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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

DP

von D. P. am 12.11.2020 um 17:59 Uhr

Unstimmigkeiten bezüglich Kaution und Nebenkostenabrechnung zwischen Mieter und Vermieter
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Holm Hansen hat uns im Rechtsgebiet Mietrecht vertreten.
Ein absolut empfehlenswerter, fachkompetententer Anwalt, der sich für seine Klienten Zeit nimmt, seine Arbeitsschritte bezüglich Anliegen und Kommunikation sorgfältig, verständlich dokumentiert und erläutert.
Anrufe in der Kanzlei wurden bei Abwesenheit stets rückverfolgt und zeitnah beantwortet.
Unsere Problematik wurde Dank Herrn Rechtanwalt Hansen zu unserer vollsten Zufriedenheit gelöst. Vielen Dank !
Vielen Dank für diese tolle Bewertung, wir freuen uns, dass Sie mit uns und unserer Art der Arbeit und Zusammenarbeit zufrieden waren. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich bei künftigen Problemen wieder vertrauensvoll an uns wenden.
SM

von S. M. am 14.10.2020 um 11:51 Uhr

Ausscheidung aus dem Mietvertrag vom Ex Partner
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Das ich durch Ihrer Hilfe mein Ex Partner aus dem Mietvertrag sowie aus meiner Wohnung bekommen habe.....
Vielen Dank für die tolle Bewertung, wir freuen uns, dass Sie zufrieden sind und Sie Ihre Wohnung wieder für sich alleine haben!
DL

von D. L. am 14.09.2020 um 16:39 Uhr

Sorgerecht
Allgemeine Rechtsberatung
Positiv war alles
Sehr freundlich von der Sekretärin
Bis zum Herr anwahlt alles nett und freundlich alles super verständlich erklärt
Und man merkt das er sein Job kann und auch macht einfach nur weiter zu empfehlen .
Vielen Dank für die freundliche Bewertung
SH

von S. H. am 11.08.2020 um 19:12 Uhr

Einvernehmliche Scheidung
Allgemeine Rechtsberatung
Ein sehr freundlicher, und sehr aufmerksamer Zuhörer. Auch wenn nur durch telefonischen Kontakt, so ist seine Art wirklich super und man hat sofort eine Sympathie auch trotz großer räumlicher Distanz. Hätte ich nicht zugällig einen Anwalt in meiner direkten Nachbarschaft gefunden, würde ich mit Hr. Hansen gerne durch dick und dünn gehen. Mit ihm am Ruder ist Mann jedem Strum gewachsen, davon bin ich 100% überzeugt.
LG Stefan H.
Vielen Dank für die freundliche Bewertung - sollte es wieder einmal stürmisch werden, stehen wir das gern gemeinsam durch!
JA

von J. A. am 17.05.2020 um 20:07 Uhr

professionell, zuverlässig, schnell
Allgemeine Rechtsberatung
Ich habe eigentlich gedacht, einmal nie Probleme mit dem Gesetz zu haben. Doch in einem seit Jahren bestehenden Umgangs- und Sorgerechtsverfahren habe ich anwaltliche Hilfe gesucht und in der Kanzlei Hansen & Partner gefunden. Herr Hansen nahm sich stets viel Zeit für meine vielen Fragen, auch wichtige Informationen erhielt ich immer zeitnah. Er arbeitet schnell, professionell und mit viel Engagement in meinem seit Jahren bestehenden Umgangs- und Sorgerechtsstreit. Mein Dank gilt selbstverständlich auch seinem Team. Vom Dokumentenaustausch bis zur Vertretung vor Gericht fühlte ich mich immer gut informiert und vertreten. Darum fällt es mir sehr leicht, eine positive Bewertung abzugeben, die Herr Hansen definitiv verdient hat.
Vielen herzlichen Dank für diese tolle Bewertung. Gerne sind wir auch künftig für Sie tätig, sofern es weiterhin erforderlich sein sollte - auch wenn wir natürlich hoffen, dass nun Ruhe in der Sache einkehren wird.
HS

von H. S. am 05.04.2020 um 18:14 Uhr

Wohnungskündigung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Die fachliche Beratung war ausgezeichnet. Letztendlich kam zu einer gütlichen Einigung mit der Wohnungsverwaltung. Von hier aus noch einmal ein großes Dankeschön an das Team der Kanzlei.

Vielen Dank für die tolle Bewertung, wir freuen uns, dass Sie mit uns zufrieden waren. Wir freuen uns, wenn wir Sie auch künftig wieder beraten und vertreten können.
AK

von A. K. am 30.03.2020 um 06:36 Uhr

Ehescheidung, Unterhalt
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr nette Anwälte , gute Beratung sowie auch immer ein offenes Ohr für Sorgen im bevorstehenden Verfahren.

Habe nun eine Kanzlei gefunden in der ich mich wohl fühle sowie auch immer wieder gehen werde , ich eine Berstung sowie Vertretung brauche....
Vielen Dank für die nette Bewertung. Wir freuen uns, dass Sie mit uns zufrieden sind und sind gerne immer wieder für Sie da.
GM

von G. M. am 25.03.2020 um 18:09 Uhr

Mitrecht Koutionsrückzahlung Betriebskostenrückerstattung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mitrecht Koutionsrückzahlung Betriebskostenrückerstattung

Akte wurde zwar bearbeitet aber mit Hinweis auf fruchtlosen Ausgang zurückgegeben.

Anderen Rechtsbeistand gesucht und gefunden und siehe da alle ausstehenden Kosten wurden vom Beklagten ausgeglichen incl. SB RSV und Zinsen.

Sehr geehrter Herr M., danke für Ihre Bewertung. In Ihrem 2018 hier angetragenen Mandat ging es ausschließlich um eine Betriebskostenabrechnung, nicht um eine Kautionsrückzahlung. Ihr Vermieter hatte eine Abrechnung erstellt, nach der Sie eine Nachzahlung leisten sollten. Dies hat Ihnen nicht gefallen. Sie haben daraufhin auf eigene Faust eine eigene (Gegen-)Abrechnung erstellt, die mit einem Guthaben schloss. Für diese eigene Abrechnung gab es keine Rechtsgrundlage, da es Vermieteraufgabe ist, eine Abrechnung zu erstellen, nicht die des Mieters. Dieses Guthaben wollten Sie einklagen. Einen außergerichtlichen Versuch durfte ich nicht vornehmen, da dies Ihr vorheriger Anwalt bereits erfolglos versucht hatte - und Sie dann zu uns schickte, da er nicht mehr weiter wusste. Ihr klarer Auftrag lautete, ohne außergerichtlichen Versuch das von Ihnen errechnete Guthaben einzuklagen. Zweifel daran haben Sie nicht zugelassen. Ich hätte die Klage einreichen können, auf Ihr Kostenrisiko hin. Ich habe aber Ihren Fall mit Kollegen und Richtern besprochen, die allesamt genau wie ich der Meinung waren, Ihr Ziel steht im Gegensatz zum Gesetz und ist so nicht gerichtlich durchsetzbar. Daher habe ich dann beschlossen, Sie nicht in einen nach meiner und der Auffassung von Berufskollegen und Richtern sinnlosen Prozess zu treiben, den Sie verloren hätten und dann auf den Kosten sitzen geblieben wären. Gemäß meiner anwaltlichen Pflicht, Sie vor Vermögensnachteilen zu bewahren, habe ich das Mandat daher nicht fortgeführt. Wenn Ihr "anderer Rechtsbeistand" erfolgreich war, dann freut mich das für Sie, auch wenn ich erhebliche Zweifel habe, dass hier eine gerichtliche Entscheidung erfolgt ist, sondern eher der mir nicht zugestandene außergerichtliche Weg zum Ziel führte. Ich würde auch heute nicht auf Ihr Risiko einen nicht mit dem Gesetz im Einklang gehenden Weg beschreiten, sondern den sicheren Weg gehen und Ihr Geld schützen. Aus diesem Grunde haben Sie auch keine Rechnung von mir bekommen. Ich würde heute nicht anders entscheiden und stehe zu meiner Auffassung, ich würde es heute wieder genauso machen.
ML

von M. L. am 22.03.2020 um 18:10 Uhr

Umgang mit Ziel Wechselmodel
Allgemeine Rechtsberatung
Nachdem ich mit der Wahl meiner zwei vorherigen Anwälte zur ehelichen Scheidung nicht oder nur bedingt zufrieden war, fiel meine Wahl dieses mal auf Herrn Hansen.
In einem langen und ausführlichen Gespräch beim ersten Termin habe ich meine Lage erörtert und mein Ziel eines Wechselmodel auf den Punkt gebracht.
Ich hatte hier ein sehr positives Gefühl, da mir die Chancen und Möglichkeiten dieses zu erreichen offen und ehrlich aufgezeigt wurden.
Sehr positiv sind mir die Anschreiben an den Anwalt der Gegenseite und die gewählte Formulierung im Gedächtnis geblieben.
In den beiden Verhandlung ist Herr Hansen sehr sachlich geblieben und hat sich nicht provozieren lassen wenn der gegnerische Anwalt die Tonlage angehoben hat oder/und ins Wort gefallen ist. Auch fachlich fühlte ich mich sehr gut aufgehoben.

Endresultat: Ich als Papa habe ein gerichtliches Wechselmodel erreicht!

Besten Dank für die Vertretung, für die Beantwortung immer wieder aufkommender Fragen , sowohl telefonisch wie auch per Mail.
Vielen Dank für die freundliche Bewertung, wir freuen uns, dass wir für Sie so erfolgreich sein und Ihren Wunsch nach dem Wechselmodell gerichtlich durchsetzen konnten. Gerne sind wir auch künftig für Sie da.
JF

von J. F. am 12.03.2020 um 16:59 Uhr

Unberechtigte Kündigung
Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsstreit wurde zu meiner Zufriedenheit entschieden.
Netter und freundlicher Kontakt.
Vielen Dank! Wenden Sie sich im Bedarfsfall gern wieder an uns