

- Fachanwältin für Baurecht & Architektenrecht
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- Öffentliches Baurecht
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Über mich
Rechtsanwältin & Fachanwältin für Bau- u. Architektenrecht
Julia Brehm LL.M., D.E.S.S.
Frau Rechtsanwältin Brehm legt großen Wert darauf, bei der Annahme Ihres Mandats ganzheitliche sowie realistische Lösungen zu erarbeiten, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Als Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht ist sie Ihr erster Anlaufpunkt bei baurechtlichen bzw. architektenrechtlichen Belangen und bearbeitet zudem zahlreiche andere Rechtsgebiete, die an diesen Bereich angelehnt sind.
Das Jurastudium von Frau Brehm erfolgte an den Universitäten Saarbrücken sowie Heidelberg. Im Jahr 2005 wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen und absolvierte den Master im Immobilienrecht in Frankreich. Von 2006 bis 2007 war sie in einer deutsch-französischen Kanzlei in Straßburg als Rechtsanwältin tätig. Im Jahr 2009 erfolgte die Gründung ihrer eigenen Sozietät. Im Zeitraum 2008 bis 2014 war sie Lehrbeauftrage an der Dualen Hochschule Ravensburg für Arbeitsrecht und Zivilrecht. Zudem verfügt sie über die Qualifikation als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht.
BAURECHT UND ARCHITEKTENRECHT:
AUSLEGUNG UND PRÜFUNG IHRER VERTRÄGE
Käufer, Bauherren, Bauträger, Architekten, Baubetriebe bzw. Handwerksbetriebe können baubegleitente Rechtsberatung von Frau Rechtsanwältin Brehm in Anspruch nehmen. Bei der Gestaltung, Verhandlung und Abwicklung von Bauträgerverträgen, Bauverträgen bzw. Architektenverträgen werden sie von Ihr kompetent beraten. Auch bei der Geltendmachung und Abwehr von Honoraransprüchen oder bei Unklarheiten bezüglich der Haftung des Architekten steht sie Ihnen mit juristischem Rat zur Seite.
ÖFFENTLICHES UND PRIVATES BAURECHT:
STANDFESTE BAUPLÄNE
Sie liegen sich mit der Baubehörde in den Haaren, weil der Erhalt der Baugenehmigung für Ihr Bauprojekt auf sich warten lässt? Ihr Nachbar stellt sich bei Ihrem Bauvorhaben quer? Frau Rechtsanwältin Brehm leistet Ihnen juristischen Beistand, z. B. bei der Einreichung des Bauantrags, über die Anhörung bis hin zum Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren im Baugenehmigungsverfahren. Im Bereich des privaten Baurechts werden Werkunternehmer, private Bauherren sowie Subunternehmer von Frau Rechtsanwältin Brehm über baurechtliche Themen wie etwa der Erstellung bzw. Durchsicht von Bauverträgen, Durchsetzung von Werklohnansprüchen, Interessenvertretung bei Mängelansprüchen, Baukostenüberschreitungen oder Bauzeitenverzögerungen juristisch informiert und vertreten.
MAKLERRECHT:
IHRE MAKLERANGELEGENHEITEN IN BESTEN HÄNDEN
Die Interessen von Maklern und Maklerkunden werden sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich von Frau Rechtsanwältin Brehm vertreten. Makler können ihren Rat suchen, wenn sie z. B. Hilfe bei der Auslegung von Maklerverträgen, der Durchsetzung Ihrer Courtageansprüche oder der rechtssicheren Annoncierung Ihrer Immobilien im Internet benötigen. Maklerkunden erhalten juristische Aufklärung bei der Forderung von Reservierungsgebühren seitens des Maklers, beim Fund von Mängeln an der gekauften Immobilie oder der Erhebung eines Schadensersatzanspruchs.
MIETRECHT:
KEIN BÖSES ERWACHEN NACH DER UNTERZEICHNUNG EINES MIETVERTRAGS
Sie möchten einen gewerblichen Mietvertrag abschließen und bei der Gestaltung bzw. Prüfung desselben nicht auf rechtlichen Beistand verzichten? Dann sollten Sie umgehend Frau Rechtsanwältin Brehm konsultieren, damit sie für Ihren Betrieb eine individuelle Lösung generieren kann. Darüber hinaus ist sie die geeignete Ansprechpartnerin bei Mietminderungen, der Verweigerung des Mieters von Mängelbeseitigungen, beim Erhalt einer Mietkündigung wegen Eigenbedarf und übernimmt zudem in diesem Zusammenhang die Vertretung Ihrer Rechte und Interessen, wenn nötig auch vor Gericht.
VERWALTUNGSRECHT:
JURISTISCHER BEISTAND IN VERWALTUNGSRECHTLICHEN ANGELEGENHEITEN
Die Rechtsbeziehungen zwischen der öffentlichen Verwaltung und Privatpersonen wird vom Verwaltungsrecht geregelt. Falls Sie sich von der Behörde ungerecht behandelt fühlen oder einen Verwaltungsakt erhalten haben, sollten Sie sich unverzüglich an Frau Rechtsanwältin Brehm wenden. Gerne überprüft sie etwa die Rechtmäßigkeit des Handels der Verwaltung und ist Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich. Zudem werden Sie von ihr juristisch begleitet, wenn Sie eine Baugenehmigung für ein Eigenheim bekommen oder den Umbau bzw. die Umnutzung Ihrer Gewerbeimmobilie realisieren möchten. Außerdem können Sie sich an sie richten, wenn polizeiliche Anordnungen nach PolG abgewehrt werden sollen bzw. eine Sicherheitsüberprüfung (SÜG) bevorsteht.
ARBEITSRECHT:
VORTEILHAFTE ARBEITSVERTRÄGE
Bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten jeglicher Art können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die erfahrene Rechtsanwältin Brehm kontaktieren, damit sie deren Rechtsanliegen zu ihren Gunsten lösen kann. Von ihrer juristischen Kompetenz profitieren Arbeitgeber etwa bei der Gestaltung und Prüfung eines Arbeitsvertrags bzw. eines Arbeitszeugnisses oder z. B. bei Fragen zu Abmahnungen oder Aufhebungsverträgen. Des Weiteren werden Arbeitnehmer von ihr umfassend über arbeitsrechtliche Themen beraten. Dazu zählt beispielsweise die Prüfung ihrer Kündigung, die Vertretung ihrer Interessen in einem Kündigungsschutzverfahren oder die juristische Aufklärung bei Unklarheiten zu Mobbing bzw. Diskriminierung am Arbeitsplatz, Mutterschutz und Urlaubsgeld.
GRUNDSTÜCKSRECHT:
WAS BEIM ERWERB EINER IMMOBILIE ZU BEACHTEN IST
Der Kauf oder Verkauf eines Grundstücks bzw. einer Immobilie sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden und erst erfolgen, wenn man umfangreich von Frau Rechtsanwältin Brehm informiert worden ist. Gerne hilft Ihnen die fachkundige Juristin bei der Optimierung eines Grundstücksvertrags, berät Sie im Falle einer Grenzbebauung durch den Nachbarn sowie etwa bei Fragen zum Nießbrauch, zu Baulasten, zu Abstandsflächen, zu Aufschüttungen, zum Überhang von Bäumen und Sträuchern usw.
FRANZÖSISCHES RECHT:
PARLEZ VOUS FRANCAIS?
Der Tätigkeitsbereich von Frau Rechtsanwältin Brehm umrahmt ebenfalls grenzüberschreitenden Rechtsverkehr. Hierunter zählen unter anderem:
Französisches Bau- und Architektenrecht
Französisches Mietrecht
Französisches Maklerrecht
Stets ein offenes Ohr für Sie:
Damit längere Wartezeiten vermieden werden, besteht die Bitte, Termine telefonisch unter der angegebenen Rufnummer oder schriftlich per Fax oder E-Mail zu vereinbaren. Ebenfalls ist eine schnelle sowie bequeme Kontaktaufnahme über das anwalt.de-Profil möglich. Um zu den Kanzleiräumlichkeiten zu gelangen, können Sie die Buslinie 402 nutzen (Haltestelle: „Fraulautern"). Von dort aus sind es lediglich wenige Gehminuten zum Kanzleigebäude. Ihren Pkw können Sie in den umliegenden Straßen parken.
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