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Bewertungen

MF

von M. F. am 13.01.2017 um 16:53 Uhr

TAP Portugal, Overbooking der Maschine ab Lissabon.
Reiserecht
Herr Rechtsanwalt Hopperdietzel und sein Team haben uns bei der Durchsetzung unser Rechte inklusive Klage bei einem Flug mit der TAP Portugal von FRA-LIS-REC vertreten. Der Weiterflug von Lissabon nach Recife war in den Weihnachtsferien überbucht, so dass wir seitens der Airline von der Passagierliste gestichen wurden und erst am nächsten Tag weiterfliegen konnten. Herr Hopperdietzel ist ein absoluter Fachmann auf dem Gebiet Fluggastrechte. Zum Gerichtstermin erschien die beklagte Airline nicht. Wir erhielten 600€ Ausgleichszahlung plus Zinsen wegen Nichtbeförderung pro Person.

Googelt man nach Fluggastrechten und Expertenmeinung erscheint immer wieder Herr Rechtsanwalt Hopperdietzel. Und das zu recht.

Wir haben Herrn Hopperdietzel als überaus kompetenten und sehr netten Rechtsanwalt erlebt und können ihn nur weiterempfehlen.
KS

von K. S. am 08.01.2017 um 14:12 Uhr

Stornokostenerstattung von Reiseveranstalter (vtours)
Reiserecht
Top Beratung! Durch Herr Hopperdietzel konnten wir die ungerechtfertigten hohe Stornokosten vermeiden. Wir sind mit dem Ausgang des Falles sehr zufrieden. Sehr erfahren im Bereich Reiserecht. Weiterzuempfehlen.
BW

von B. W. am 09.12.2016 um 20:55 Uhr

Stornokostenerstattung von Fluggesellschaft
Reiserecht
Von Anfang bis Ende ein reibungsloser Ablauf. Man muss sich als Mandant um nichts kuemmern, denn Herr RA Hopperdietzel erledigt alles zur vollsten Zufriedenheit.
BW

von B. W. am 09.12.2016 um 20:55 Uhr

Stornokostenerstattung von Fluggesellschaft
Reiserecht
Von Anfang bis Ende ein reibungsloser Ablauf. Man muss sich als Mandant um nichts kuemmern, denn Herr RA Hopperdietzel erledigt alles zur vollsten Zufriedenheit.
DN

von D. N. am 08.12.2016 um 21:23 Uhr

Reiserecht
Reiserecht
Wir haben bei einer amerikanischen Fluggesellschaft Flugtickets für Flüge in die USA gebucht. Diese Flüge konnten wir aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen und haben daher die Kündigung des Beförderungsvertrages ausgesprochen und zugleich das gesamte Ticketentgelt zurückgefordert. Nachdem die Fluggesellschaft freiwillig keine Zahlung geleistet hat, erhob Herr Hopperdietzel in unserem Namen eine Klage zum Amtsgericht Frankfurt. Das Amtsgericht hat die Fluggesellschaft aufgrund der Argumentation von Herrn Hopperdietzel verurteilt, 95 % des gezahlten Ticketentgelts zurückzuerstatten.
Wir haben uns in unserer Rechtsangelegenheit durch Hr. Hopperdietzel stets sehr gut vertreten gefühlt.
Er hat uns zu unserem Recht verholfen, als eine Fluggesellschaft für eine nicht erbrachte Leistung Geld einbehalten hat.
Ich kann ihn als Rechtsexperten für Reiseangelegenheiten nur wärmstens empfehlen!
WS

von W. S. am 28.11.2016 um 18:07 Uhr

Reiserecht
Reiserecht
Herr Hopperdietzel hat uns in einer Reisesache vertreten. Bei geplantem Antritt der Flugpauschalreise, die eine Kreuzfahrt in der Karibik zum Inhalt hatte, streikte am Frankfurter Flughafen das Sicherheitspersonal, so dass wir nicht pünktlich befördert werden konnten. Schließlich konnten wir einige Tage später zum nächsten Hafen nachgeflogen werden, um dort an Bord des Schiffes zu gehen. Allerdings wurde unser Gepäck nicht befördert. Dieses erhielten wir erst einige Tage später. Herr Hopperdietzel hat für uns alle Ansprüche gegen den Reiseveranstalter durchgesetzt.
Wir waren mit der Tätigkeit und dem Engagement von Herrn Hopperdietzel äußerst zufrieden. Seine Fachkompetenz und seine jahrzehntelange Erfahrung kam in allen Gesprächen, Schriftstücken und vor den Gerichten deutlich zum Ausdruck. Vor allen Gerichten hat uns Herr Hopperdietzel persönlich vertreten, obwohl die Gerichtsorte weit auseinander lagen.
Wir können Herrn Hopperdietzel uneingeschränkt weiterempfehlen!
RK

von R. K. am 08.11.2016 um 19:12 Uhr

Flugverspätung
Reiserecht
Herr Hopperdietzel hat uns beim Durchsetzen der Entschädigung aufgrund einer Verspätung des Fluges vertreten. Durch ständige Kommunikation konnte das Problem zügig gelöst werden. Wir können die Kanzlei nur weiter empfehlen und bedanken uns für die gute Zusammenarbeit.
MS

von M. S. am 18.10.2016 um 01:08 Uhr

Reiserecht
Reiserecht
Wir waren mit der Unterstützung von Herrn Rechtsanwalt Hopperdietzel sehr zufrieden. Zu unserem Fall: Nach Stornierung einer Pauschalreise, aufgrund diverser negativer Erfahrungen mit dem Reiseveranstalter im Vorfeld der Reise, verlangte dieser zu unrecht eine pauschalierte Stornogebühr in Höhe der Anzahlung für die gebuchte Reise. Wir bestritten die Forderung gegenüber dem Reiseveranstalter und ließen den bereits gezahlten Betrag von unserer Bank wieder zurück buchen. Einem vom Reiseveranstalter beauftragten Inkassobüro konnte Herr Hopperdietzel vermitteln, dass es nicht legitimiert ist, in Sachen einer bestrittenen Forderung zu handeln. Fast ein Jahr später reichte der Reiseveranstalter Klage ein. Herr Hopperdietzel konnte auch hier dem verantwortlichen Amtsgericht mit sehr viel Detailwissen darlegen, dass die Forderung des Reiseveranstalters jeglicher Grundlage entbehrt. Meine Frau und ich empfehlen Herrn Rechtsanwalt uneingeschränkt weiter.
DF

von D. F. am 14.10.2016 um 09:01 Uhr

Reiserecht
Reiserecht
Wir hatten das Problem, dass wir ein Flugticket online gebucht hatten und der Name meines Sohnes, systemseitig falsch bestätigt wurde, nämlich auf den Namen meiner Frau. Es wurde, Dank Herrn Hopperdietzel zu unserer Zufriedenheit gelöst. So konnten wir beruhigt unseren Urlaub antreten.
HG

von H. G. am 10.10.2016 um 20:04 Uhr

Hotelüberbuchung
Allgemeine Rechtsberatung
RA Holger Hopperdietzel hat sich umgehend um unser Reiseproblem gekümmert und mir die rechtlichen Alternativen für unsere Urlaubsreise sehr kompetent aufgezeigt. Bei Reisestreitigkeiten werde ich die Hilfe von RA Holger Hopperdietzel in Anspruch nehmen und auch weiter empfehlen. Vielen Dank!