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- Fachanwältin für Arbeitsrecht
- Fachanwältin für Familienrecht
- Schwerbehindertenrecht
Über mich
Frau Rechtsanwältin Senol beendete das Studium der Rechtswissenschaften erfolgreich an der Universität zu Köln, anschließend absolvierte sie das Referendariat beim Landgericht Köln und ergänzte es durch einen Auslandsaufenthalt in Istanbul/Türkei. Nach erfolgreichem Erlangen des zweiten juristischen Staatsexamens war sie zunächst im öffentlichen Dienst sowie in einem mittelständischen Wirtschaftsunternehmen tätig, bevor sie in eine mittelständische Kanzlei eintrat. Ihre umfassenden Kenntnisse und Erfahrungen bringt sie seit September 2016 in ihre selbständige Tätigkeit als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht ein. Rechtsanwältin Hülya Senol ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und ebenso auf das Familienrecht spezialisiert.
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht betreut Frau Rechtsanwältin Senol Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Führungskräfte und Betriebsräte in allen Bereichen des Individual- und Kollektiven Arbeitsrechts. Vor Aussprache und nach Erhalt einer Kündigung berät sie ihre Mandanten umfassend und reicht unter Beachtung entsprechender Fristen Kündigungsschutzklage ein. Ebenso übernimmt sie die Durchsetzung oder Abwehr von Lohnansprüchen oder Gehaltsforderungen, die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen oder Arbeitszeugnissen sowie die Verhandlungen bei Abfindungen. Darüber hinaus begleitet und berät sie Betriebsräte in Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung, einen Interessenausgleich oder Sozialplan. Zu ihren Kernkompetenzen gehören zudem die rechtliche Beratung in folgenden Angelegenheiten: Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst, Elternzeit, Mobbing, Abwicklungsverträge, Gründung eines Betriebsrates, Tarifzuständigkeit, Scheinselbständigkeit sowie Mindestlohn.
Familienrecht
Auch im Familienrecht bietet sie ihren Mandanten eine umfassende rechtliche Betreuung an, beginnend bei Trennung oder Scheidung und der Vertretung im Scheidungsprozess über die Regelung des Unterhalts für Kinder oder Ehegatten und die Beratung zum Sorgerecht bzw. Umgangsrecht bis hin zur Unterstützung bei der Aufteilung gemeinsamer Vermögensgegenstände (Ehewohnung, Haushalt, Vermögen), insbesondere im Bereich des internationalen Familienrechts. Auch die Errichtung und Prüfung von Eheverträgen sowie die Beratung zur eingetragenen Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare gehören zu Ihren Tätigkeitsschwerpunkten. Zudem berät und vertritt Frau Senol Sie in folgenden Angelegenheiten: Ehescheidung, Scheidung, internationales Familienrecht, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Gleichgeschlechtliche Ehe bzw. Homo-Ehe, Ehevertrag, Kindergeld, Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt sowie Kuckuckskind. Frau Senol ist auf das Familienrecht spezialisiert und verfügt über besondere Expertise auf diesem Gebiet.
Schwerbehindertenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung erhalten Sie im Behindertenrecht bei Fragen rund um die Feststellung einer Behinderung und Anerkennung als Schwerbehinderter und die Anerkennung von Nachteilsausgleichen. Dazu gehört auch die Einlegung von Widersprüchen gegen die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB), die Antragstellung und Prüfung von Gleichstellungsanträgen sowie die Beratung zum Schwerbehindertenausweis. Zudem berät und unterstützt sie bei der Fragestellung, wie man sich gegen eine vom Integrationsamt erteilte Zustimmung zur Kündigung zur Wehr setzen kann. Aber auch Arbeitgeber werden von ihr unterstützt und begleitet, die Zustimmung zur Kündigung zu erhalten. Zu ihren Kernkompetenzen gehören zudem die rechtliche Beratung in folgenden Angelegenheiten: Kündigung, Behindertenschutz, Schwerbehindertenbeauftragter, Wiedereingliederung, Rollstuhl, Blindenführhund und Gehhilfen.
Sozialrecht
Daneben ist Frau Rechtsanwältin Senol auch im Sozialrecht tätig, insbesondere, wenn Ansprüche nach den Sozialgesetzbüchern geltend gemacht werden sollen. In einem persönlichen Gespräch klärt sie Fragen zu den verschiedenen Leistungen, z. B. den Anspruch auf Arbeitslosengeld I und II, Sozialhilfe oder Grundsicherung und Krankengeld. Wenn Ihnen wichtige soziale Leistungen gestrichen oder gekürzt wurden, setzt sie sich für Ihre Rechte ein und vertritt Sie kompetent gegenüber entsprechenden Behörden. Zu ihren Kernkompetenzen gehören zudem die rechtliche Beratung in folgenden Angelegenheiten: Betriebliches Gesundheitsmanagement, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Krankenversicherung, Krankengeld, Sperrzeiten Arbeitslosengeld I und II, Schwerbehindertenrecht sowie Wohngeld. Frau Rechtsanwältin Senol verfügt über mehrjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet des Sozialrechts.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Senol betreut sowohl Mieter als auch Vermieter, z. B. bei der Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen und der Prüfung und Gestaltung von Kündigungen jeglicher Art, insbesondere von Eigenbedarfskündigungen. Weiterhin setzt sie als Anwältin gerichtlich und außergerichtlich ausstehende Mietzahlungen durch, begleitet Räumungsprozesse und vertritt auch bei Angelegenheiten mit der Hausverwaltung. Im Wohnungseigentumsrecht berät sie Mandanten beim Kauf bzw. Verkauf von Eigentumswohnungen und überprüft Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne. Ebenfalls übernimmt sie die gerichtliche Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen und die Durchsetzung von Instandsetzungsmaßnahmen. Zu ihren Kernkompetenzen gehören zudem die rechtliche Beratung in folgenden Angelegenheiten: Mietvertrag, gewerbliche Mietverträge, Kündigung, Eigenbedarfskündigung, Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Wohnungseigentum, Überprüfung Verwalterverträge, Streitigkeiten der Wohnungseigentumsgemeinschaft gegen die Verwaltung.
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von G. A. am 01.09.2021 um 06:17 Uhr
von S. K. am 18.08.2021 um 06:25 Uhr
von N. Y. am 17.08.2021 um 11:57 Uhr
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