschätzung an einer Lösung mitgearbeitet, die ihr großes Ziel war, und mit meiner Hilfe ein optimiertes Ergebnis erreichen können. Dieses Beispiel zeigt, dass in einem fruchtbaren Verhandlungsklima win-win-Lösungen möglich sind und der Anwalt positiv auf die Situation einwirken kann.
JF

von J. F. am 29.04.2021 um 11:26 Uhr

Testament,Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung
Allgemeine Rechtsberatung
Frau Henß hatte mich bereits vor 5 Jahren erfolgreich und einvernehmlich für alle Seiten bei meiner Scheidung vertreten. Jetzt hat sie mir maßgeschneiderte Unterlagen erstellt, die alle Belange sowohl für mich als auch für meine Angehörigen regeln. Testament ( z.B. wie verhindert man potentiellen Streit bei Erbengemeinschaften), Patientenverfügung, Vorsorgevollmachten getrennt nach persönlichen und finanziellen Angelegenheiten und einen Geschäftsbesorgungsvertrag der das Innenverhältnis der Bevollmächtigten und einer Kontrollperson (Vertretung der Erben) regelt. Ich hoffe noch viele Jahre gesund leben zu können, auch mit dem guten Gefühl " es ist alles geregelt". Es lohnt sich das zu tun und ich kann Frau Henß nur wärmstens empfehlen. Sie hat Kompetenz und Empathie.
MM

von M. M. am 16.03.2021 um 17:35 Uhr

Beratung in Sache Erbrecht
Erbrecht
Sehr kompetente und ehrliche Beratung bezüglich der Vorgehensweise im Todesfall eines nahen Angehörigen. Es war ein sehr angenehmes und offenes Gespräch. Wir können Frau Henß jederzeit guten Gewissens weiterempfehlen.
M. M.
CC

von C. C. am 19.01.2021 um 10:48 Uhr

Scheidung
Familienrecht
Sehr schnelle und unkomplizierte Bearbeitung.
WO

von W. O. am 20.04.2020 um 17:32 Uhr

Erbauseinandersetzung
Erbrecht
Ich hatte ReA Henß & Leitz auf Empfehlung von Bekannten aufgesucht, es ging um eine Erbauseinandersetzung ohne Testament. Ich wurde vom ersten Kontaktgespräch bis zum Ende der Angelegenheit sehr fachlich gut beraten und betreut. Es wurden mir gute Tipps und Ratschläge gegeben wie wir mit der gegnerische Seite umgehen können/sollen (den Ball flach halten) um einfach die angespannte Situation nicht noch mehr zu verschärfen. Sehr dankbar bin ich Frau Henß und Herrn Leitz für die Unterstützung bei Terminvereinbarungen wegen Fristen, die ich ohne deren Hilfe nicht mehr geschafft hätte.
Ich war vollstens zufrieden und würde die Kanzlei jederzeit weiterempfehlen.
W.O