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Rechtsanwalt und Notar

Holger Zywicki LL. M.

Kanzlei Zywicki
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  • Erbrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
  • Familienrecht
  • Zivilrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
  • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Ich berate Sie gerne bundesweit via Skype, Google Meet, MS Teams oder Zoom. Eine einmalige Beratung bis zu einer maximalen Dauer von 30 Minuten kostet pauschal 90,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer.
SG
von S. G. am 09.02.2025 um 13:52 Uhr
kompetent, menschlich, angenehm.
Erbrecht
Dafür, dass wir Herrn Zywicki unserer Anliegen relativ unvorbereitet präsentioert haben, haben wir konstruktive Auskunft die uns wirklich weiter hilft erhalten.

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Besuchen Sie mich in meinen Büroräumen in Barsinghausen und lassen Sie sich vor Ort von mir unterstützen! Lassen Sie sich in ausgewählten Rechtsbereichen weiterhelfen und sich im Detail zu Ihrem individuellen Sachverhalt beraten. Ich freue mich Sie als Gast in meiner Kanzlei willkommen zu heißen.

Seit April 2022 bin ich auch zum Notar bestellt und kann Sie in notariellen Fragestellungen und Geschäftsfeldern beraten, entsprechende Urkunden entwerfen und beurkunden.

Familienrecht

Im Familienrecht werden die rechtlichen Verhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft oder Familie miteinander in Verbindung stehen, geregelt. Meine Tätigkeit in diesem Bereich umfasst neben Themen wie Scheidung und Unterhaltsansprüchen auch Konflikte um das Umgangsrecht und die elterliche Sorge für Kinder sowie Verfahren zur Feststellung einer Vaterschaft bzw. Vaterschaftsklagen.

Daneben befasse ich mich zudem mit der Gestaltung familienrechtlicher Dokumente wie Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Als Notar kann ich für Sie auch Scheidungsvereinbarungen oder eine Trennungsvereinbarung entwerfen und beurkunden. Ebenso kann ich Sie zu Fragen zum Abschluss eines Ehevertrages beraten und den entsprechenden Ehevertrag dann auch entwerfen und beurkunden. Im Rahmen eines Ehevertrages kann z.B. auch eine Gütertrennung vereinbart werden.

 

Erbrecht

Generell ist jeder Erblasser in seiner Entscheidung, wem er etwas zuwenden möchte, vollkommen frei. Zugunsten gewisser Personen wie Kinder, Enkelkinder, Eltern oder Ehegatten existiert jedoch ein Pflichtteilsrecht.

Ich berate Sie umfassend zur Abfassung von Testamenten und Erbverträgen oder kläre in Ihrem Auftrag alle aufkommenden Rechtsfragen im Zusammenhang mit letztwilligen Verfügungen. Darüber hinaus können Sie auch im Erbfall auf mich zählen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es z. B. um die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder die Ausschlagung eines überschuldeten Nachlasses geht.

Im Rahmen meiner notariellen Tätigkeit berate ich und erstelle und beurkunde ich auch für Sie ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag.

 

Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Sie möchten ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen? Ich berate sowohl Käufer als auch Verkäufer bei sämtlichen Immobilientransaktionen. Hier erstelle und prüfe ich Grundstücks- und Immobilienkaufverträge, im Rahmen meiner notariellen Tätigkeit können wir diese dann auch beurkunden.

Gerne informiere ich Sie auch über Sicherungsrechte, wie etwa das Vorkaufsrecht oder Wiederkaufsrecht, und setze mich zielorientiert für Sie ein.

Als Notar berate ich Sie auch, wenn sie eine Immobilie z.B. an Ihre Kinder übertragen, bzw. verschenken wollen. Wir entwerfen nach der Beratung den entsprechenden Übertragungsvertrag und beurkunden diesen dann zusammen mit Ihnen. In diesem Zusammenhang berate ich Sie auch über Sicherungsrechte, wie etwa eine Rückauflassungsvormerkung oder auch über das lebzeitige Verbleiben in ihrer Wohnung durch Eintragung eines Wohnrechts oder Nießbrauchsrechts.

Ebenso entwerfe ich Kaufverträge für Grundstücke, Kaufverträge für Wohnungen und Kaufverträge für Häuser, beurkunde diese mit Ihnen und begleite den Vorgang der Eigentumsübertragung und der Abwicklung des Kaufvertrages. Auch die Bestellung bzw. Eintragung von Grundschulden gehört zu meinem Aufgabenbereich als Notar.

 

Allgemeines Zivilrecht

Im Bereich des allgemeinen Zivilrechts kann ich sie in (fast) allen Bereichen des Vertragsrechtes beraten und vertreten.

Bitte beachten Sie dass ich in Verbraucherrechtsfragen (Energielieferungs,-Telefon und Internetverträge etc.) nicht tätig bin. Von entsprechenden Anfragen bitte ich höflichst abzusehen.

 

Insolvenzrecht

Im Bereich des Insolvenzrechtes bin ich ausschließlich im Bereich der geschäftlichen Insolvenz,-und Sanierungsberatung tätig. Ich berate Sie umfassend zur Antragspflicht bei eventuellen Bestehen eines Insolvenzgrundes sowie ggf. auch zur Geschäftsführerhaftung. Zögern Sie bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht unverzüglich kompetenten Rechtsrat einzuholen. Sie verpassen sonst möglicherweise die Möglichkeit einer Sanierung ohne Insolvenzverfahren oder bekommen Probleme, weil Sie verspätet einen Insolvenzantrag stellen. Ich kann sie in diesem Fall beraten und vertreten, auch wenn gegen Sie strafrechtlich ermittelt wird, beispielsweise wegen Insolvenzverschleppung, Bankrott oder Betrug.

Von Mandatsanfragen betreffend Verbraucherinsolvenzen bitte ich abzusehen. In diesem Bereich bin ich nicht tätig.

 

Gesellschaftsrecht

Als Notar stehe ich Ihnen bei der Gründung einer GmbH oder einer anderen von Ihnen gewünschten Gesellschaftsform zur Seite. Ich entwerfe für Sie die Gründungsurkunde, den Gesellschaftervertrag und auch eventuell notwendige Beschlüsse der Gesellschaft. Wir beurkunden die Gründung und ich melde die gegründete Gesellschaft gegebenenfalls beim Handelsregister für Sie an.

Im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit kann ich Sie auch bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern vertreten.


Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung , Betreuungsverfügung

Für den Fall, dass Sie aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen können sollten Sie unbedingt Vorsorge treffen. Dies kann jeden treffen, etwa durch einen unvorhergesehenen Verkehrsunfall oder eine plötzliche schwere Krankheit.

Selbst nächste Verwandte oder Partner haben nicht automatisch das Recht der Vertretung. Um in diesem Fall die Einsetzung eines gesetzlichen Betreuers durch das Betreuungsgericht zu verhindern, sollten Sie unbedingt Vorsorge treffen. Beachten Sie dabei auch, dass Sie für bestimmte Rechtsgeschäfte ( z.B. Bankgeschäfte oder zum Verkauf oder zur Belastung von Immobilien) eine Vollmacht in notarieller Form benötigen.

Wir beraten Sie auf Ihren Wunsch umfassend zu diesen Fragestellungen, entwerfen und beurkunden Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen.

Sie können mich direkt über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen.

Holger Zywicki LL. M. ist gelistet in Rechtsanwälte Barsinghausen und Rechtsanwälte Deutschland.

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SG

von S. G. am 09.02.2025 um 13:52 Uhr

kompetent, menschlich, angenehm.
Erbrecht
Dafür, dass wir Herrn Zywicki unserer Anliegen relativ unvorbereitet präsentioert haben, haben wir konstruktive Auskunft die uns wirklich weiter hilft erhalten.
PT

von P. T. am 08.10.2024 um 08:25 Uhr

Guter Erbrechtler
Erbrecht
Hat mir bei meinem Fall sehr geholfen.
SA

von S. A. am 23.08.2021 um 06:05 Uhr

Hohe fachliche Kompetenz
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Zywicki ist in allen Fragen zum Immobilienrecht der richtige Ansprechpartner, die notarielle Fachprüfung hat er bereits abgelegt. Er nimmt sich Zeit, hört zu und wägt Chancen und Risiken ab, daher kann ich ihn wärmstens empfehlen.

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Kontaktdaten von Holger Zywicki LL. M.

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    30890 Barsinghausen

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Kanzlei-Impressum


Impressum

Holger Zywicki
Volkers Hof 6,
30890 Barsinghausen

Kontakt

Telefon: +49 (0)5105 – 9020
Telefax: +49 (0)5105 – 64856
E-Mail: buero@ra-zywicki.de

GESETZLICHE BERUFSBEZEICHNUNGEN:

Der Berufsträger der Kanzlei Holger Zywicki führt die Berufsbezeichnungen „Rechtsanwalt und Notar“. Diese Berufsbezeichnungen wurden durch die Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ wurde durch den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Celle verliehen. Die Berufsbezeichnung „Notar“ wurde durch den Präsidenten des Landgerichts Hannover verliehen..

ZUSTÄNDIGE AUFSICHTSBEHÖRDEN FÜR:

RECHTSANWALT
Rechtsanwaltskammer Celle
Bahnhofstraße 5
29221 Celle
Telefon: 05141 / 92 82 0
Telefax: 05141 / 92 82 42
(Homepage: http://www.rakcelle.de)
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte können hier über den Internetauftritt der Bundesrechtsanwaltskammer abgerufen werden. Sie umfassen insbesondere:
  • Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO,
  • Berufsordnung der Rechtsanwälte BORA
  • Fachanwaltsordnung, FAO
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
NOTAR
Präsident des Landgerichts Hannover,
Volgersweg 65,
30175 Hannover
Telefon 0511-3470,
Internet: www.landgericht-hannover.niedersachsen.de
Die für den Notar geltenden berufsrechtlichen Regelungen können hier
über den Internetauftritt der Bundesnotarkammer abgerufen werden. Sie umfasst
unter anderem:
  • Bundesnotarordnung (BNotO)
  • Beurkundungsgesetz (BeurkG)
  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
  • Kostenordnung (KostO)
  • Dienstordnung für Notarinnen und Notare
  • NotAktVV
Der Notar Holger Zywicki ist als Notar in der Bundesrepublik Deutschland mit Amtssitz in Barsinghausen zugelassen. Er gehört der Notarkammer Celle an.
Notarkammer Celle,
Riemannstraße 15,
29225 Celle
Telefon: 05141-94940,
Internet: www.celle-notarkammer.de

BERUFSRECHTLICHE REGELUNGEN FÜR DIE RECHTSANWALTSTÄTIGKEIT

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregelung der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Die Regelungen können auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Herr Rechtsanwalt Zywicki unterhält eine mindestens den Anforderungen des § 51 BRAO entsprechende Berufshaftpflichtversicherung bei der
R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
Räumlicher Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherungen (AVB WSR 558)
  1. Deutschland
  2. Europäisches Ausland
Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten:

    1. im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht;
    2. des Rechtsanwalts vor europäischen Gerichten.
  1. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversiche­rungs­summe für Haft­pflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versiche­rungsneh­mers vor außereuropäischen Gerichten.
  2. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros.


           
                       

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