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Bewertungen

AQ

von A. Q. am 28.04.2021 um 08:04 Uhr

Rechtsanspruch zur Stornierung seitens Reiseveranstalter
Reiserecht
Herrn Rechtsanwalt Hopperdietzel und seinem Team vielen Dank. Trotz hohen Aufkommens im Reiserecht 2020 hat er sich gekümmert meinen Rechtsanspruch durchzusetzen. Und ich "mit Geduld und Spucke" abwartend. Denn, auch zuständige Gerichte sind / waren überfordert. Nochmals vielen Dank fürs obsiegen verbleibe ich mit freundlichem Gruß A. Qu.
RD

von R. D. am 22.04.2021 um 09:46 Uhr

Durchsetzung Reiserecht gegen FTI
Reiserecht
- Klage gegen der Stornokosten war ein voller Erfolg. Die Klagestrategie war super.
Das Gericht hatte lediglich einen Vergleich angeboten. Herr Hopperdietzel setzte die vollen Stornokosten durch trotz der Besonderheit X- Reise(dynamic packing).
Die Zusammenarbeit mit NoShow Travel Rights GmbH war sehr angenehm!
Sie haben den ganzen Papierkram übernommen.
Super Job !!!!!
Vielen, vielen Dank wir dachten wir sehen nicht ein Cent wieder.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin


UW

von U. W. am 15.04.2021 um 16:09 Uhr

Gruppentörns für Segelclub
Allgemeine Rechtsberatung
Erstklassige telefonische Beratung. Fragen zum Veranstalterstatus, zu Pauschalreisen wurden klar und verständlich erläutert.
Bei zukünftigen Rechtsfragen werde ich mich immer an Herrn Hopperdietzel wenden.
U.W. am 15.04.2021
Sehr geehrter Herr U. W.,
vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung.
Viele Grüße
Holger Hopperdietzel
KR

von K. R. am 12.04.2021 um 17:45 Uhr

Tolle Arbeit
Reiserecht
Aufgrund Ihrer Zusammenarbeit mit NoShow Customer Travel und Ihres Einsatzes bei Gericht wird uns die gesamte geleistete Anzahlung von Anex Tours erstattet. Vielen Dank, super tolle Leistung!
Sehr geehrter Herr R.

vielen Dank für Ihre Bewertung. Es freut mich, dass ich gemeinsam mit dem Team von No Show Ihre Forderung gegen den Reiseveranstalter zügig durchsetzen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Hopperdietzel
AL

von A. L. am 08.04.2021 um 16:53 Uhr

TUI zahlt nicht
Reiserecht
Bin mit Herrn Hoppegarten sehr zu Frieden.Durch ihn hab ich mein Geld schnell zurück bekommen und wurde von Tui nicht mehr hingehalten.
Ich heiße zwar nicht Hoppegarten, freue mich aber trotzdem über eine Vier-Punkte-Bewertung für eine sehr zufriedenstellende Arbeit und eine schnelle Lösung Ihres Problems.
HK

von H. K. am 31.03.2021 um 19:26 Uhr

Reiserücktritt bei MSC Cruises
Reiserecht
Gute kostenlose Vorberatung, positiver Ausgang, etwas mehr Info wäre wünschenswert
Sehr geehrter Herr K.

auch wenn Sie sich nicht vollständig informiert fühlten, freue ich mich über die positive Bewertung und vor allem über den Prozessausgang, der Ihnen die vollständige Rückerstattung des Reisepreises beschert hat. Bei MSC muss man im Einzelfall mit einer sehr starken Gegenwehr rechnen, in Ihrem Fall war es glücklicherweise etwas einfacher.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Hopperdietzel
KK

von K. K. am 24.03.2021 um 20:06 Uhr

Anzahlung Reise nach Italien 03. 2020
Reiserecht
Danke Herr RA. Holger Hpperdietzel Ihre hervorragende Arbeit hat dazu geführt, daß uns der Reiseveranstalter FTI die komplette Anzahlung zurück erstatten musste.
Vielen ,vielen Dank ohne Ihre gut Arbeit wären wir leer ausgegangen.
SR

von S. R. am 20.03.2021 um 20:08 Uhr

Absolute Empfehlung
Reiserecht
Sehr netter Kontakt, kompetent, professionell, zielführend. Klage gegen Lufthansa erfolgreich abgewickelt, Reisepreis wurde uns komplett zurückerstattet. Alle weiteren anfallenden Kosten wurden von ihm direkt über unsere Versicherung abgerechnet. Wir sind absolut zufrieden, 100% Weiterempfehlung. Herzlichen Dank für alles.
FW

von F. W. am 20.03.2021 um 08:38 Uhr

Flugstornierung wegen Corona.
Reiserecht
Durch die professionelle Arbeit von Herrn RA Hopperdietzel wurde der Flugpreis
zurückerstattet. Besten Dank.
EH

von E. H. am 19.03.2021 um 18:09 Uhr

Rückerstattung unserer Vorauszahlung bei FTI
Reiserecht
Aufgrund Ihrer Zusammenarbeit mit NoShow Customer Travel und Ihres Einsatzes bei Gericht wurde uns die gesamte geleistete Anzahlung von FTI erstattet. Vielen Dank
Sehr geehrte Frau H.
die volle Rückerstattung der geleisteten Anzahlung bei Kostentragungspflicht der Gegenseite war Ergebnis meiner Tätigkeit für Sie. Ich freue mich, dass es gelungen ist, Ihnen diesen Erfolg zu bescheren und bedanke mich für die positive Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Hopperdietzel