4,9
Sehr gut
315 Bewertungen
5
(298)
4
(15)
3
(1)
2
(0)
1
(1)
Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

IR

von I. R. am 16.04.2019 um 09:56 Uhr

Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
Kaufrecht
Ich habe kurzfristig einen Termin bekomme in einer vergleichsweise "kleinen" Angelegenheit, einer verschleppten Reklamation bei einem inhaberin-geführten kleinen Bekeidungsgeschäft, in der ich nicht mehr weiterkam. Herr Schwede hat mir die Zeit gewährt, die es brauchte, alles darzulegen und meine Fragen zu beantworten. Er hat sehr schnell Kontakt zur Gegenseite aufgenommen und die Angelegenheit in meinem Sinn geklärt. Unabhängig vom Ausgang war es insgesamt auch eine Begegnung mit einem zuvorkommenden, freundlichen Menschen, dies gilt auch für die Kontakte mit den Mitarbeiterinnen an Telefon und PC.
SA

von S. A. am 03.04.2019 um 15:19 Uhr

Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Vodafone
Allgemeines Vertragsrecht
Ich war positiv überrascht, wie schnell Herr Schwede alles durchgesetzt bekommen hat.
Ich habe über 6 Monate mit Vodafone gekämpft und es schien für mich Erfolglos, bis ich mich entschied zum Anwalt zu gehen, nicht mal 1 Woche später hab ich mein recht Recht zurückbekommen.
Herr Schwede ist sehr kompetent, freundlich und geht auf das Problem ein.
Er ist sehr empfehlenswert.
Vielen Dank.
AW

von A. W. am 01.04.2019 um 13:24 Uhr

Forderungsabwehr einer unberechtigten Forderung
Zivilrecht
Herr Schwede und sein Team haben mich erneut super beraten und waren schnell , verbindlich und effektiv- Mein Anliegen konnte dank der Herrn Schwede erneut super gelöst werden. Vielen Dank an das Ganze Team und Herrn Schwede
HB

von H. B. am 16.02.2019 um 18:45 Uhr

Forderungsabwehr einer unberechtigten Forderung
Allgemeines Vertragsrecht
Sehr gute Beratung und Ausführung
LS

von L. S. am 19.01.2019 um 10:44 Uhr

Mandat für Fluggastrecht
Reiserecht
Im Rechtsstreit mit der TUI-Fluggesellschaft im Oktober 2016 ( wilder Streik ? ca. 8 Std Flugverspätung ! ) hat Ihre Kanzlei meine Rechte gegenüber der Gesellschaft erfolgreich geltend gemacht - hierfür nochmals herzlichen Dank.
Ich fühlte mich dank Mail-Korrespondenz ihrer Kanzlei, spez. Fr. Rückrieme immer auf dem neuesten Stand der Dinge informiert. Anfragen meinerseits wurden umgehend per Mail beantwortet. Unklarheiten wurden per Telefon oder Mail sofort geklärt. Hierfür - Daumen hoch!!
Sollte sich widererwarten nochmals solch eine Situation ergeben, werde ich gern auf Ihre Kanzlei zurückgreifen.
KZ

von K. Z. am 16.01.2019 um 13:44 Uhr

Herr Schwede hat uns ehrlich und fachlich fundiert gut vertreten - Danke!
Reiserecht
Wir haben uns an Herrn Schwede mit einer Minderung des Reisepreises gewandt, weil es der TUI auf einer Fernreise nicht gelungen war, den abhanden gekommenen Koffer zu finden, obwohl dies leicht gewesen wäre, wenn sie sich darum auch bemüht hätte. So hatte ich 2 Wochen Mexikourlaub mit den Kleidungstücken, die ich auf dem Hinflug anhatte - prima!
Herrn Schwede und seinem Team (besonders möchte ich Frau Rückrieme positiv hervorheben) gelang es wunderbar, unsere - zugegeben sehr emotionalen und subjektiv geprägten - Empfindungen juristisch zu übersetzen. Er hat uns auch richtig gut beraten, was möglich und was nicht möglich ist, so dass wir mit dem Ergebnis sehr zufrieden waren. Herzlichen Dank!
Kann ich guten Gewissens nur empfehlen!
K.Z.
SG

von S. G. am 09.01.2019 um 13:27 Uhr

Finanzielle Ansprüche
Zivilrecht
Trotz Beratungshilfegutschein wurde Zeit in die Fallbearbeitung investiert. Die offenen Fragen wurden stets beantwortet und ohne weiteres Hinzutun der laufende Fall im Auge behalten und selbständig nachgehakt.
Vielen Dank!
CK

von C. K. am 23.12.2018 um 12:10 Uhr

Beratung bei Vertragsanpassung
Allgemeines Vertragsrecht
Bei meinem Anliegen wurde ich umfassend und sehr sehr freundlich beraten. Ich werde diese Kanzlei gern weiter empfehlen.
MB

von M. B. am 15.12.2018 um 20:05 Uhr

Ich kann nur abraten!
Reiserecht
Ich habe ganz negative Erfahrung mit dem Anwalt gemacht. Er hat mir in meiner Angelegenheit nicht geholfen, obwohl er bei der Beratung was anderes behauptet hat. Nachdem ich ihn nach Gründen gefragt habe, könnte er mir nicht genau sagen, warum ich keine Chance habe und hat ständig auf eine Website verwiesen, die gar nicht mit meiner Angelegenheit zutun hatte......
Never never never
Wir bedauern, dass Sie mit unserer Beratung nicht zufrieden gewesen sind. Wir werden aber an unserem Ziel festhalten, unsere Mandanten ehrlich zu beraten und darauf hinzuweisen, wenn wir wenig bzw. keine Erfolgsaussichten sehen. Zusicherungen hatten wir Ihnen nicht gemacht, sondern Ihnen mitgeteilt, dass wir selbstverständlich Ihr Anliegen prüfen werden. Wir haben Ihnen entgegen Ihren Ausführungen auch mehrfach unsere Auffassung erläutert. Ihre Ausführungen sind daher nicht nachzuvollziehen. Es verbleibt bei unserer Einschätzung, dass ohne Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter Ansprüche nicht durchzusetzen sind. Auch verbleibt es bei unserem Hinweis auf die von Ihnen selbst vorgelegte Webseite mit der Hotelbeschreibung, aus der sich die Klassifizierung des Hotels im Text ablesen lässt. In Anbetracht dieses Sachverhalts ist die Rückerstattung eines vollen Reisepreises u.E. rechtlich nicht durchzusetzen gewesen. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wünschen wir Ihnen viel Erfolg!
BE

von B. E. am 27.11.2018 um 11:58 Uhr

Durchsetzung von Ansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung
Reiserecht
Ich habe Herrn Schwede als einen überaus kompetenten und sympathischen Rechtsanwalt kennengelernt, dessen Bemühungen dann auch sehr schnell zum gewünschten Erfolg führten. Der Sachverhalt wurde mir zunächst ruhig und präzise in einem persönlichen Gespräch erklärt. Dabei machte Herr Schwede nie den Eindruck, dass der nächste Termin schon unter den Nägeln brennt, wie ich es früher bereits erlebt habe. Im Gegenteil, er nahm sich Zeit, bis alle Fragen zu meiner Zufriedenheit beantwortet waren. Die weitere Vorgehensweise wurde durch den E-Mail-Schriftverkehr mit Frau Rückrieme stets transparent gehalten, wofür ich mich an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich bedanken möchte. Ich würde mich im Bedarfsfall jederzeit wieder an Herrn Schwede und sein Team wenden. Die bemerkenswerteste Eigenschaft von Herrn Schwede möchte ich am Schluss herausstellen: Seine Mandanten sind ihm wichtiger als sein Anwaltshonorar! In meinem Fall ging es um Durchsetzung von Ansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung für meine erwachsene Tochter und mich. Die Reise hatte ich gebucht und bezahlt. Im Nachhinein erklärte meine Rechtsschutzversicherung, dass nur die Hälfte des Anwaltshonorars erstattet würde, da meine Tochter nicht mehr bei mir versichert sei. Herr Schwede verzichtete darauf, mir diese Hälfte in Rechnung zu stellen.
B. E.