4,2
Sehr gut
50 Bewertungen
5
(38)
4
(3)
3
(0)
2
(1)
1
(8)
Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

AB

von A. B. am 28.04.2019 um 19:23 Uhr

Danke Herr Kranich
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt Kranich hat mein Problem schnell und triftig gelöscht!
MA

von M. A. am 17.03.2019 um 15:38 Uhr

Ein immer empfehlenswerter Fachanwalt.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Sehr guter und empfehlenswerter Anwalt. Gutes Fachwissen, präzise und detaillierte Formulieruungen. Im Bereich des Mietrechts bin ich von Herrn Kranich bis zum Urteil kompetent begleitet worden. Ich bin vollkommen zufrieden, ja sogar mehr als zufrieden, und kann ihn nur weiter empfehlen.
Ahadi
HT

von H. T. am 07.03.2019 um 10:44 Uhr

Der Rechtsanwalt Karsten hat meine Sache gut gemacht.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ich brauche ein Anwalt für meine Bromble mit der Wohnung er konnte mich Hälfen mit meine Sachen, er ist ein Guter und ein Bester Anwalt den ich kenn gelernt habe, ich bin der Meinung die Kanzlei ist gut ich werde wieder Ihn gebrauchen werde und kein an den Anwalt mehr Nähen.
UH

von U. H. am 25.02.2019 um 08:59 Uhr

Stromstreit
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr RA Karsten Kranich nahm sich, hingegen vieler anderer Anwälte der Sache kurzfristig an. Ich bin in der Sache auf anwaltlichen Beistand angwiesen. Das fand ich sehr löblich.
MK

von M. K. am 09.02.2019 um 18:19 Uhr

Kündigung wegen Eigenbedarfs
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Kranich hat uns in Sachen Eigenbedarfskuendigung betreut. Von der ersten Kontaktaufnahmen, bis zum Abschluss der Sache stand er uns immer kurzfristig und mit kompetentem Rat zur Verfügung. Für uns besonders wichtig war der unkomplizierte "Draht" zu RA Kranich und seine Professionalität, da wir uns selbst im Ausland aufhalten. Wir empfehlen ihn daher gern weiter und würden seine Dienste jederzeit wieder in Anspruch nehmen.
HV

von H. V. am 27.11.2018 um 14:19 Uhr

Problem mit ehemaligem Mieter
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
RA Kranich ist ein guter und engagierter Anwalt, den ich gern weiterempfehle
ML

von M. L. am 04.10.2018 um 14:32 Uhr

Sturmschaden Baum
Allgemeine Rechtsberatung
Herr RA Kranich hat sich schnell, kompetent und erfolgreich um mein Rechtsanliegen gekümmert .
Sollte mal wieder ein Orkan über mein Grundstück fegen und das Haus anschließend auf dem Kopf stehen, dann werde ich mich auf jeden Fall wieder an ihn wenden.
Sehr geehrte Frau L.

haben Sie vielen Dank für dieses positive Feedback. Ich muss gestehen, dass wir in Ihrem Falle auch ein Quäntchen Glück hatten. Aber so kann es manchmal gehen.

Mit freundlichen Grüßen
Kranich
Rechtsanwalt
US

von U. S. am 22.09.2018 um 13:59 Uhr

Fakten sammeln - danach über Klage entscheiden
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Postiv waren das Verfahren sowie die sehr zeitnahe klare Antwort.

Nicht weiterführend war für mich war der Begriff "... (wenn tatsächlich) unzulässige Geräuschbeeinträchtigungen vorliegen sollten) ...". Hilfreich für mich ist es zumindest kurz zu erfahren, was "unzulässig" ist und ob Mietminderungen auch dann vorgenommen werden können, wenn der Quellort bzw. die Ursache des Mangels in der Mietwohnung nicht festgestellt werden kann.
Sehr geehrter Herr S.
haben Sie vielen Dank für Ihre weitere Nachfrage. Gerne antworte ich Ihnen: Es kann auch wegen Lärmstörungen von außerhalb gemindert werden. Bei Lärmstörungen ist immer relevant: Sind diese u.U. durch sozial inadäquates Verhalten (etwa von Nachbarn), oder durch technische Fehler oder aufgrund von Verstößen gegen technische Normen (etwa die DIN 4109) verursacht. Ihren Fall aus der Ferne abschließend zu berurteilen, ist nicht möglich. Das ist auch nicht beabsichtigt von mir mit der hiesigen Vorstellung meiner Kanzlei. Bitte vereinbaren Sie ggf. einen kostenpflichtigen Beratungstermin für weitere Informationen.

MIt freundlichen Grüßen
Kranich
Rechtsanwalt
VS

von V. S. am 29.08.2018 um 14:54 Uhr

Unangenehme Erfahrungen mit Herrn Kranich
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Es war eher nicht positiv. Der Anwaltbrief ging an falsche Person, den ich bezahlen musste. Danach Wartezeit 2 Monate und Aufforderung nicht mehr die Kanzlei anrufen, sonst wird die Zusammenarbeit beendet. Jeder entscheidet für sich selber, aber für mich heißt es 0 Sterne.
Sehr geehrter Herr S.,

gerne nehme ich Stellung: Mein Schreiben ging exakt an die richtige Adresse. Den Hausverwalter, während der Eigentümer im Ausland lebt. Sie zahlten eine kleine Kulanz-Rechnung, nachdem die Rechtsschutzversicherung ablehnte. Danach beschwerten Sie sich mehrmals 3-4 mal pro Woche darüber, dass Ihre Angelegenheit einer 200 € Mietkautionsklage nicht umgehend vorrangig bearbeitet würde. Ich fertigte gleichwohl den Klageentwurf. Gerne können wir mit der Klage weitermachen, wenn Sie den geforderten Vorschuss zahlen. Auch anwaltliche Arbeit ist zu vergüten.

Mit freundlichen Grüßen
Kranich
Rechtsanwalt
JS

von J. S. am 26.08.2018 um 19:12 Uhr

Klare Aussage zu einem komplexen Problem
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Kranich war mir durch einen Aufsatz zu einem Heizkostenproblem (Rohrwärme) aufgefallen, der die äußerst schwierige Thematik anschaulich darstellte. Da ich als Energieingenieur das Problem hatte dieses Thema meinen bisherigen Anwälten zu erklären, hatte ich die Hoffnung, dass Herr Kranich der "Richtige" sei. Allerdings hat er die vermutlich richtige Einschätzung abgegeben, dass mein Unterfangen zum scheitern verurteilt sei.
Vielen Dank. In der Tat halte ich Ihr Begehren angesichts der höchstrichterlichen Rechtsprechung derzeit für schwer durchsetzbar. Erforderlich wäre hier wohl eine Anpassung des Wortlauts der HeizKV.

Mit freundlichen Grüßen

Kranich
Rechtsanwalt