- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Verkehrsrecht
- Sozialrecht
- Zivilrecht
- Forderungseinzug & Inkassorecht
Über mich
Ich stehe Ihnen als Ihr Rechtsanwalt zur Seite und berate Sie im Rahmen eines erteilten Mandats umfassend und vollständig über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Risiken und prüfe insbesondere die Durchsetzbarkeit Ihrer Ansprüche gegenüber Ihren Konfliktpartnern und vertrete Sie vor Behörden und vor Gericht.
Ich freue mich, Sie als Mandanten willkommen heißen zu können.
Arbeitsrecht
Im Rahmen meiner Tätigkeit befasse ich mich u.a. mit der Verhandlung und Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen sowie mit Abmahn- und Kündigungsschreiben. Unterschreiben Sie niemals ein Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers! Dazu besteht rechtlich keine Verpflichtung! Das Kündigungsschreiben kann neben der Empfangsbestätigung zugleich vorformulierte Sätze enthalten, mit denen Sie Ihr Einverständnis mit der Kündigung sowie der Beendigung zum Kündigungszeitpunkt unterschreiben (dann kann daraus nämlich ungewollt ein "Aufhebungsvertrag" werden). Wenn Sie bereits eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten haben oder Ihnen ein Aufhebungsvertrag „angeboten“ wurde, ist es höchste Zeit! Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung durch den Arbeitgeber ist es aufgrund der kurzen Klagefrist von 3 Wochen ab Erhalt des Kündigungsschreibens dringend anzuraten, unverzüglich anwaltlichen Rat einzuholen.
Einen vom Arbeitgeber vorgelegten Aufhebungsvertrag oder ein "Kündigungsschreiben" sollten Sie niemals sofort im Büro des Chefs unterschreiben, da Sie damit meist aufgrund von Verzichts-, Abgeltungsklauseln bzw. „Generalquittungen“ alle noch offenen Ansprüche verlieren und Sie sich damit außerdem die Möglichkeit des Verhandelns bestimmter Ansprüche im Falle einer Kündigung des Arbeitgebers (z.B. von Abfindungen) nehmen können. Ob der vom Arbeitgeber „angebotene“ Aufhebungsvertrag Vor- und/oder Nachteile mit sich bringt, sollten Sie daher besser vorher durch einen im Arbeits- und Sozialrecht tätigen Anwalt prüfen lassen, bevor Sie vorschnell und unter Druck des Arbeitgebers irgend etwas unterschreiben.
Mietrecht
Bei Konflikten zwischen Mieter und Vermieter trete ich als Ihr erfahrener Ansprechpartner im Mietrecht mit Nachdruck für Ihre Rechte ein, wenn es z.B. um Streitigkeiten über offene Mieten, die Kündigung oder aber um Mietmängel, Kautionsrückzahlungen oder Mieterhöhungen geht.
Erbrecht
Das Erbrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Für ein Beratungsgespräch mit Ihnen nehme ich mir gerne Zeit und informiere Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten von Testamenten oder eines Erbvertrages (ggf. zusammen mit einem Ehevertrag), die gesetzliche Erbfolge und den Pflichtteil bei einer Enterbung. Erben bin ich bei der Abwicklung des Erbfalls behilflich, sobald dieser eintritt, z.B. bei einer Erbengemeinschaft oder mache Pflichtteilsansprüche geltend. Ob künftiger Erblasser, späterer Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigter, Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker: Ich biete Ihnen Lösungen für Ihre Wünsche und Bedürfnisse. Zu den Leistungen im Erbrecht zählen unter anderem die Prüfung oder der Entwurf von Testamenten, die Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen oder die Beratung und Vertretung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung, wegen Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht, Erbausschlagung, Anfechtungsrechten usw.
Verkehrsrecht
Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt? Gerne prüfe ich für Sie Ihre Ansprüche aus den entstandenen Personen- und Sachschäden und übernehme die Kommunikation mit dem Unfallgegner sowie dessen Haftpflichtversicherung. Egal ob Schadensersatz, Schmerzensgeld, Mietwagenkosten, Reparaturkosten, Nutzungsausfallentschädigung oder Ersatz für Haushaltsführungsschäden – ich verhelfe Ihnen schnell und sicher zur Geltendmachung Ihres guten Rechts! Selbstverständlich stehe ich Ihnen ebenso mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid bzw. den Vorwurf einer Verkehrsstraftat wehren müssen oder wenn Ihr Anliegen das Fahrerlaubnisrecht betrifft.
Sozialrecht
Bei Problemen mit einer Sozialbehörde oder einer Sozialversicherung können Sie sich jederzeit mit Ihrem individuellen Anliegen an mich wenden. Ich stehe Ihnen zur Seite, wenn Sie z.B. einen ablehnenden Bescheid erhalten haben und dagegen Widerspruch einlegen möchten. Außerdem mache ich mich für Ihre Rechte und Interessen stark, wenn Ihnen Leistungen der Sozialverwaltung oder Sozialversicherung verweigert werden. Ich lege für Sie Widersprüche gegen Bescheide ein und führe Verfahren vor dem zuständigen Sozialgericht bzw. Finanzgericht (Kindergeld). Meine Beratung und Vertretung umfasst alle wesentlichen Bereiche des Sozialverwaltungsrechts sowie des Sozialversicherungsrechts. So berate und vertrete ich z.B. Selbständige bzw. Unternehmen im Rahmen von Betriebsprüfungen, insbesondere bei Beitragsnacherhebungen im Rahmen von Scheinselbständigkeit oder bei der Frage der Durchführung von Statusfeststellungsverfahren. Gerne berate und vertrete ich Sie natürlich auch bei Problemen bei der Anerkennung einer Schwerbehinderteneigenschaft und/oder der Zuerkennung von Merkzeichen oder bei der Gewährung einer beantragten Erwerbsminderungs- oder Verletztenrente. Das Sozialrecht ist weit gefächert, daher sprechen Sie mich mit Ihrem Anliegen gerne an!
Zivilrecht
In zivilrechtlichen Angelegenheiten unterstütze ich Sie z.B. beim Verbrauchsgüterkauf, dem Autokauf (Neu- und Gebrauchtwagenkauf), der Autoreparatur sowie beim Online-Handel, im Rahmen des Werkvertragsrechts, insbesondere beim privaten Haus- oder Ausbau (Reparaturen/Instandsetzungen) oder im Reiserecht sowie Nachbarrecht.
Forderungseinzug und Inkasso
Wenn Zahlungsfristen überschritten werden, kann dies zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen. Ich biete Unternehme(r)n wie Freiberuflern ein fachkundiges Forderungsmanagement (Inkasso/Beitreibung) unter Berücksichtigung insolvenzrechtlicher Aspekte an. Bereits mit dem vorgerichtlichen Mahnschreiben werden Verzugsschäden (z.B. Zinsen und Rechtsverfolgungskosten) geltend gemacht. Ebenso werden Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren sowie nach einem Vollstreckungsbescheid oder vollstreckbaren Urteil verfolgt. Weiterhin übernehme ich die Zahlungsüberwachung sowie die Durchsetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Gerichtsvollzieherauftrag, Konto- und Gehaltspfändung etc.) und/oder kläre Ratenzahlungsvereinbarungen mit den Schuldnern.
Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins.
Bürozeiten:
Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wird in Ihrem Interesse um eine vorherige (telefonische) Vereinbarung eines Beratungstermins zu den Telefonzeiten Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 14:30 bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr unter der Rufnummer 040 308 543 395 gebeten.
Gerne können Sie auch die Terminanfrage auf dem Profil oder unter kanzlei@wtnet.de nutzen.
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- DAV
- Norderstedter Anwaltsverein
Rechtstipps 1
Wie sollte man sich im Erbfall verhalten – was ist zu beachten?
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