

- Fachanwalt für Erbrecht
Über mich
Herr Rechtsanwalt Christian Illenseher
Fachanwalt für Erbrecht
Bereits im Jahr 2001 wurde Herr Rechtsanwalt Illenseher zur Anwaltschaft zugelassen und bringt das seitdem erworbene Fachwissen umfassend in die juristische Betreuung ihrer Mandanten ein. Eine kompetente, lösungsorientierte und persönliche Rechtsberatung erhalten Privatpersonen und Unternehmen im Erbrecht. Dabei stehen die persönlichen Bedürfnisse sowie die wirtschaftliche Situation der Mandanten für ihn im Mittelpunkte seiner Tätigkeit.
Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Illenseher steht Ihnen als Fachanwalt für Erbrecht zur Verfügung. Der Verleihung des Fachanwaltstitels durch die regionale Rechtsanwaltskammer gehen der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des entsprechenden Fachanwaltslehrganges sowie die Bearbeitung einer bestimmten Zahl an mandatsbezogenen Fällen voraus. Das Erbrecht enthalten jene Regelungen, durch die der Nachlass des Verstorbenen (Erblassers) auf seine Erben übergeht. Als Fachanwalt für Erbrecht berät Sie Herr Rechtsanwalt Illenseher umfassend zur gesetzlichen und (steueroptimierten) vorweggenommenen Erbfolge sowie zur rechtlichen Stellung des Erben. Hierzu gehört die Beratung zu Annahme, Erbverzicht oder Enterbung, aber auch die mögliche Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten. Bei mehreren Erben, einer sogenannten Erbengemeinschaft, informiert er zu den Regelungen und vertritt natürlich auch bei Streitigkeiten. Darüber hinaus setzt er Pflichtteilsansprüche durch und klärt in einem persönlichen Gespräch umfassend zu den Themen Hinterlegung, Verkehrswert, Nießbrauch, Wohnrecht oder Leibrente auf.Ein wesentlicher Bestandteil seiner Tätigkeit nimmt die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Patientenverfügungen ein, einschließlich der Vermögensnachfolge und Testamentsvollstreckung. Die Übergabe der Unternehmensnachfolge erfordert fachgerechte Beratung., denn dabei sind nicht nur rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Aspekte zu beachten, sondern auch soziale und familiäre Punkte können eine Rolle spielen. Herr Rechtsanwalt Illenseher bietet seinen Mandanten bei der Durchführung der Unternehmensnachfolge eine individuelle und wirtschaftlich sinnvolle Gestaltung an, beginnend bei der Planung über die Abwicklung bis hin zur Stiftungsberatung. Selbstverständlich informiert er Sie auch über die geltenden Regelungen bezüglich Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer und internationalem Erbrecht.
In einem der genannten Rechtsgebiete besteht Informations- und Beratungsbedarf? Setzen Sie sich mit Herrn Illensehr per E-Mail, Telefon oder über das anwalt.de-Profil in Verbindung.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- DAV
- Mitglieder - Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
Bewertungen 6
von M. K. am 30.04.2025 um 12:43 Uhr
von J. B. am 09.12.2022 um 20:17 Uhr
von K. R. am 06.12.2022 um 09:17 Uhr
Kontaktdaten von Christian Illenseher
Adresse
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Email: info@rak-Muenchen.de
Homepage: http://www.rak-muenchen.de
Unsere Tätigkeit unterliegt folgenden berufsrechtlichen Vorschriften:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Standesregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz(RVG)
Den Text dieser Vorschriften finden Sie auf der
Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: (BRAK)
http://www.brak.de
Die Anwälte haben jeweils eine eigene Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin sowie eine Anschlussversicherung bei der Victoria Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in Europa und genügt damit mindestens den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

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