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Bewertungen

SS

von S. S. am 10.08.2021 um 20:42 Uhr

Scheidung
Allgemeine Rechtsberatung
Das Team und Rechtsanwalt Löwenberger waren sehr freundlich und haben mich jederzeit auf dem aktuellen Stand aller Details gehalten. Ich wurde umfassend und kompetent über alle Schritte informiert. Vielen Dank dafür! 👍🏻
UK

von U. K. am 18.04.2021 um 10:55 Uhr

Beurteilung der Erbsituation, Testamentgestaltung
Familienrecht
Herr Löwenberger konnte die Erbsituation umfassend und klar verdeutlichen und die sich daraus ergebende testamentarische Gestaltung klar darlegen. Es konnte rasch ein kurzes, aber dennoch umfassendes Testament erstellt werden. Grosses Lob!
Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung. Wir freuen uns, dass wir Ihnen helfen konnten.
Kai Löwenberger, Rechtsanwalt
PA

von P. A. am 29.02.2020 um 16:40 Uhr

Streitige Scheidung nebst Umgangsrecht und Unterhalt
Familienrecht
Ich hatte über 1,5 Jahre eine streitige Scheidung, da die Gegenseite versucht hat, in den Krieg auch noch die Kinder mit hineinzuziehen. Gern hätte ich mir eine friedliche Scheidung gewünscht, was mit der Gegenseite aber leider nicht zu machen war. Ich bin sehr dankbar, dass ich die ganze Zeit Herrn Löwenberger an meiner Seite hatte. Er hat mich von Anfang an umfassend, sehr fachkundig und äußerst klug beraten. Auch nachdem die Gegenseite gegen das von unserer Seite gewonnene erstinstanzliche Urteil den Instanzenweg zum Oberlandesgericht gewählt hat, hat Herr Löwenberger den Prozess auch dort gewonnen. Ich bin sehr begeistert von den Ergebnissen und der engagierten Prozessführung. Uneingeschränkte Empfehlung!
SJ

von S. J. am 12.02.2020 um 15:08 Uhr

Scheidung/Unterhalt/Umgangsrecht
Familienrecht
Ich hatte bei H. Löwenberger zunächst eine Trennungsberatung und mich anschließend im gerichtlichen Scheidungsverfahren sowie außergerichtlich in Sachen Unterhalt und Sorgerecht vertreten lassen. Mir hat seine fachkundige und souveräne Art sehr gut getan und viel Sicherheit vermittelt. Er hat mir als juristischem Laien alles sehr gut erklärt, so dass ich in dieser schweren Zeit wieder handlungsfähig wurde. Alles ist top gelaufen und ich bin hochzufrieden. Besser geht’s nicht. Auch das Mitarbeiterteam ist sehr freundlich und kompetent. Vielen Dank dafür. Einziger Wermutstropfen: Wie bei guten Ärzten auch: Jeder will da hin. Meinen allerersten Besprechungstermin bekam ich erst nach ca. drei Wochen. Das Warten hat sich aber auf alle Fälle gelohnt. Als ich erst mal Mandant war, lief alles zügig wie am Schnürchen. Jederzeit wieder!
Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung, auch im Namen unseres Mitarbeiterteams.
MA

von M. A. am 11.02.2020 um 17:25 Uhr

Umgangsrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Schlechte Beratung, leitet Unterlagen vom Familiengericht nicht weiter, bei Gericht war er passiv und das als Kläger. Nicht zu empfehlen..ein sehr schlechter Anwalt.
Herr Löwenberger vertrat mich 2019 beim Umgangsrecht. Jetzt nach dem Wechsel habe ich meine Tochter nach Gifhorn bekommen.
Diese Darstellung können wir so nicht stehen lassen. Nachdem Herr A. in 2018 mit einer Anwaltskanzlei aus Hannover auf Umgangskontakte mit seinem Kind geklagt hatte, wechselte er höchst unzufrieden mit dem Ergebnis der dortigen anwaltlichen Vertretung zu uns. Das "Anwalts-Hopping" hätte uns vielleicht schon eine Warnung sein sollen. Wir haben Herrn A. seit Ende 2018 außergerichtlich beraten und anschließend auf seinen Wunsch hin in 2019 gerichtlich vertreten. Herr A. hatte lange keinen Kontakt mehr zu seinem fünfjährigen Kind gehabt und wollte diesen wiederherstellen. Bei den beiden Gerichtsverhandlungen stellte sich jeweils für das Gericht, das Jugendamt, die Verfahrenspflegerin und mich als Anwalt heraus, dass Herr A. völlig lethargisch und passiv die ihm erteilten Auflagen des Gerichts, nämlich zur Annäherung an das Kind zunächst die von der Kindesmutter eigens bewilligten Übernachtungskontakte mit dem Kind wahrzunehmen, missachtet hatte. Das Familiengericht bewilligte ihm daher aufgrund der langen Trennungszeit ohne vertrauensbildende Maßnahmen durch externe Übernachtungen keine darüber hinaus von ihm verlangten erweiterten Umgangskontakte. Ich habe Herrn A. nach jeder Gerichtsverhandlung die Leviten gelesen, damit er sich um Übernachtungskontakte mit seinem Kind, die seitens der Kindesmutter ausdrücklich befürwortet wurden, bemühen müsse und nicht im Gerichtssaal wörtlich zum Entsetzen aller Anwesenden verkündet: „Umgangskontakte mit meinem Kind außerhalb meiner Wohnung bringen mir nichts“. Einen größeren Schaden konnte er sich für die Annäherung des Kindes an seine Person kaum zufügen. Da Herr A. die Auflagen des Gerichts zur Durchführung von 14-tägigen Wochenendübernachtungen mit seinem Kind nicht erfüllte, gestand ihm das Gericht wegen fehlender Annäherung an das ihm mittlerweile entfremdete Kind keine darüber hinausgehenden Umgangskontakte zu, bis er die Annäherung des Kindes an sich durch gemeinsame Übernachtungskontakte sichergestellt hätte. Mit diesem Ergebnis war Herr A. – diesmal mit unserer Kanzlei – höchst unzufrieden und beendete das Mandat mit dem Vorwurf, wir hätten ihm nicht alle Unterlagen übersandt und seien zu passiv. Richtig ist dagegen, dass Herr A. mit uns für die Kommunikation die Übersendung der Gerichtsunterlagen per E-Mail vereinbart hat und diese von uns auch jeweils nachweislich erhalten hat. Die Sendeprotokolle liegen vor. Die ablehnende Haltung des Gerichts für erweiterte Umgangskontakte ohne vorherige Annäherung des entfremdeten Kindesvaters mussten wir als richtig anerkennen. Falls es einer anderen Anwaltskanzlei gelungen sein sollte, hier weitergehende Umgangskontakte gerichtlich zu erwirken, dann Glückwunsch! Dann dürfte sich Herr A. vermutlich doch aus seiner Lethargie mittlerweile bewegt haben, da das Familiengericht sehr deutlich gemacht hat, dass ohne eine Annäherung an das Kindes durch Übernachtungskontakte die von ihm geforderten weitergehenden Umgangskontakte verwehrt bleiben würden. RA Löwenberger
PK

von P. K. am 22.10.2019 um 09:06 Uhr

Verwarnung /Anhörung
Verkehrsrecht
Herr Löwenberger beantwortete meine Fragen sehr verständlich und ohne jeglichen Zeitdruck. Er besprach mit mir die weiteren Vorgehensweisen und evtl. Lösungswege die mir viel zusätzliche Informationen gaben. So fanden wir eine sehr gute Lösung für mich und alles konnte abgeschlossen werden. Für diese schnelle kompetente Bearbeitung sage ich Danke an das ganze Team und Herrn Löwenberger
Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung.
AS

von A. S. am 17.10.2019 um 20:58 Uhr

detailierte Rechtsberatung
Familienrecht
Meine Fragen wurden umfassend und verständlich, ohne Zeitdruck beantwortet.

Herr Löwenberger kennzeichnet sich durch fundierte Kenntnisse und viel Erfahrung mit dem Verlauf von Verfahren im Familienrecht. Daher bekam ich von Herrn Löwenberger zusätzliche nützliche Informationen, die über meine Fragen hinausgingen.

Eine solche Beratung kann ich nur dringend empfehlen. Das Honorar ist im Verhältnis zu möglichen Folgekosten sehr gut angelegt.
Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung.
AH

von A. H. am 11.09.2019 um 14:12 Uhr

Vertretung nach Autounfall
Verkehrsrecht
Sehr gute Beratung, super schnell und man wird immer auf dem laufenden gehalten.
Beim nächsten Mal komme ich bzw. wir sehr gerne wieder zu Herrn Löwenberger in die Rechtsanwaltskanzlei.
Vielen Dank an das gesamte Team um Herrn Löwenberger!!!
BB

von B. B. am 14.08.2019 um 17:45 Uhr

Sehr zufrieden
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr gute Beratung, ich bin mehr als zufrieden! vielen Dank
B.Behrendt
NA

von N. A. am 17.05.2019 um 15:09 Uhr

top Beratung
Familienrecht
eine super Beratung! Nur zu empfehlen