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Rechtsanwalt

Jonas Haardt

Rechtsanwalt Haardt
Rechtsanwalt Haardt

Fachanwalt für

  • Strafrecht
Über 5 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2019 und über 5 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
TK
von T. K. am 22.04.2024 um 18:14 Uhr
Fantastisch
Strafrecht

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Ich habe mich ausschließlich auf das Strafrecht und dessen Nebengesetze spezialisiert und verteidige Sie bundesweit in sämtlichen Deliktsarten. Das Strafrecht verändert sich stetig. Es gibt regelmäßig neue Entscheidungen zu materiellrechtlichen Problemen. 

Um dieser Veränderung gerecht zu werden, bilde ich mich entsprechend fort. Weiterhin wurde mir durch die Rechtsanwaltskammer Nürnberg der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ verliehen. 


Ich verteidige Sie Insbesondere in den folgenden Deliktsarten:

    • Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit 

Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Raub, räuberische Erpressung, fahrlässige Körperverletzung, misshandlung von Schutzbefohlenen…

    • Vermögensdelikte

Diebstahl, besonder schwerer Fall des Diebstahls, Diebstahl mit Waffen, Betrug, Computerbetrug, Unterschlagung, räuberischer Diebstahl…

    • Tötungsdelikte

Mord, Totschlag

    • Sexualstrafsachen

Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung

    • Betäubungsmittel

Besitz und Handel mit sämtlichen Betäubungsmitteln (Heroin, Kokain, Methamfetamin, Ecstasy), bewaffnetes Handeltreiben, bandenmäßiges Handeltreiben…


Selbstverständlich verteidige ich Sie darüberhinaus auch bei Delikten gegen die Ehre (Beleidigung, üble Nachrede, Bedrohung…) oder im Bereich des Verkehrsstrafrechts


          • Weitere Gebiete:

Ich berate Sie auch gerne intensiv im Betäubungsmittlestrafrecht und gehe hierbei auch auf die Frage nach Therapiearten (§ 64 StGB, § 35 BtMG) ein.

Meine Tätigkeit endet keineswegs mit dem Urteil. Ich vertrete Sie selbstverständlich auch im Rahmen der strafrechtlichen Nachsorge (Anträge auf vorzeitige Haftentlassung, Entschädigungsverfahren nach dem StrEG), als Nebenkläger oder unterstütze Sie bei Anträgen nach § 35 BtMG.

Darüberhinaus umfasst meine Leistung auch die Verteidigung in besonderen Verfahrensarten an. Insbesondere bei der drohenden Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung nach § 63 StGB.

Hierbei handelt es sich selbstverständlich um eine nicht abschließende Auflistung. Sprechen Sie mich einfach auf Ihr Problem an und wir finden eine Lösung.


          • Arbeitsweise

Um die Zusammenarbeit so unkompliziert wie möglich zu gestalten, arbeite ich ausschließlich digital und in Kooperation mit DSGVO zertifizierten Cloud-Lösungen zusammen. Das vereinfacht die Arbeitsabläufe und spart enorm viel Zeit, die ich wiederum in die Betreuung meiner Mandanten investiere. 

Ich lege sehr viel Wert darauf, dass ich Mandatsanfragen schnellstmöglich bearbeite und immer gut erreichbar bin. 

Da es Ihr Verfahren ist, stehen Sie im Mittelpunkt. Selbstverständlich stelle ich Ihnen die gesamte Ermittlungsakte zur Verfügung, damit Sie sich einarbeiten können.

Besprechungen biete ich per Videocall, telefonisch und selbstverständlich persönlich an.

Sie können mich gerne über dieses Portal kontaktieren oder über meine allgemeinen Kontaktdaten. Anfragen können auch über WhatsApp Business gestellt werden.

Jonas Haardt ist gelistet in Rechtsanwälte Nürnberg und Rechtsanwälte Deutschland.

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