
- Fachanwalt für Baurecht & Architektenrecht
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Über mich
Bruckmann Germer Scholten
Rechtsanwälte und Notare
Rechtsanwalt Joachim Germer ist als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht überwiegend auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts tätig. Er vertritt private Bauherren, ebenso wie Handwerksbetriebe, Bauträger und Architekten.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit ist das Bauträgerrecht, wo verschiedene Seminare angeboten werden.
RA Germer ist Dozent beim deutschen Anwaltsinstitut ( DAI). Derzeit kann man das Seminar „Der Bauträgervertrag – Grundlagen und ausgewählte Fragen der Vertragsgestaltung" und "Fallstricke des Zahlungsplans nach Makler - und Bauträgerverordnung (MaBV" buchen.
Daneben bietet RA Germer ein Seminar zum Bauträgerrecht beim Notarverlag an. Dort wird der "modulare Lehrgang Bauträgerrecht" als Seminar angeboten und das Seminar "Typsiche Fehler beim Bauträgervertrag".
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bearbeitung von Ansprüchen aus Arglist bei Immobilienkaufverträgen.
RA Germer ist Mitglied der ARGE Baurecht und des deutschen Baugerichtstags e.V.
Der Fachanwaltslehrgang Bau - u. Architektenrecht wurde in den Jahren 2000/2001 absolviert und nach Einführung des Fachanwalttitels in diesem Bereich um den notwendigen Teil „öffentliches Baurecht“ und „Ingenieurrecht“ ergänzt.
Der Schlichterlehrgang nach SOBau wurde absolviert.
- Veröffentlichung bei IBR- online, in den Zeitschriften " IBR - Immobilien und Baurecht", "IMR - Immobilien und Mietrecht", „Baurecht“ und im deutschen Ingenieurblatt.
- Baurechtliche Veröffentlichungen im WEKA Verlag.
- Vorträge zum Baurecht und Bauträgerrecht für verschiedene Anbieter
- Erfolgreicher Abschluß des Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht.
- Co-Autor des Buches „personelle Einzelmaßnahmen“, erschienen beim Turnus Verlag.
- Zusammenstellung der Skripten „Arbeitsrecht aktuell“, „Beschäftigung sichern“ und „Rechtsprechung aktuell“ für den TurnusVerlag.
- Leitung von mehrtägigen Seminaren im Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht für den Turnus Verlag und andere Anbieter.
- Mehr als 20 jährige Erfahrung im Bereich Bau- und Architektenrecht.
Zuletzt veröffentlicht::
- OLG Koblenz, Arglist beim Kaufvertrag, Urteil vom 13.09.2017 - 5 U 363/17, erschienen in IMR 2018, 70, auch bei IBR Online
- Der Bauträgervertrag - und zuletzt haftet der Notar, erschienen in IBR 2017, 1040, auch IBR Online
- Arglistiges Verschweigen beim Immobilienkauf - ein Update, erschienen in IMR 2017, 215, auch IBR Online
- Baurechtliche Veröffentlichungen im WEKA Verlag.
Baurecht & Architektenrecht
Ein Tätigkeitsschwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit besteht im Baurecht & Architektenrecht.
Ich unterstütze Sie nicht nur bei der Erstellung und der Überprüfung von Bauverträgen, Werkverträgen und Architektenverträgen, sondern auch bei der Schlichtung von Konflikten, die gegebenenfalls bei der Bauabnahme, der Baugenehmigung oder auch im Zuge der Feststellung von Baumängeln aufgetreten sind. Außerdem stehe ich Ihnen mit viel Engagement und Sachverstand bei der Geltendmachung von Ihnen zustehenden Ansprüchen vor Gericht zur Seite.
Gerade die vertragliche Gestaltung ist in diesem Bereich von besonderer Bedeutung. Dort werden die Weichen für das gesamte Bauvorhaben gestellt. Was vom Unternehmer geschuldet wird, wann was zu leisten ist und welche Folgen sich ergeben, falls es zu Problemen kommt; all dieses folgt zunächst aus dem Vertrag, wenn er vernünftig gestellt wurde. Deshalb empfiehlt sich eine Beratung vor Vertragsabschluß, damit man ggfs. etwas ändern kann, oder aber weiß, worauf man sich einläßt.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Für meine Mandantschaft setze ich mich im Grundstücksrecht und Immobilienrecht ein, in denen es in der Regel um die Veräußerung oder den Erwerb von Grundstücks- und Immobilieneigentum geht.
Besonders zu erwähnen ist die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Immobilienverträgen. Beim Verkauf oder Ankauf von Häusern und Wohnungen werden zahlreiche Fehler gemacht, die dann zu Streitigkeiten führen. Kommt es dann zu einem Streit, braucht man i.d.R. einen Rechtsanwalt, der sich mit dieser Materie befasst und entsprechende Erfahrung besitzt.
Auf die zahlreichen Veröffentlichungen in diesem Bereich darf verwiesen werden.
Werkvertragsrecht
Im Werkvertragsrecht geht es um die verschiedenen Interessen, bei deren Durchsetzung ich behilflich bin:
Der Bauherr möchte eine Sicherheit bezüglich des Werklohns, eine mangelfreie und fristgerechte Leistung.
Der Unternehmer beklagt Zahlungsverzögerungen - oder ausfälle, unberechtigte Mängelrügen und Streit über Nachträge.
Wer diese Interessen kennt und die Materie beherrscht, wird Ihnen schnell weiterhelfen können.
Ihr Interesse wurde geweckt? Kontaktieren Sie mich einfach und schnell über das anwalt.de-Profil! Was in einem Rechtsstreit auf Sie zukommen kann und wie Sie sich am besten verhalten, verrate ich Ihnen gerne in meinen Rechtstipps.
Architekenrecht
Nicht erst seit dem jüngsten Urteil des EuGH ist die Gestaltung von Architektenverträgen von großer Bedeutung. Denn oftmals wird verkannt, um welch schwieriges Rechtsgebiet es sich handelt. So waren Verträge unterhalb des gesetzlichen Mindestsatzes der HOAI im Grund kaum etwas wert, weil sich der Architekt auf den Mindestsatz berufen konnte.
Zudem wird der Leistungsumfang meist nicht hinreichend geregelt. Wieviele Änderungen darf der Bauherr wann noch verlangen und ab wann kann der Architekt dafür etwas berechnen?
Gleiches gilt für die Baukosten! Der Architekt wird in aller Regel Baukosten nicht garantieren. Das Risiko wäre einfach zu hoch. Andererseits braucht der Bauherr eine Kostensicherheit.
Um diese und andere Fragen zu klären, ist eine klare vertraglichen Gestaltung im Interesse aller Beteiligten. Gerne berate ich in diesen Fragen oder helfen bei Vertragsmustern.
Aktuelle Urteile und anwaltliche Vordrucke zum Download finden Sie hier: www.bgs-recht.de
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- Bosnisch
- Albanisch
Mitgliedschaften
- Mitglied des Dinslakener Anwaltsvereins und des Vereins der Landgerichtsanwälte Duisburg
- Mitglied der ARGE Baurecht im deutschen Anwaltsverein.
- Mitglied bei deutschen Baugerichtstag e.V.
- Mitglied des Kammervorstands der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf - bis Dezember 2020
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Verantwortlich gem. § 55 RStV Heinrich Dieter Scholten
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Berufsbezeichnung Notar
Die Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Nordrhein-Westfalen) verliehen.
Rechtsgrundlagen für die Berufsausübung sind:
1. Bundesnotarordnung (BNotO)
2. Beurkundungsgesetz (BeurkG)
3. Richtlinien der Rheinischen Notarkammer
4. Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DNotO)
5. GNotKG - Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare
Aufsichtsbehörde
Präsident des Landgerichts Duisburg
König-Heinrich-Platz 1
47051 Duisburg
Telefon (02 03) 99 28-0
Telefax (02 03) 99 28-44 1
Zuständige Kammer
Rheinische Notarkammer
Burgmauer 53
50667 Köln
Telefon (02 21) 25 75 29 1
Telefax (02 21) 25 75 31 0
E-Mail rhnotk@t-online.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27 a UStG): DE225279334
Die Steuer-Nr. des Finanzamtes Dinslaken lautet: 101/5827/0423
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherungen bestehen für die Rechtsanwälte und Notare der Kanzlei Bruckmann Germer Scholten bei der
Allianz Versicherungs-AG
10900 Berlin
E-Mail Sachversicherung@allianz.de, www.allianz.de.
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen der § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Berufsrechtliche Regelungen
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsrecht der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen werden.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (gem. § 73 Abs.2 Nr.3 i.V.m. § 73 Abs.5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail schlichtungsstelle@brak.de.
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