Bewertungen von Holger Panzig
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RO
von R. O. am 11.03.2025 um 08:05 Uhr
Falsches Profil?
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Auf meine Anfrage wegen Fragen zur Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhielt ich die Antwort, dass Herr Panzig nur Versicherungsanwalt ist. Dann sollten die anderen Gebiete aus dem Profil gestrichen werden.

Antwort von Rechtsanwalt Holger Panzig
Richtig ist, dass ich mich neben dem Versicherungsrecht u. a. mit dem Wohnraummietrecht befasse und hier auch Nebenkostenabrechnungen prüfe.
Das Recht der Wohnraummieter ist vom dem der Wohnungseigentümer zu unterscheiden. Natürlich erhalten auch Wohnungseigentümer Nebenkostenabrechnungen für ihre Wohnung. Diese sind umfangreicher als die der Wohnraummieter, da auf Wohnungseigentümer weitere Positionen umgelegt werden können.
Ich wurde hier von einem Wohnungseigentümer gefragt, ob ich seine Nebenkostenabrechnung prüfen könne. Es ginge im Besonderen um die Heiz- und Wasserkosten. Die Kosten seien trotz unveränderten Verbrauchs erheblich gestiegen. Ich habe bestätigt, dass ich die Abrechnung prüfen könne, habe anheim gestellt, Belegeinsicht zu nehmen und im Übrigen darauf hingewiesen, dass die Gaskosten im Verhältnis zum Jahr 2022 trotz Energiepreisbremse mitunter um das 3 - Fache gestiegen sind, es mir also nicht ungewöhnlich erscheint, dass trotz unveränderten Verbrauchs erhebliche Kostensteigerungen zu beklagen sind.
Als der Ratsuchende sodann mir aber mitteilte, dass die Wohnungseigentumsverwaltung bereits die Umlage der Kosten beschlossen habe, riet ich, sich um einen Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht zu kümmern, weil dieser Beschluss etwaig dann gerichtlich angegriffen werden müsse, wenn man etwas gegen die Nebenkostenabrechnung unternehmen möchte. Der Wohnungseigentümer ist gegenüber dem Wohnraummieter schlechter dran.
Ich meine, das dieser Rat (kostenfrei) fair war. Ich bin kein Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht. Der Ratsuchende sollte mit seinem Begehr in den besten Händen sein.
Dass laut Anwalt.de meine Kompetenz u. a. im Miet- und Wohnungseigentumsrecht angegeben ist, hängt damit zusammen, dass die Plattform keine Trennung zwischen Wohnraummietrecht und dem Recht der Wohnungseigentümer vornimmt. Das ist aber nicht so schlimm. Wer mich kontaktiert, dem teile ich mit, ob er bei mir in den richtigen Händen ist oder besser einen anderen fragen sollte.
Das Recht der Wohnraummieter ist vom dem der Wohnungseigentümer zu unterscheiden. Natürlich erhalten auch Wohnungseigentümer Nebenkostenabrechnungen für ihre Wohnung. Diese sind umfangreicher als die der Wohnraummieter, da auf Wohnungseigentümer weitere Positionen umgelegt werden können.
Ich wurde hier von einem Wohnungseigentümer gefragt, ob ich seine Nebenkostenabrechnung prüfen könne. Es ginge im Besonderen um die Heiz- und Wasserkosten. Die Kosten seien trotz unveränderten Verbrauchs erheblich gestiegen. Ich habe bestätigt, dass ich die Abrechnung prüfen könne, habe anheim gestellt, Belegeinsicht zu nehmen und im Übrigen darauf hingewiesen, dass die Gaskosten im Verhältnis zum Jahr 2022 trotz Energiepreisbremse mitunter um das 3 - Fache gestiegen sind, es mir also nicht ungewöhnlich erscheint, dass trotz unveränderten Verbrauchs erhebliche Kostensteigerungen zu beklagen sind.
Als der Ratsuchende sodann mir aber mitteilte, dass die Wohnungseigentumsverwaltung bereits die Umlage der Kosten beschlossen habe, riet ich, sich um einen Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht zu kümmern, weil dieser Beschluss etwaig dann gerichtlich angegriffen werden müsse, wenn man etwas gegen die Nebenkostenabrechnung unternehmen möchte. Der Wohnungseigentümer ist gegenüber dem Wohnraummieter schlechter dran.
Ich meine, das dieser Rat (kostenfrei) fair war. Ich bin kein Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht. Der Ratsuchende sollte mit seinem Begehr in den besten Händen sein.
Dass laut Anwalt.de meine Kompetenz u. a. im Miet- und Wohnungseigentumsrecht angegeben ist, hängt damit zusammen, dass die Plattform keine Trennung zwischen Wohnraummietrecht und dem Recht der Wohnungseigentümer vornimmt. Das ist aber nicht so schlimm. Wer mich kontaktiert, dem teile ich mit, ob er bei mir in den richtigen Händen ist oder besser einen anderen fragen sollte.
RR
von R. R. am 17.01.2025 um 08:56 Uhr
schnelle und aussagekräftige Antworten
Versicherungsrecht
Bin damit zufrieden.
LR
von L. R. am 04.10.2023 um 13:10 Uhr
Erfahrener Versicherungsanwalt
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Panzig hat viele Jahre Erfahrung im Versicherungsrecht und leasst sich von Grosskanzleien wie BLD nichts vormachen.
CS
von C. S. am 08.10.2022 um 10:51 Uhr
Miete
Allgemeine Rechtsberatung
Nur zu empfehlen!
MP
von M. P. am 07.04.2022 um 09:31 Uhr
Äußerst gute tel. Beratung hinsichtlich eines Sturmschadens
Allgemeine Rechtsberatung
Weiterführende telefonische Rechtsberatung wer die (Baum)-Beseitigung aus einem Sturmschaden übernimmt ... Vielen Dank
MP
von M. P. am 12.08.2021 um 06:17 Uhr
Schadensersatz Beratung
Allgemeine Rechtsberatung
Der Herr Panzig hat meine Frage umgehend hilfreich beantwortet! Empfehlenswert! Vielen dank
TB
von T. B. am 23.05.2021 um 08:31 Uhr
Exzellente Beratung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Nach einer sehr guten Beratung hat Herr Panzig sich mit meinem Vermieter in Verbindung gesetzt!
Sein Schreiben macht mir sehr viel Mut!
Sein Schreiben macht mir sehr viel Mut!
AK
von A. K. am 18.05.2020 um 08:19 Uhr
Sehr schnelle Antwort, verständlich erklärt
Allgemeine Rechtsberatung
Ich erhielt eine schnelle Aussage zu meinem Problem.
AK
von A. K. am 18.10.2019 um 13:39 Uhr
Hilfe in Not
Versicherungsrecht
Herr Panzig hat mir in einer sehr schwierigen Lebensphase ganz famos geholfen. Aus diesem Grund habe ich ihn gerade weiterempfohlen.
JS
von J. S. am 19.05.2019 um 12:29 Uhr
Sozialrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Er hat mir sehr gut geholfen bei meinen Fall. Ich sollte ALG II zurück zahlen. War eine sehr große Summe. Ein Vergleich wurde angestrebt. Und wir hatten gewonnen. Ist schon länger her aber ich bin trotzdem dankbar. Nur weiter zu empfehlen. Man hört nur gutes über ihm. Leider macht er kein Sozialrecht mehr.