Rechtsanwalt Johannes B. Kagerer

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Über mich
Rechtsanwalt Kagerer
versteht sich als moderner Beratungs- und Dienstleistungsunternehmer. Mandantenzufriedenheit ist für Ihn oberstes Gebot. Dies erreicht er durch sorgfältige und kompetente Beratung seiner Mandanten.
Er ist auftrittsbefugt an allen deutschen Gerichten, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen.
Rechtsanwalt Kagerer absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrichs- Wilhelms- Universität in Bonn.
Das 1. juristische Staatsexamen hat er am Oberlandesgericht Düsseldorf abgeschlossen und erwarb zusätzlich das Diplom der Rechte (Dipl. iur Univ. Bonn). Das Referendariat in Duisburg und Düsseldorf hat Herr Kagerer weiter dazu genutzt, seine Kenntnisse vor allem im Strafrecht (Strafverteidigung/Opferhilfe/Bußgeldrecht) auszubauen. Die Stationen umfassten nicht nur die Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft, sondern auch eine Station bei einem Strafverteidiger in Düsseldorf, dem Polizeipräsidium Duisburg und dem Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht an der Fernuniversität Hagen.
Mit dem Abschluss des 2. juristischen Staatsexamens in Düsseldorf mit Schwerpunkt im Strafrecht erhielt er die Befähigung zum Richteramt. Unmittelbar im Anschluss arbeitete Herr Kagerer in einer auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf. Danach gründete Herr Kagerer die "Kanzlei Kagerer" mit Sitz in Düsseldorf. Herr Kagerer hat in den letzten Jahren bundesweit in Strafverfahren und Bußgeldverfahren verteidigt.
Herr Kagerer ist seit 2006 auch Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtskundeunterricht des Landgerichts Düsseldorf und unterrichtet das Fach "Rechtskunde" an Schulen. Aufgrund der nachgewiesenen überdurchschnittlichen, mehrjährigen Erfahrung im Strafrecht und dem Nachweis ständiger Fortbildung auf diesem Rechtsgebiet hat die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Herrn Kagerer die Befugnis erteilt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen.
Fachanwalt für Strafrecht
Gerade im Strafrecht benötigt der Mandant kompetenten Beistand, ob als Beschuldigter oder Geschädigter. Die Durchsetzung der Interessen und Rechte im Strafprozess erfordert eine auf Vertrauen, ohne Vorurteile, effektive und auf Diskretion basierende Arbeit.
Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen – was nun? Mehr noch als in allen übrigen Rechtsgebieten empfiehlt sich der Gang zu einem Rechtsanwalt so früh wie möglich, damit die Ermittlungen gegen Sie idealerweise bereits vor einer Hauptverhandlung eingestellt oder die Weichen für einen unausweichlichen Prozess von Anfang an richtig gestellt werden können. Als Verteidiger in Strafsachen ist mir die Einsichtnahme in Ihre Akte möglich, mit deren Hilfe ich Ihre individuelle Situation besser einschätzen und so entsprechende Lösungen erarbeiten kann.Eine große Rolle im Strafrecht spielt auch die Vertretung von Opfern eines Verbrechens in der Nebenklage oder als Zeugenbeistand.
Opferhilfe
Meine strafrechtlichen Kenntnisse in der Opferhilfe tragen dazu bei, dass ich Ihre Opferrechte im Strafverfahren durchsetzen kann und Sie umfassend zu Ihren Rechten und Möglichkeiten berate. Auch der Täter-Opfer-Ausgleich eröffnet dem Opfer einen weiteren Weg. Hierzu und zu allen anderen Themen rund um die Opferhilfe berate ich Sie gerne.
Strassenverkehrsrecht
Das Verkehrsrecht stellt einen weiteren Interessenschwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Ich leiste Ihnen kompetenten und fachkundigen Rechtsbeistand bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall, sollten Sie in diesen verschuldet oder unverschuldet verwickelt worden sein. Darüber hinaus kümmere ich mich engagiert um die Geltendmachung von verkehrsrechtlichen Ansprüchen auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld. Haben Sie hingegen einen Bußgeldbescheid erhalten, nachdem Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, wie beispielsweise einen Rotlichtverstoß, eine Trunkenheitsfahrt oder ein Abstandsvergehen, begangen haben? Um gegen diesen Vorwurf vorzugehen und ein drohendes Fahrverbot abzuwehren, können Sie gerne jederzeit mit mir in Kontakt treten.
Ordnungswidrigkeiten
Sie haben die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten oder eine rote Ampel überfahren? Eine kleine Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr und schon flattert der Bußgeldbescheid ins Haus. Dies ist oftmals teuer und kann auch zum Führerscheinentzug oder einer Sperrfrist führen. Häufig sind jedoch die Messverfahren fehlerhaft und es kann eine Minderung des Bußgelds erwirkt werden. Ich prüfe Ihren individuellen Fall detailgenau und informiere Sie umgehend über weitere Schritte.
Spanisches Recht und Interkulturelle Kompetenz
- Beratung und Vertretung
- Spanisches Strafrecht (Verteidigung und Opferbeistand)
- Fremdsprachenkenntnissen in Spanisch, Englisch und Französisch.|
Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins. Von meiner Erfahrung können Sie sich unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.
Kompetenzen
Sprachen
Deutsch • Englisch • Französisch • SpanischRecht international
Mitgliedschaften
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf • Deutscher Anwaltsverein (DAV) • Strafverteidigervereinigung NRW • Gelistet bei ausländischen Generalkonsulaten • Arbeitsgruppe Strafrecht des DAVKontakt
40479 Düsseldorf 6.375,8 km