4,8
Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

MF

von M. F. am 23.11.2021 um 12:15 Uhr

Gewonnen
Allgemeine Rechtsberatung
Den Herrn Ramsauer kann ich wirklich empfehlen, er macht wirklich das unmögliche möglich
MM

von M. M. am 24.08.2021 um 17:22 Uhr

Lob in hohem Maße
Strafrecht
Herr Ramsauer kann ich nur weiterempfehlen. Er macht das unmögliche möglich. Klingt komisch ist aber so...Wenn jemandem das Wasser bis zum Hals steht kann man auf seine Hilfe zählen, er steht zu seinem Wort, redet nichts schön und macht keine leeren Versprechungen. Ich war in den aller aller besten Händen.danke dafür ... Aus 7 mach eins ...
VL

von V. L. am 18.07.2021 um 13:47 Uhr

Sehr guter Anwalt
Strafrecht
Hat mir sehr gut geholfen. Sehr schnell, zuverlässig und sehr kompetent.
Kann ich nur weiterempfehlen
RW

von R. W. am 25.03.2021 um 13:50 Uhr

Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht
Sehr zuvorkommende und freundliche RA Kanzlei.
RA Ramsauer hat mich sehr gut beraten und für mich das beste erreicht.
MW

von M. W. am 17.02.2021 um 13:38 Uhr

Top Anwalt
Opferhilfe
Sehr gute Beratung bekommen und prozes gewonnen.
VK

von V. K. am 21.01.2021 um 18:06 Uhr

Falsche Verdächtigung für die Gegenseite straffrei geblieben
Strafrecht
Ein Stern dafür, dass ich für die nicht verübte Straftat nicht verurteilt wurde! Leider bin ich mit der Leistung und auch dem Verhalten meines Rechtsanwaltes sehr unzufrieden geblieben. Das Verfahren gegen mich wegen erfundener Körperverletzung wurde zwar eingestellt, ich bin jedoch auf über 1.000€ Schaden (Anwaltskosten etc.) sitzen geblieben. Die Gegenseite (Erstatter der falschen Anzeige) ist dafür komplett straffrei geblieben.
Seine Versprechungen hat Herr Ramsauer nicht eingehalten. Bei unzähligen Anrufen in seinem Sekretariat war er nie erreichbar und auf die von den Sekretärinnen versprochene Rückmeldungen und Rückrufe habe ich vergeblich gewartet. Die E-Mails wurden auch nicht beantwortet.
Deswegen kann ich diesen Rechtsanwalt leider nicht empfehlen.
Sehr geehrter Herr K.,
wie Sie selbst schreiben, haben Sie sich wegen einer Ihnen vorgeworfenen Straftat an uns gewandt. Hier konnte eine Einstellung bereits im Ermittlungsverfahren erreicht werden. Entgegen Ihrer Auffassung, dass die Gegenseite "komplett straffrei" geblieben ist, stelle ich klar, dass das Verfahren wegen falscher Verdächtigung gemäß § 154 StPO aufgrund des Vorliegens weiterer Straftaten eingestellt worden ist. Sollten Sie den Weg zurück zur Sachlichkeit gegenüber unseren Mitarbeitern finden, werde ich Ihnen den Unterschied gerne nochmals (!) fernmündlich erklären.
Im Übrigen haben wir Ihnen lediglich die Regelgebühr für ein Ermittlungsverfahren nach RVG (unter 500,00 €) in Rechnung gestellt.
Höflich bitte ich daher, Ihre Bewertung nochmals zu überdenken.
Mit freundlichen Grüßen
J.R.
ER

von E. R. am 09.07.2020 um 18:31 Uhr

Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsrecht
Kompetenter Anwalt, arbeitet schnell, sicher und absolut zufriedenstellend. Sehr gute Erreichbarkeit.
GK

von G. K. am 05.05.2020 um 15:40 Uhr

Einstellung Ermittlungsverfahren
Allgemeine Rechtsberatung
Super Anwalt, sehr freundlich und sehr zu empfehlen, hat mich aus einer sehr schwierigen Lage herausgebracht.
WM

von W. M. am 21.04.2020 um 19:31 Uhr

Super, Anwalt und Mensch
Arbeitsrecht
Die Anwälte in der Praxis sind sehr freundlich, schnell und kompetent. Man kann nur jedem empfehlen , gehen sie dort hin wenn sie Probleme haben.