
Holger Hesterberg

- Strafrecht
- Verkehrsrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Über mich
Ich bin seit 2007 selbständiger Rechtsanwalt. Ich verteidige und vertrete ich Sie vorwiegend in den Regionen
- Wolfratshausen
- Geretsried
- Königsdorf
- Eurasburg
- Münsing
- Penzberg
- Bad Tölz
- Starnberg
- Seeshaupt
- Miesbach
- Weilheim i.OB
- Kochel am See
- Garmisch-Partenkirchen
- Stadt München
- und im Großraum München.
Ich bin auch bundesweit tätig.
Herzlich willkommen auf meinem Profil.
Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Bußgeldverfahren:
Ich verfolge eine erfolgsorientierte Verteidigungsstrategie und bin bereits im Ermittlungsverfahren und Bußgeldverfahren Ihr kompetenter anwaltlicher Rechtsbeistand. Der Strafverteidiger stellt die sogenannte "Waffengleichheit" im Verfahren her.
Ich rate meinen Mandanten, bis zur Akteneinsicht durch den Anwalt konsequent zu schweigen. In der Regel findet der erste Kontakt mit der Polizei statt. Lassen Sie sich nach dem ersten Eindruck des Tatvorwurfes nicht überrumpeln. Ihr Schweigerecht ist eines Ihrer wesentlichen Verfahrensrechte als Beschuldigter. Sie müssen dies nicht begründen und dies darf Ihnen auch nicht zu Ihren Lasten ausgelegt werden.
Sollten Sie eine Vorladung oder Anhörungsbogen der Polizei erhalten, übernehme ich für Sie die Absage von Vernehmungsterminen. Erst ach Akteneinsicht kann die Verteidigungsstrategie mit dem Mandanten besprochen werden. Unter Umständen kann auch eine öffentliche Gerichtsverhandlung mit Presse und Berichterstattung vermieden werden.
Wirtschaftstrafrecht, Scheinselbständigkeit, Zoll, Jugendstrafrecht, Körperverletzung, Sexualstrafrecht, Tötungsdelikte, Strafanzeige, Anhörungsbogen, Vorladung, Durchsuchungsbeschluss, Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, Ermittlungsverfahren, erkennungsdienstliche Behandlung, Strafbefehl, Anklage, Hauptverhandlung, Geldstrafe, Haftstrafe, Bewährung, Haftprüfung, Haftbeschwerde, Untersuchungshaft, Jugendgerichtshilfe, Betäubungsmittel, BtMG, Nebenklage, Zeugenbeistand, Pflichtverteidigung, häusliche Gewalt, Gewaltschutzgesetz, GewSchG, Näherungsverbot.
Verkehrsstrafrecht, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsrecht:
Verkehrsrecht ist ein umfangreiches Betätigungsfeld, mit vielen Überschneidungen zum Strafrecht. Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten umfassen: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Unfallflucht, Fahren unter Alkoholeinfluss, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung, Bußgeldverfahren, Fahrerflucht, Schmerzensgeld, Personenschaden, Fahrerlaubnis, Führerschein, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, Geschwindigkeitsüberschreitung, überhöhte Geschwindigkeit, Handy am Steuer, Sicherheitsabstand.
Insbesondere Fahren unter Alkoholeinfluss oder Fahrerflucht sind Regeltatbestände für den Entzug der Fahrerlaubnis. Zu nennen sind hier: Fahreignungsregister, Punktesystem, Punktekonto, Fahrverbot, Drogen, Alkohol, Medikamente, Fahruntüchtigkeit, Idiotentest, MPU, EU-Führerschein, Fahrerlaubnisentzug, Fahrverbot, Betäubungsmittel, Mischkonsum.
Die Folgen für Ihre Fahrerlaubnis sind in der Regel schwerwiegender als das Strafurteil. Denn das Strafverfahren hat oft ein Nachspiel von Seiten der Führerscheinstelle. Die Führerscheinstelle hat unabhängig vom Strafgericht einen eigenen Ermessensspielraum. Die Führerscheinstelle kann Ihre Fahrtauglichkeit selbst prüfen und bewerten (Idiotentest). Die Hürden für den Entzug der Fahrerlaubnis sind geringer, als Sie denken. Sprechen Sie mich an, bevor Sie Ihre Situation durch Kontaktaufnahme mit Behörden (z.B. Polizei, Führerscheinstelle) verschlechtern. Ich bin Ihr kompetenter Vertreter im Strafverfahren und Bußgeldverfahren.
Ich freue mich über Ihren Anruf. Gute Erreichbarkeit der Kanzleiräume direkt an der Autobahnabfahrt A95, Wolfratshausen und Parkplätze, die Sie kostenfrei nutzen können, sind gegeben.
Weitere Informationen finden Sie auf:
www.anwalthesterberg.de
Sprachen
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Die Qualifikation zur Führung der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Wesentliche berufsrechtlich Rechtsvorschriften:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO bis 30.06.2004)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
(In der jeweils gültigen Fassung)
Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Tal 33, 80331 München
www.rak-muenchen.de
Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
c/o Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstr. 9, 10179 Berlin
www.brak.de
Weitere Informationen finden Sie unter www.brak.de

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