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von L. K. am 11.03.2025 um 19:19 Uhr
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Rechtsanwalt Johannes Zimmermann ist Fachanwalt für IT-Recht und als solcher spezialisiert im Bereich des IT- & Internetrechts sowie im Datenschutzrecht. Er ist ferner Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät als solcher zu allen Aspekten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Rechtsanwalt Johannes Zimmermann vertritt Unternehmen, leitende Angestellte, Arbeitnehmer und Freischaffende in allen vorgerichtlichen Auseinandersetzungen und gerichtlichen Verfahren.

Kompetenz

IT-Recht 

Dreh- und Abgelpunkt für eine funktionierende IT sind gute Software und Hardware. Dementsprechend betrifft IT-Recht primär Softwareerstellung, Softwarekauf, Sofwaremiete, Softwareprojekte, IT-Outsourcing, Hardwarekauf, Hardwaremiete, Sofwarehinterlegung (Escrow), IT-Support und IT-Wartung. Auf diesen Gebieten sind gute Verträge wegweisend für den Erfolg sowohl in den operativen Prozessen als auch in späteren Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren. Rechtsanwalt Zimmermann betreut daher Sofwareverträge und Hardwareverträge aller Art, von der Prüfung und Beratung über die Erstellung bis zur Neuverhandlung und Nachverhandlung. Dies gilt insbesondere auch für die Veräußerung und den Erwerb "gebrauchter" Software. 

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Softwarekauf, Softwareerstellung, Softwarepflege
  • Softwarebesichtigungsanspruch 
  • IT-Projektverträge
  • Outsourcing
  • Cloud-Computing 
  • Host-Providing, Application Service Providing (ASP)
  • Software as a Service (SaaS)
  • Hardwareverträge (Wartung, Kauf, Miete und Leasing von Hardware)
  • Öffentliche Vergabe von IT-Leistungen
  • IT-Compliance
  • Internetpräsenzen- und Shopprüfung 

Software-Urheberrecht

Der Bereich Software-Urheberrecht vereint Aspekte aus den unterschiedlichsten Bereichen:

  • Rechteeinräumung durch Programmierer an Unternehmer
  • Erwerb und übertragung passender Rechte bei der Softwareüberlassung
  • Abmahnung von Rechtsverletzungen
  • Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche
  • Auskunftsansprüche
  • Besichtigungsanspruch nach § 101a UrhG.

Datenschutzrecht 

Im Bereich Datenschutzrecht berät Rechtsanwalt Zimmermann zum Datenschutzmanagement und ist als externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen tätig. Darüber hinaus nimmt er schwerpunktmäßig Einzeltätigkeiten auf folgenden Gebieten wahr:

  • Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
  • Datenschutz in Unternehmen
  • Datensicherheit / IT-Sicherheitsgesetz 
  • Arbeitnehmerdatenschutz 
  • Kundendatenschutz
  • Datenübermittlung / Datenverarbeitung
  • Auftragsdatenverarbeitung
  • Big Data 
  • Datenschutzklauseln
  • Videoüberwachung

Arbeitsrecht

Im Bereich Arbeitsrecht deckt Rechtsanwalt Johannes Zimmermann das vollständige Spektrum ab. Schwerpunkt im Rahmen der Tätigkeit für Unternehmen ist die Beratung zu strategischen Entscheidungen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und bei Strukturentscheidungen. Weitere Spezialgebiete bearbeitet Rechtsanwalt Zimmermann auf der Schnittstelle zum IT- und Datenschutzrecht:

  • IT-Betriebsvereinbarung
  • Arbeitnehmerdatenschutz, insbesondere Videoüberwachung,
  • Anstellung und Freie Mitarbeit von Programmierern,
  • Privatnutzung von Telefon, E-Mail-Konten und Internet durch Arbeitnehmer
  • Bring Your Own Device (BYOD).

Darüber hinaus bearbeitet Rechtsanwalt Zimmermann Fälle mit Fragestellungen zu

  • Abmahnung 
  • Kündigung, Kündigungsschutz, 
  • Jahresbonus, Bonuszahlung, 
  • Urlaub, Urlaubsanspruch, Urlaubsabgeltung, 
  • Betriebsrat, Mitbestimmung, Betriebsvereinbarung, 
  • Mindestlohn 
  • Tarifvertrag 
  • Freier Mitarbeiter.

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Johannes Zimmermann ist gelistet in Rechtsanwälte Bonn und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Bewertungen 16

LK

von L. K. am 11.03.2025 um 19:19 Uhr

Hervorragende Unterstützung in arbeitsrechtlichen Fragen
Arbeitsrecht
Ich kann Herrn Zimmermann uneingeschränkt weiterempfehlen! In meinen arbeitsrechtlichen Anliegen wurde ich sehr kompetent, seriös und zuverlässig beraten. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle Rückmeldung auf meine Anfragen sowie die klare, verständliche und ehrliche Einschätzung meiner Situation. Zudem überzeugt Herr Zimmermann nicht nur fachlich, sondern auch durch eine faire und transparente Preisgestaltung. Hier steht das Wohl der Mandanten wirklich im Mittelpunkt. Wer eine vertrauenswürdige und engagierte rechtliche Beratung sucht, ist hier genau richtig
ML

von M. L. am 06.02.2025 um 13:35 Uhr

Uneingeschränkt zu empfehlen, Daumen hoch!
Arbeitsrecht
Herr RA Zimmermann nimmt sich viel Zeit den Sachverhalt zu besprechen und aufkommende Fragen zu beantworten. Hierbei handelt er stets im Sinne des Mandanten für diesen die beste Lösung zu finden. Zu loben ist hier auch das Kanzleiteam im Back Office. Stets freundlich und hilfsbereit. Vielen Dank dafür.
WD

von W. D. am 16.01.2025 um 17:54 Uhr

Sehr Guter Anwalt
Urheberrecht & Medienrecht
Herr Zimmermann hat mich sehr Gut beraten und mich in vielen Punkten aufgeklärt. Vielen Dank Herr Zimmermann

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vertreten durch: Dr. Jan-Peter Psczolla, Johannes Zimmermann

Standort Koblenz
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Berufsbezeichnung und zuständige Kammer:
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Rechtsanwalt Johannes Zimmermann und Rechtsanwältin Trixia Macliing sind Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz, Rheinstraße 24, 56068 Koblenz (E-Mail: info(at)rakko.de, Internet: www.rakko.de). Rechtsanwalt Dr. Jan-Peter Psczolla und Rechtsanwältin Anne Jörg-Gessinger sind Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Str. 30, 50668 Köln (E-Mail: kontakt@rak-koeln.de Internet: www.rak-koeln.de).
Berufsrechtliche Regelungen:
Maßgebliche Berufsrechtliche Regelungen sind die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) sowie die Fachanwaltsordnung (FAO). Die Höhe der gesetzlichen Gebühren und die Zulässigkeit von Honorarvereinbarungen ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die aktuelle Fassung der jeweils maßgeblichen Rechtsvorschriften können Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de in der Rubrik „Berufsrecht“ einsehen.
Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwalt Dr. Jan-Peter Psczolla, Johannes Zimmermann, Anne Jörg-Gessinger, Stephanie Schunk
Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG
Generaldirektion Ostendstraße 100
90334 Nürnberg
Der räumliche Geltungsbereich der unterhaltenen Berufshaftpflichtversicherungen erstreckt sich auf die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Der Versicherungsschutz bezieht sich dementsprechend ausdrücklich nicht auf Haftpflichtanprüche aus Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien, im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht, der Rechtsanwälte vor außereuropäischen Gerichten.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei den regionalen Rechtsanwaltskammern Köln und Koblenz (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de, E-Mail: schlichtungsstelle(at)brak.de).
Verantwortlicher i.S.v. § 18 Abs. 2 MStV:
Dr. Jan-Peter Psczolla, Casinostr. 38, 56068 Koblenz
Streitbeilegung
Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) teil und haben uns dazu auch nicht verpflichtet.
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