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Immobilienerwerb und Erbschaft: Unsere Kernkompetenz
Joachim Süselbeck, Rechtsanwalt und Abogado, betreut seit 20 Jahren Immobilienankäufe und Erbschaftsannahmen auf Mallorca. Sein Vorteil dabei ist, nicht nur eine große Erfahrung im Bereich des internationalen Immobilien-, Erb-, und Steuerrechts zu haben, sondern er ist auch befähigt, in der deutschen spanischen Rechtssphäre als Rechtsanwalt und Abogado kompetent handeln zu können.
„Besonders bei einem Immobilienerwerb oder einer Erbschaftsannahme eines deutschen Mandaten in Spanien ist es wichtig, das deutsche und das spanische Recht zu kennen, um einen Käufer oder einen Erben abschließend beraten zu können“.
Die Kanzlei Langhoff und Süselbeck Abogados S.L.P. bereut ihre Mandanten umfassend auf Mallorca bei dem Abschluss von Kaufvorverträgen, der Vorbereitung von Notarterminen, den notwendigen Steuererklärungen bzw. Steuerzahlungen und der Eintragung des neuen Eigentums im Grundbuch. Zudem kümmert sich das Team auch um die Beantragung von notwendigen Dokumenten bei deutschen und spanischen Behörden. Dies ist vor allem bei Erbschaftsangelegenheiten von großer Wichtigkeit. Der Grundsatz, den Mandanten bei allen behördlichen Angelegenheiten zu entlasten, hat diesbezüglich größte und absolute Priorität.
„Der geschäftsführende Rechtsanwalt Joachim Süselbeck weißt dabei auf die Wichtigkeit der internationalen Erfahrung der Kanzlei hin: „Die Annahme einer Erbschaft eines in Deutschland ansässigen Mandanten in Spanien ist eine länderübergreifende Angelegenheit. Sie beginnt mit der Beantragung des Erbnachweises bei dem zuständigen Amtsgericht in Deutschland und endet mit der Umtragung der ererbten Vermögenswerte in Spanien. Sämtliche Verfahrensschritte, insbesondere auch die Beantragung des Negativzeugnisses aus dem Testamentsregister in Madrid, die Vorbereitung der notariellen Erbschaftsannahme in Spanien und die Steuerzahlungen bei dem spanischen Finanzamt erledigen wir für unsere deutschen Mandanten.“
Rechtsanwalt und Abogado Süselbeck betreut hierbei auch die steuerlichen Fragen seiner Mandanten und berät sie dementsprechend. „Dies ist besonders im Erb- und Schenkungsrecht wichtig, da in diesem Bereich kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien besteht. Die richtige Reihenfolge der Erbabwicklung, die Anrechnung der im Ausland bezahlten Steuern und die Geltendmachung von Freibeträgen ist unbedingt zu beachten.“
Aber auch bei Immobilienankäufen in Spanien ist Rechtsanwalt und Abogado Joachim Süselbeck ein äußerst kompetenter und erfahrener Berater. Er vertritt und vertrat nicht nur zahlreiche deutsche Käufer bei ihren Liegenschaftserwerben auf den Balearen, sondern auch viele ausländische Banken bei deren Finanzierungen, Hypothekenbestellungen oder Verwertung von Sicherheiten. Hierbei hilft und half ihm nicht nur sein umfängliches rechtliches Wissen, sondern auch seine langjährige Praxiserfahrung.
„Bei einer Immobilienankaufsprüfung reicht es nicht, das Grundbuch- oder das Katasterregister einzusehen, man muss auch die Bauakte des zuständigen Bauamtes auf Herz und Nieren prüfen“.
Die Kanzlei Langhoff und Süselbeck S.L.P. legt vor allem auf praxisgerechte Lösungen wert. Es besteht ein ganzheitliches Konzept von Ankaufsbetreuung, danach folgender Steuerberatung bei der Abführung jährlich anfallender Steuern und der Verkaufsvermittlung bei dem späteren Weiterverkauf der Liegenschaft. In Kaufsachen wird mit allen Mandanten der genaue Ablauf des Ankaufsvorgangs besprochen: Der Zeitrahmen bis zum notariellen Kauftermin, die Beantragung einer NIE, die Einrichtung eines spanischen Bankkontos, die Überweisung des Kaufpreises und die Übergabe des Kaufobjekts werden von Anfang an genauestens mit dem Mandanten besprochen und geplant.
In diesem Zusammenhang zeichnet das gesamte Kanzleiteam eine Kernkompetenz aus: eine hohe Professionalität, eine durchgehende Kommunikationsbereitschaft und Freundlichkeit.
„Es ist uns eine Freunde und eine persönliche Angelgenehit unsere Mandanten bei ihren rechtlichen Vorhaben zu betreuen und zu begleiten. Dies fällt uns deshalb leicht, weil wir gerne mit Menschen sprechen und ihre persönlichen Ansprüche schätzen.“
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Spanisch
- Russisch
- Katalanisch
Recht international
- Deutsches Recht
- Österreichisches Recht
- Schweizer Recht
- Spanisches Recht
Mitgliedschaften
- Mitglied der Deutsch Spanischen Juristenvereinigung (DSJV)
- Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
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Kontaktdaten von Joachim Süselbeck
Adresse
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