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- Familienrecht
- Strafrecht
- Zivilrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Opferhilfe
Über mich
In meinen Büroräumen in Schneverdingen heiße ich Sie herzlich willkommen! Gerne berate ich Sie in den genannten Rechtsgebieten und erarbeite gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für Ihre Rechtsangelegenheiten. Gerne begrüße ich Sie in meinen Räumlichkeiten.
Strafrecht
Im Strafrecht geht es regelmäßig um viel. Oft steht nichts Geringeres auf dem Spiel als Ihre Freiheit. Es ist daher in diesem Bereich besonders wichtig, einen starken Partner an Ihrer Seite zu wissen, der für Ihre Rechte kämpft und sich mit persönlichem Engagement für Sie einsetzt. Als Strafverteidigerin stehe ich an Ihrer Seite und erarbeite gemeinsam mit Ihnen eine individuelle und wirksame Verteidigungsstrategie. So erreiche ich für Sie stets den bestmöglichen Verfahrensausgang!
Familienrecht
Konflikte im familiären Bereich sind für die Betroffenen besonders belastend. Damit Sie den Kopf freibekommen können und sich nicht auch noch um die rechtlichen Einzelheiten sorgen müssen, benötigen Sie eine vertrauensvolle und kompetente Ansprechpartnerin. Gerne bin ich für Sie da und zeige Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Egal, ob es um Trennung und Scheidung, um Kinder und Sorgerecht oder um Hausrat und Unterhalt geht – ich helfe Ihnen, Ihre familienrechtlichen Sorgen zu lösen!
Zivilrecht
Unter das Zivilrecht fallen Vorschriften des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), die die rechtlichen Beziehungen zwischen juristischen und natürlichen Personen regeln. Ich übernehme u. a. die Anfertigung, Überprüfung und Überarbeitung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und berate bezüglich Kündigung, Schenkung, Rücktritt oder Vertragsstrafe.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, in dem Ihnen eine Ordnungswidrigkeit, also ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorgeworfen wird? Solche können einen Abstandsverstoß, eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ganz einfach Falschparken umfassen. Mit Geldbußen geahndet werden auch Rechtsverstöße im Arbeitsrecht, gegen Meldepflichten oder im Wirtschaftsstrafrecht. In solchen Fällen stehe ich Ihnen als Rechtsanwältin selbstverständlich engagiert und kompetent zur Seite.
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldforderungen geht es nicht immer nur um Unfälle im Straßenverkehr. Ich setze auch dann Ihre Interessen durch, wenn Sie z. B. nach einem ärztlichen Kunstfehler, bei einem vorliegenden Fabrikationsfehler, im Zuge der Produkthaftung oder nach einer erlittenen Sportverletzung einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld haben. Wenden Sie sich nach entstandenen Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden vertrauensvoll an mich, wenn Sie zu Ihrem Recht kommen wollen. Zudem können Sie sich ebenso auf mich verlassen, wenn es um die Abwehr unberechtigter, gegen Sie gerichteter Ansprüche geht.
Opferhilfe
Sie sind Opfer einer Straftat? Ich vertrete Sie in Nebenklage- und Adhäsionsverfahren. Als Nebenkläger können Sie sich der Klage der Staatsanwaltschaft anschließen und Entschädigung im Rahmen von Schmerzensgeld oder Schadensersatz verlangen.
Gerne können Sie mich direkt über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen. Von meiner Erfahrung und Kompetenz können Sie sich unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.
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Inhaberin und verantwortlich für den Inhalt:
Rechtsanwältin Julia Schenke (Rechtsanwältin Schenke ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist.)
Die Anschrift der Rechtsanwaltskammer Celle lautet:
Rechtsanwaltskammer Celle
Bahnhofstrasse 5, 29221 Celle
Tel: 05141-9282-0 · Fax: 05141-9282-42
Internet: info@rakcelle.de
Berufsbezeichnung / Berufsregeln:
Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" bzw. "Rechtsanwalt" wurde den Berufsträgern der Kanzlei aufgrund Bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener zweiter juristischer Staatsprüfung und einem Zulassungsverfahren zur Rechtsanwaltschaft, zunächst von dem jeweilig zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweilig zuständigen Oberlandesgerichtes, bzw. ab September 1998 aufgrund der geänderten Rechtslage von der jeweils örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer zuerkannt.
Alle Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte der Kanzlei unterliegen dem berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft in den jeweils geltenden Fassung. Ferner findet die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO/ bis zum 30. Juni 2004 bzw. Übergangsfälle) bzw. das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG/ seit dem 1. Juli 2004) Anwendung.
Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de
Zusätzliche Angaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoVO
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten.
Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Es besteht für Rechtsanwältin Julia Schenke eine Berufshaftpflichtversicherung bei:
AFB GmbH
Kaistr. 13
40221 Düsseldorf
Der räumliche Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung: Bundesrepublik Deutschland
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FAQ
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