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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

SL

von S. L. am 19.07.2019 um 15:46 Uhr

Top Beratung mit sehr gutem Fachwissen
Familienrecht
Vielen herzlichen Dank Herr Stehle! Ihr Fachwissen ist (wie bei einer persönlichen Beratung von einem Anwalt live zu erwarten) sehr gut und sehr umfangreich. Viele Themen und Optionen wurden mir genannt, die man nicht oder nur mit zeitaufwendiger Internetsuche findet. Selbst eine Internetrecherche ersetzt auf keinen Fall das persönliche Gespräch. Ich fühle mich sehr gut aufgehoben und viele Ängste oder Bedenken konnten Sie mir bereits im Vorfeld nehmen. Auch die Terminfindung läuft stets zufriedenstellen ohne größeres Warten. Herr Stehle und auch die Aissistenz sind sehr freundlich. Ich bin sehr zuversichtlich was meinen bevorstehenden Prozess angeht. Sehr zu empfehlen!
HL

von H. L. am 11.04.2019 um 09:13 Uhr

Erbe
Allgemeine Rechtsberatung
Für die gute Beratung und Hilfe von Herr RA Stehle ist alles gut ausgegangen. DANKE
Absolut weiter zu empfehlen!


H.L.
RS

von R. S. am 16.09.2018 um 20:22 Uhr

Einstellung Unterhaltszahlung
Familienrecht
Der Ablauf des Beratungsgespräches war sehr ergibig, von seitens Herr Stehle wurde verschiedene Zenarien angesprochen und eingehend beleuchtet.
Er nahm sich Zeit für meine Fragen und hat sie sehr ausgibig beantwortet.
Ich fühlte mich verstanden und gut aufgehoben.
MP

von M. P. am 06.09.2018 um 19:45 Uhr

Erbschaftsstreit gegen meinen Bruder
Erbrecht
Ich habe mich in den Händen von Herrn Stehle aufgehoben und verstanden gefühlt . Möchte mich dafür noch herzlich bedanken
RS

von R. S. am 18.05.2017 um 10:28 Uhr

Unterhaltsregelung, Scheidung
Familienrecht
In meinem Scheidungsverfahren habe ich mich wieder vertrauensvoll an Herrn Stehle gewandt, weil er für mich auch schon eine bereits eine länger zurückliegende Sache (Umgangsrecht) schnell und kompetent abgehandelt hatte. Bei allen Telefongesprächen und den Terminen, sei es in der Kanzlei oder vor Gericht, war Herr Stehle ausgezeichnet vorbereitet. Durch seine Ruhe und Sachlichkeit und nicht zuletzt aufgrund seines umfassenden Wissens kann ich ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.
JH

von J. H. am 05.12.2016 um 21:58 Uhr

Familienrecht
Familienrecht
Herr Joachim Stehle hat mich von Anfang an in meiner Thematik sehr gut und ausführlich beraten. Er handelte zu meiner vollsten Zufriedenheit.
Absolut weiter zu empfehlen!!
SS

von S. S. am 23.09.2016 um 20:13 Uhr

Erbrecht
Erbrecht
Schnelle, kompetente und zuverlässige Beratung! Herzlichen Dank an Herrn Stehle.
CM

von C. M. am 02.08.2016 um 14:24 Uhr

Unterhalt und Scheidung
Familienrecht
Ich hatte zuerst nur ein Beratungsgespräch, wegen Trennung, bei Herrn RA Stehle, geendet hat alles in einem "Rosenkrieg" . Herr Stehle hat immer eine erstaunliche Ruhe bewahrt, konnte durch sein enormes Fachwissen
mir einige Wege ebnen und das Gleiche war jetzt bei meiner Scheidung.
Auch, in den noch anhängenden Verfahren fühle ich mich in besten Händen. Herrn Stehel kann ich jederzeit weiterempfehlen, auch das Personal, das immer freundlich war, wenn ich mal "genervt" habe.
HR

von H. R. am 18.03.2015 um 18:10 Uhr

Ehescheidung<br>Jugendamt
Familienrecht
Top - Anwälte

Herr Rechtsanwalt Stehle hat mich bestens bei meiner Ehescheidung sowie vor dem Jugendamt vertreten.

Kann ich nur weiterempfehlen.

Top-Anwalt macht immer klare Sachen.

Voller Einsatz - Beste Ergebnisse.
MR

von M. R. am 31.01.2015 um 08:39 Uhr

Trennungsunterhalt
Familienrecht
Beratung und Vertretung durch RA Stehle im Rechtsstreit um Trennungsunterhalt wurde als sehr mangelhaft und total ungenügend empfunden. Dieser Anwalt kann nicht weiter empfohlen werden. Anfragen und E-Mails wurden nur spät oder gar nicht beantwortet, Zugesagtes wurde nicht erledigt.
Wir bedauern, wenn die Mandatsbearbeitung so empfunden wurde. Allerdings gestaltete sich das Mandat von Anfang an als schwierig, da zugesagte und notwendige Unterlagen nicht übergeben wurden, was eine Verbesserung beim Unterhalt ausschloss. Zudem kann der Rechtsanwalt nur darauf hinweisen, dass eine eigene Rechtsauffassung des Mandanten nicht zutrifft und auch nicht erfolgversprechend ist. Es ist nicht Sache des Anwalts, falsche Erwartungen zu bestärken. Letztlich zeigt der Fall wieder auf, dass eine Mandatierung im Vorfeld ein Gerichtsverfahren vermieden hätte.