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MP

von M. P. am 17.02.2020 um 11:53 Uhr für Rechtsanwalt Gerhard Rahn

Immer gute Hinweise und Reaktionen...
Allgemeine Rechtsberatung
.... auf den sozialen Netzwerken. Gute Tipps und Informationen.
DB

von D. B. am 31.05.2019 um 00:09 Uhr für Rechtsanwalt Gerhard Rahn

Harz IV - Erstberatung
Sozialrecht
Ich habe bei Herrn Rahn eine sehr kompetente und freundliche Beratung erhalten. Seinen Ausführungen konnte ich ohne Probleme folgen und habe zudem noch in einer 2. Sachlage wichtige Hinweise bekommen. Ein Anwalt auf Augenhöhe eben.
Vielen Dank Herr Rahn und sollte ich wieder rechtlichen Rat benötigen, werde ich mich ganz sicher wieder an Ihre Kanzlei wenden.
Viele Grüße und alles Gute weiterhin.
D.B.
RO

von R. O. am 25.04.2019 um 20:09 Uhr für Rechtsanwalt Gerhard Rahn

Anfechtung des "Grades der Behinderung"
Sozialrecht
Vielen Dank Herr Rahn für die freundliche und umfassende Beratung. Schön das es so schnell möglich war und dass Sie komplizierte Gesetzestexte so erklären können, dass es der Durchschnittsbürger auch versteht = sehr empfehlenswert!!!

von R. A. am 25.04.19
RK

von R. K. am 05.11.2018 um 22:56 Uhr für Rechtsanwalt Gerhard Rahn

Leider nicht der richtige Anwalt
Sozialrecht
Ich war in der Kanzlei und wurde von der Kollege von Herr Rahn beraten. Die Beratung war zu kurz und ich bin aus einem anderen Stadt extra hin gefahren und sicherlich nicht um zu hören "es geht nicht!". Der Grund warum ich diese Kanzlei gewählt habe war jemanden an meiner Seite zu haben der ein Prozess übernehmen und gewinnen kann. Zahlen kann und soll man meiner Meinung nach nur dann, wenn der Anwalt die Chance sieht dass er gewinnt. Erst dann soll über Kosten gesprochen werden. Warum soll ein Verlust oder ein "es geht nicht" bezahlt werden, vor allem von jemand der nicht viel Geld hat?
Die Ausstattung der Räume lässt viel zum wünschen übrig.
Sehr geehrte Frau Koci, es tut mir leid, wenn Sie mit der Beratung nicht zufrieden waren. Meine Mitarbeiter weisen immer darauf hin, dass es die Möglichkeit gibt, einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Wenn der Schein vorgelegt wird, dann kostet die Beratung nur € 15,00. Mein Kollege hatte Ihnen erklärt, dass eine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Ich denke das ist eine ehrliche Auskunft. Es hat schließlich keinen Zweck, eine Klage mit weiteren Kosten zu erheben, wenn nach unserer Ansicht keine Aussicht auf Erfolg besteht. Außerdem hatte Ihnen mein Kollege noch die Möglichkeit aufgezeigt, dass Sie selbstverständlich selbst Klage beim Sozialgericht erheben und einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen können. Wir sind immer darum bemüht, für unsere Mandanten die kostengünstigste Alternative aufzuzeigen. Aber wir können hier nicht gratis arbeiten. Deshalb werde meine Mandanten auf die Möglichkeiten von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe hingewiesen
CN

von C. N. am 29.03.2018 um 00:43 Uhr für Rechtsanwalt Gerhard Rahn

Alleinerziehende Mutter klagt für 3 Kinder gegen das Jobcenter (Th: Temporäre Bedarfsgemeinschaft)
Sozialrecht
Alleinerziehende Mutter klagt für 3 Kinder gegen das Jobcenter (Th: Temporäre Bedarfsgemeinschaft)
Bewertung vom 29.03.2018 | Rechtsgebiet : Sozialrecht
Nach knapp 2 Jahren seit Einreichung der 3 Klagen war die heutige Gerichtsverhandlung ein voller Erfolg. Das Jobcenter bescheidet neu und verpflichtet sich zur Nachzahlung in 4-stelliger Höhe. Ich kann es noch nicht fassen, daß die Sachen so einen guten Ausgang gefunden haben. Ohne einen starken Anwalt hätte ich schon lang aufgegeben.

Vielen Dank an Herrn Rahn!
Wir haben uns alle mit Ihnen gefreut! Beste Grüsse und weiterhin alles Gute, Ihr Gerhard Rahn
CN

von C. N. am 29.03.2018 um 00:32 Uhr für Rechtsanwalt Gerhard Rahn

Alleinerziehende Mutter klagt für 3 Kinder gegen das Jobcenter (Th: Temporäre Bedarfsgemeinschaft)
Sozialrecht
Nach knapp 2 Jahren seit Einreichung der 3 Klagen war die heutige Gerichtsverhandlung ein voller Erfolg. Das Jobcenter bescheidet neu und verpflichtet sich zur Nachzahlung in 4-stelliger Höhe. Ich kann es noch nicht fassen, daß die Sachen so einen guten Ausgang gefunden haben. Ohne einen starken Anwalt hätte ich schon lang aufgegeben.

Vielen Dank an Herrn Rahn!
BL

von B. L. am 27.11.2017 um 13:34 Uhr für Rechtsanwalt Gerhard Rahn

Jobcenter wollte die Miete nicht übernehmen - Ergebnis nach Widerspruch - voller Erfolg
Sozialrecht
Ich kannte Herrn Rechtsanwalt Rahn bis zum September dieses Jahrs nur durch Hörensagen und habe, wenn auch selten nur Gutes über ihn und seine Arbeit gehört. Ich nahm im September über den Verein „Mittelpunkt“ Kontakt zu Herrn Rahn auf und schilderte ihm meinen Fall in Bezug der Mietverweigerung durch das Jobcenter Dresden.

Herr Rahn erklärte mir die rechtliche Sachlage und nahm sich meines Falles an, er führte den Widerspruch gegen das Jobcenter für mich, was im November zum Erfolg führte und mir das Jobcenter die Miete zusprach.

Herr Rahn ist fachlich sehr versiert, und nimmt sich die Zeit seinen Mandanten alle Vor- und Nachteile eines Verfahrens genau zu erklären. Das ist, in der heutigen schnelllebigen Zeit, wo Viele nur noch auf ihren eigenen Vorteil aus sind, eine Seltenheit. Daraus ergibt sich wiederum das jeder neue Mandant in der Lage sein sollte abzuwägen, ob ein Rechtsstreit sich lohnt oder nicht.

Ich kann Herrn Rahn und seine Kanzlei nur weiterempfehlen, und werde mich gerne wieder umfassend beraten lassen, wenn es einmal rechtliche Schwierigkeiten mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geben sollte.
IM

von I. M. am 04.09.2017 um 17:11 Uhr für Rechtsanwalt Gerhard Rahn

HARTZ IV - Jobcenter wollte neue Miete nach Umzug nicht übernehmen - Klage voller Erfolg
Sozialrecht
Ich kann Herrn Rahn ohne Einschränkungen weiterempfehlen!
Danke für Ihre Bemühungen.
MK

von M. K. am 28.02.2017 um 12:56 Uhr für Rechtsanwalt Gerhard Rahn

Allgemeine Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr schnell Termin erhalten. Gute Beratung. Herrn Rechtsanwalt Rahn kann ich nur weiterempfehlen.
Das freut mich sehr. Vielen Dank! Beste Grüsse, Ihr Gerhard Rahn
TK

von T. K. am 28.02.2017 um 12:52 Uhr für Rechtsanwalt Gerhard Rahn

Abwehr einer Forderung von € 3200,00 durch die Bundesagentur für Arbeit. Ergebnis: voller Erfolg
Sozialrecht
Dieser komplizierte Prozess hat zwar Jahre gedauert, aber mit vollem Erfolg. Vielen Dank.
Wie sagte Helmut Kohl so schön: "Wichtig ist, was hinten rauskommt". Besten Dank für Ihre Bewertung! Viele Grüsse, Ihr Gerhard Rahn