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Rechtsanwältin

Juliane Steinhofer-Raab

Kanzlei Juliane Steinhofer-Raab
Kanzlei Juliane Steinhofer-Raab
  • Familienrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht
  • Kaufrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
HR
von H. R. am 24.02.2025 um 09:05 Uhr
Umfassende konkrete Beratung
Allgemeines Vertragsrecht
geht auf die aufgezeigten Probleme gezielt und konkret ein

Alle Bewertungen anzeigen (5)

Für Frau Rechtsanwältin Steinhofer-Raab ist vor allem die Zufriedenheit und das Vertrauen Ihrer Mandanten wichtig. Sie nimmt sich für Sie Zeit, um Ihre Ziele zu besprechen und Ihre Interessen konsequent durchzusetzen.

Frau Rechtsanwältin Steinhofer-Raab ist mit Ihrer Kanzlei im ländlichen Zirndorf ansässig und berät und vertritt Sie in allen unten aufgeführten Rechtsgebieten. Eine Beratung auf Englisch oder Französisch ist ebenfalls kein Problem.

Verkehrsrecht

Frau Rechtsanwältin Steinhofer-Raab bietet Ihnen sachkundige und kompetente Beratung sowie Vertretung in allen Fragen rund um das Verkehrsrecht. Egal, ob es um die Regulierung eines Verkehrsunfalls und den daraus entstandenen Schäden geht, um die Vertretung in Bußgeldverfahren oder um die Beratung bei Führerscheinangelegenheiten.

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Im Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht übernimmt Frau Rechtsanwältin Steinhofer-Raab die Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen, Pachtverträgen und Betriebskostenabrechnungen. Zusätzlich bietet Sie Ihnen umfassende Unterstützung bei der Beendigung eines Mietverhältnisses an und klärt alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Modernisierung oder einer Mieterhöhung. Auch Mieter können sich bei Fragen zu Mietminderungen oder Mietmängeln an sie wenden.

Kaufrecht

Benötigen Sie Hilfe bei der rechtssicheren Gestaltung oder umfassenden Überprüfung eines Kaufvertrages? Dann haben Sie mit Frau Rechtsanwältin Steinhofer-Raab die richtige Ansprechpartnerin gefunden. Möchten Sie einen defekten Gegenstand zurückgeben, reparieren oder ersetzten lassen? Doch der Verkäufer weigert sich? Dann informiert sie Sie zu den Themen Gewährleistung, Garantie und Erfüllung und setzt Ihr Recht konsequent durch.

Allgemeines Vertragsrecht

Rechtsanwältin Steinhofer-Raab hilft Ihnen ebenfalls bei der Gestaltung und Überprüfung von Verträgen jeglicher Art und berät Sie in sämtlichen vertraglichen Belangen. Sie unterstützt Sie in Vertragsverhandlungen, entwirft Vertragsmuster und befasst sich mit Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Familienrecht

Im Familienrecht berät und vertritt Sie Frau Rechtsanwältin Steinhofer-Raab in allen familienrechtlichen Belangen wie im Falle einer Scheidung, bei Fragen zu Sorge- und Umgangsrecht, zu Trennungsunterhalt für Ehepartner und Kind sowie in Vermögensauseinandersetzungen und Konflikten um die gemeinsame Wohnung oder das gemeinsame Haus. Zu Ihren weiteren Leistungen gehören die Themen Zugewinn, Versorgungsausgleich sowie Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen.

Strafrecht

Frau Rechtsanwältin Steinhofer-Raab bietet Ihnen umfassende, kompetente und qualitativ hochwertige Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Strafrechts an. Dazu gehören Vermögensdelikte wie Diebstahl, Unterschlagung und Betrug, Körperverletzung oder Ordnungswidrigkeiten sowie Verkehrsstrafsachen. Sie vertritt Sie in allen Verfahrensphasen (Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Nebenklage, Berufung, Revision) und übernimmt auch die Verteidigung in der Untersuchungshaft.

Um Wartezeiten in der Kanzlei zu vermeiden, bitten wir Sie, einen Termin per Telefon zu vereinbaren. Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular des Profils nutzen. Nach Vereinbarung sind auch Haus- bzw. Firmenbesuche möglich.

Die Kanzlei ist bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Parkmöglichkeiten in ausreichender Anzahl finden Sie in unmittelbarer Nähe zur Kanzlei.

Juliane Steinhofer-Raab ist gelistet in Rechtsanwälte Zirndorf und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch

Bewertungen 5

HR

von H. R. am 24.02.2025 um 09:05 Uhr

Umfassende konkrete Beratung
Allgemeines Vertragsrecht
geht auf die aufgezeigten Probleme gezielt und konkret ein
SZ

von S. Z. am 30.07.2024 um 09:03 Uhr

Vollste Zufriedenheit und hervorragende Betreuung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Die Bearbeitung meines Falles war zu meiner vollsten Zufriedenheit. Die Kommunikation war stets klar, verständlich und zeitnah, so dass ich mich während des gesamten Prozesses gut betreut und informiert fühlte. Ich bin sehr dankbar für die hervorragende Arbeit und kann Frau Steinhofer-Raab uneingeschränkt weiterempfehlen.
VD

von V. D. am 31.10.2022 um 14:47 Uhr

Vertrauenswürdig und Hilfreich
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Wir sind sehr zufrieden mit Frau Steinhofer-Raab und empfehlen sie auf jeden Fall weiter. Hervorzuheben, sie kann sich sehr schnell in die Probleme Eindenken und verständliche und hilfreiche Vorschläge unterbreiten.

Kontaktdaten von Juliane Steinhofer-Raab

  • Adresse

    Nürnberger Str. 30
    90513 Zirndorf

    7.008,92 km (von Ihrem Standort)

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Kanzlei-Impressum

Rechtsanwältin
Juliane Steinhofer-Raab
Nürnberger Str. 30
90513 Zirndorf

Kontakt
Telefon:  +49 911 600 47 10
Fax: +49 911 600 47 20
E-Mail: steinhofer-raab@t-online.de

Umsatzsteueridentifikationsnummer gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 95163804218

Juliane Steinhofer-Raab

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Datenschutzrechtliche Information

gemäß § 13 und § 14  DSGVO
 
 
Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir sie über die Datenverarbeitung in unserer Rechtsanwaltskanzlei.
 
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Frau Rechtsanwältin
Juliane Steinhofer-Raab 
Nürnberger Str. 30
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Telefax:  0911 / 600 47 20
steinhofer-raab@t-online.de
 
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3.         Wir verarbeiten personenbezogene Daten zu Zwecken der
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  • Bearbeitung im Rahmen von gegenseitigen Ansprüchen aus den Mandatsverhältnissen (z.B. Rechnungsstellung, Leistungs-, Vergütungs- und Haftungsansprüche usw.)
 
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  • Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a DSGVO, soweit uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke gegeben haben.
 
  1. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur in Ihrem Auftrag und mit Ihrem Einverständnis. Wir geben personenbezogene Daten im Rahmen des Mandatsverhältnisses insbe­sondere an folgende Empfänger weiter:
    • Öffentliche Behörden, Finanzbehörden und Gerichte,
    • Verfahrensgegner und deren Vertreter (insbesondere Rechtsanwälte),
    • Sozialversicherungsträger,
    • Bundesanzeiger Verlag GmbH,
    • Auftragsverarbeiter (z.B. Rechenzentren, IT-Dienstleister, Druckdienstleister, Ensorgungsfir­men, etc.), deren Dienstleistungen wir nur nutzen, soweit diese als mitwirkende Person auf die Wahrung unserer Berufsgeheimnisse gem. § 203 Abs. 3 Strafgesetzbuch verpflichtet sind,
    • je nach Auftrag an weitere Empfänger, die wir mit Ihnen abstimmen.
 
  1. Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR)
            Sie findet nur statt, soweit dies zur Ausführung des Mandatsvertrages (z.B. Zahlungsaufträge) erforderlich oder Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben oder dies anderweitig gesetzlich zulässig ist. In diesem Fall ergreifen wir Maßnahmen, um den Schutz Ihrer Daten sicherzustellen, beispielsweise durch vertragliche Regelungen. Wir übermitteln ausschließlich an Empfänger, die den Schutz Ihrer Daten nach den Vorschriften der DSGVO für die Übermittlung an Drittländer (Art. 44 bis 49 DSGVO) sicherstellen.
 
7.         Speicherdauer
            Die personenbezogenen Daten werden bei uns für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. In der Regel sind dies 10 Jahre zuzüglich einer Karenzzeit von weiteren 4 Jahre, um Fälle einer möglichen Ablaufhemmung zu erfassen. Nach Ablauf von 14 Jahren prüfen wir, ob Gründe für eine weitere Aufgewahrung vorliegen.
 
8.         Betroffenenrechte
            Sie haben folgende Rechte als „betroffene Person“, deren Daten wir verarbeiten:
  • Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSVGO
  • Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSVGO
  • Recht auf Löschung („Vergessenwerden“) nach Art. 17 DSVGO
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSVGO
  • Recht auf Übertragung Ihrer Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format nach Art. 20 DSGVO
 
9.         Widerrufsrecht und Beschwerderecht
Soweit wir die Verarbeitung für bestimmte Zwecke Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Ein­will­i­gung durchführen, haben Sie nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerrufs werden wir die Datenverarbeitung für die Zwecke einstellen, für die Sie uns die Einwilligung erteilt haben. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung vor Erhalt Ihres Widerrufs bleibt unberührt.
 
Widerspruchsrecht: Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten zur Wahrung von berechtigten Interessen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe f DSGVO verarbeiten, haben Sie nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO das Recht, dieser Verarbeitung aus Gründen zu widersprechen, die sich aus Ihrer besonderen Sitation ergeben. Gegen die Verarbeitung zu Zwecken der Direktwerbung können Sie gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO jederzeit ohne Begründung widersprechen. Um Ihr Widerspruchsrecht auszuüben, genügt eine formlose Mitteilung an uns (z.B. per E-Mail an steinhofer-raab@t-online.de mit der Angabe, welcher Datenverarbeitung Sie widersprechen.
 
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt, haben Sie das Recht zur Beschwerde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (in der Regel Landesbeauftragte für Datenschutz und Infor­ma­tions­freiheit). Die Beschwerde kann insbesondere bei der Aufsichtsbehörde eingelegt werden, die am Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsplatzes oder des mutmaßlichen Verstoßes zuständig ist. Am sitz unserer Kanzlei ist folgende Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zuständig:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 27, 91522 Ansbach
 
 
10.      Diese Hinweise entsprechen dem Rechtsstand vom 25. Mai 2018. Wir behalten uns vor, unsere Datenschutzhinweise an Änderungen in Vorschriften oder der Rechtssprechung anzupassen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Juliane Steinhofer-Raab

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Juliane Steinhofer-Raab
4,05 Bewertungen

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    Wenn Sie Ihre Anfrage unter der Woche zu den Bürozeiten von Juliane Steinhofer-Raab stellen, erhalten Sie voraussichtlich innerhalb kürzester Zeit eine Antwort. Im Einzelfall kann die Antwortzeit jedoch je nach momentaner Auftragslast und aktuellen Terminen von Juliane Steinhofer-Raab variieren. In der Regel werden Sie spätestens binnen weniger Werktage eine Rückmeldung bekommen.
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    Sie können Ihr rechtliches Anliegen jederzeit im Profil von Juliane Steinhofer-Raab stellen. Als Alternative zum Weg über das Nachrichtenformular finden Sie im Profil von Juliane Steinhofer-Raab weitere Kontaktwege.