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Bewertungen

MK

von M. K. am 02.03.2021 um 19:11 Uhr

Kündigungsschutzklage
Arbeitsrecht
Herr Senkpeil ist ein super Anwalt.
Sehr empfehlenswert.
Herr Senkpeil ist auf jeden meiner Fragen und Anliegen eingegangen und hat diese auch sofort geklärt.
Emails und Anrufe wurden in kürzester Zeit beantwortet.
Bei Arbeitsrecht Angelegenheiten ein top Anwalt

Sehr geehrte Frau K.,

ich bedanke mich für mich für Ihre positive Bewertung und stehe Ihnen im Bedarfsfall selbstverständlich gerne erneut zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Julian Senkpeil
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
TA

von T. A. am 18.02.2021 um 14:19 Uhr

Zeugnisberichtigung
Arbeitsrecht
Im Herbst letzten Jahres (2020) hatte ich eine arbeitsrechtliche Problematik mit meinem Arbeitgeber. Bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt wurde mir Herr Julian Senkpeil aus meinem privaten Netzwerk empfohlen.

Herr Senkpeil hat mich zu jeder Zeit professionell beraten. Er hat sich immer Zeit genommen den Sachverhalt verständlich und realistisch zu erläutern. Auf meine E-Mails und Anrufe hat er stets schnell reagiert und mich immer auf den aktuellsten Stand gehalten.

Im Ergebnis: Herr Senkpeil hat meine Erwartungshaltung vollumfänglich erfüllt. Ich bin sehr zufrieden mit seiner Arbeit und kann ihn daher mit bestem Gewissen weiterempfehlen.
Sehr geehrte Frau A.,

ich freue mich, dass Sie in der Angelegenheit im Ergebnis ein gutes Arbeitszeugnis erhalten haben. Ich bedanke mich für Ihre Empfehlung und wünsche Ihnen in jeder Hinsicht alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Julian Senkpeil
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
YQ

von Y. Q. am 12.01.2021 um 15:31 Uhr

Kündigungsschutzklage
Arbeitsrecht
Herr Senkpeil bot einen professionellen und qualitativ hochwertigen Service für meinen Fall. Er ist sehr geduldig, meine Fragen zu beantworten, wenn ich Fragen habe, und ich kann immer erwarten, dass er meine E-Mails rechtzeitig beantwortet. Ich genieße die Zusammenarbeit mit ihm sehr und danke ihm für die Hilfe.
Sehr geehrter Herr Q,

ich freue mich, dass wir in Ihrem Rechtsstreit eine für Sie zufriedenstellende Einigung erreicht haben. Die Unterrichtung der Mandantschaft über den Fortgang einer Angelegenheit sowie die zeitnahe Beantwortung von Fragen per E-Mail und/oder per Telefon gehört im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit selbstverständlich grundsätzlich dazu.

Mit freundlichen Grüßen
Julian Senkpeil
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Anmerkung: Die Kommunikation in der Angelegenheit erfolgte ausschließlich auf Englisch. Ich bedanke mich daher für die in deutsch verfasste Bewertung und die damit verbundene Mühe.
EW

von E. W. am 06.01.2021 um 13:26 Uhr

Verhandlungen über Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht
Herr Senkpeil hat mich super vertreten, der Abschluss war ein Auflösungsvertrag und viel für mich ausgehandelt. Wir haben uns 1- mal persönlich kennengelernt, dann lief alles unproblematisch per E-Mail und auch telefonisch. Er ist äußerst zuverlässig und reagiert auf Anfragen sehr schnell, ich fühlte mich sehr gut vertreten. Ich hoffe, dass ich nie wieder einen RA benötigen werde, wenn aber doch, würde ich mich wieder vertrauensvoll an Herrn Senkpeil wenden.
Vielen Dank!!!
Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Die Kommunikation per E-Mail und Telefon ist gerade - aber nicht nur - in dieser Zeit leider notwendig. Wir schätzen grundsätzlich den persönlichen Austausch mit der Mandantschaft und hoffen sehr , dass dies bald wieder möglich sein wird. Wir vertreten gerne weiterhin uneingeschränkt Ihre Interessen.

Mit freundlichen Grüßen
Julian Senkpeil
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
DR

von D. R. am 20.12.2020 um 20:04 Uhr

Kurzfristige Beratung zu angebotenem Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht
Herr Senkpeil hat immer meine Fragen sehr schnell beantwortet und hat Kosten immer klar kommuniziert.
Sehr geehrte Frau R.,

ich bedanke mich für Ihre positive Bewertung. Selbstverständlich werden voraussichtlich entstehende Kosten gerne transparent dargestellt. Dies gilt umso mehr, da in arbeitsrechtlichen Verfahren der Grundsatz gilt, dass bis zum Abschluss der 1. Instanz jede Partei die Kosten für die Beauftragung eines Bevollmächtigten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst zu tragen hat, wenn keine entsprechende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde. Dies ist ein Kostenfaktor, auf den stets hingewiesen und der bei bei der Bewertung eines Sachverhaltes berücksichtigt wird. Ich wünsche Ihnen für Ihren neuen beruflichen Lebensabschnitt weiterhin alles Gute und viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen
Julian Senkpeil
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
PU

von P. U. am 27.10.2020 um 08:53 Uhr

Kündigungsschutzklage
Arbeitsrecht
Herr Senkpeil hat mich bei dem Gütetermin gut vertreten und auch immer gut beraten.
Aufgrund besonderer Umstände habe ich am letzten Tag der Frist für die o. g. Klage erst Kontakt zu Herrn Senkpeil aufgenommen. Er hat es tatsächlich hinbekommen, dass diese am selben (letzten) Tag noch eingereicht wird.

Die Kommunikation erfolgte überwiegend über Telefon und per Mail - dadurch wurden Infos und Fragen schnell weitergegeben bzw. beantwortet.

Ich bin mit einem großen Plus aus dem Rechtsstreit gegangen und bedanke mich dafür!

Sehr geehrter Herr U.,

ich bedanke mich für Ihre zum Ausdruck gebrachte Wertschätzung. In der Angelegenheit wurde in der Tat auf den berühmten "letzten Drücker", aber noch nicht zu spät der Kontakt zur Kanzlei gesucht. Es besteht nach Zugang der Kündigungserklärung innerhalb von drei Wochen die Möglichkeit, hiergegen vorzugehen. Anschließend gilt die Kündigung kraft Gesetzes als wirksam. Glücklicherweise hat sich der Mandant nach der telefonischen Erstberatung und der kurzfristigen Prüfung der übermittelten Unterlagen dazu entschieden, eine Kündigungsschutzklage einreichen zu lassen. In kostenrechtlicher Hinsicht konnte hier der Weg über einen Prozesskostenhilfeantrag erfolgreich gegangen werden, so dass dem Mandanten im Ergebnis keine Kosten durch die anwaltliche Beauftragung entstanden sind. Grundsätzlich gilt in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten, dass jede Partei die Kosten der beauftragten Verfahrensbevollmächtigten - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens - bis zum Abschluss der 1. Instanz grundsätzlich selbst zu tragen hat. Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Auf Verlangen des Gerichts muss die Partei jederzeit erklären, ob eine Veränderung der Verhältnisse eingetreten ist. Eine Änderung zum Nachteil der Partei ist ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind. Wir reichen den entsprechenden Antrag gerne für Sie ein. Die Angelegenheit war nicht mutwillig und hatte hinreichende Aussicht auf Erfolg. Anlass des Erstkontakts waren zunächst lediglich noch offene Vergütungsansprüche im dreistelligen Brutto-Bereich. Das Verfahren endete mit der Einigung über die Zahlung einer deutlich darüber hinausgehenden Abfindung und eines guten Arbeitszeugnisses. Die Zahlung einer Abfindung hängt stets vom konkreten Einzelfall ab. Die erteilte Kündigung war bereits nach der Ersteinschätzung unwirksam. Diese Auffassung hat sich im weiteren Verfahrensverlauf verfestigt, so dass die Verhandlungen mit der Gegenseite entsprechend erfolgreich gestaltet werden konnten.

Mit freundlichen Grüßen
Julian Senkpeil
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
TL

von T. L. am 26.10.2020 um 13:50 Uhr

Betriebsbedingte Kündigung bei Entsendung ins europäische Ausland
Arbeitsrecht
Herr Senkpeil hat mich kompetent beraten und in meiner Angelegenheit ein für mich sehr, sehr gutes Ergebnis erzielt. Ich war hochzufrieden.
Einerseits extrem sympathisch, andererseits in der Ausübung seiner Tätigkeit immer mit der notwendigen Härte vorgehend, um das optimale Resultat zu erzielen.
Sehr eloquent, diplomatisch, und vor allem überzeugend.
Für mich persönlich die beste Dienstleistung dieser Art, die ich in den letzten Jahren angeboten bekam.
Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für die äußerst positive Bewertung. Es freut mich, dass Sie mit dem erreichten Ausgang Ihrer Angelegenheit zufrieden sind. Ich denke ebenfalls, dass hier eine gute Lösung in diesem Rechtsstreit gefunden werde konnte. Ich wünsche Ihnen für die anstehende Rückkehr nach Deutschland einen reibungslosen Umzug. Die zusätzlich hierfür ausgehandelte überwiegende Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird diesen zumindest in finanzieller Hinsicht nun problemlos ermöglichen. Ich wünsche Ihnen in jeder Hinsicht alles Gute. Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Bedarfsfalle erneut gerne zur Verfügung und verbleibe abschließend

mit freundlichen Grüßen.
Julian Senkpeil
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
JS

von J. S. am 07.09.2020 um 10:47 Uhr

Beratung bei Verhandlungen über Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht
Herr Senkpeil überzeugt mit einem sehr guten fachlichen Know-how, kombiniert mit seinem sympathischen Auftreten. Er hat mich als Sparringspartner perfekt auf meine Verhandlungen vorbereitet.
Sehr geehrter Herr S.,

ich bedanke mich für die positive Bewertung und freue mich, dass die Angelegenheit in Ihrem Sinne einvernehmlich zum Abschluss gebracht werden konnte. Ich wünsche Ihnen für den beruflichen Neustart alles Gute und stehe im Bedarfsfall gerne erneut zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Julian Senkpeil
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
BN

von B. N. am 29.11.2019 um 14:51 Uhr

Außerordentliche Kündigung in der Probezeit
Arbeitsrecht
Ich habe mich von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt. Julian hat mir eine realistische Einschätzung der Chance einer Klage beschrieben und meine Möglichkeiten aufgezeigt.
Ich habe jedes Schriftstück per Mail erhalten, sodass ich tagesaktuell über den Stand Bescheid wusste. Ebenfalls gab es regelmäßig telefonische Rücksprachen bezüglich der weiteren Vorgehensweise.
Julian hat es geschafft, dass die Güteverhandlung gar nicht erst stattfinden musste, sondern wir uns auf einen außergerichtlichen Vergleich einigen konnten, der meine Wünsche zu 100% erfüllt.
Ebenfalls hat er sich um die komplette Abwicklung mit meiner Rechtsschutzversicherung gekümmert, sodass ich auch dort nichts weiter zu tun hatte.

Ich kann Julian mit einem sehr guten Gewissen weiter empfehlen!!
Sehr geehrter Herr N., lieber B.,

ich freue mich ebenfalls, dass wir in der Angelegenheit im Rahmen außergerichtlich mit der Gegenseite geführter Verhandlungen zu einer guten Lösung gefunden haben. Die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung gehört im Rahmen des Mandats als zusätzliche Serviceleistung grundsätzlich dazu. Ich bedanke mich für die Wertschätzung und stehe im Falle des erneuten Bedarfs selbstverständlich erneut gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Julian Senkpeil
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
HS

von H. S. am 09.09.2019 um 11:58 Uhr

Zeugnisberichtigung
Arbeitsrecht
Ich war mit Herrn Senkpeil sehr zufrieden. Er zeigte großen Einsatz, trotz eigentlich einer kleinen Angelegenheit, die allerdings ungeahnte Ausmaße annahm!
Sehr positiv für mich war seine menschliche Seite, das Verständnis für den Mandanten und das offene Ohr, mit guten Ratschlägen. Ich fühlte mich sehr gut vertreten.
Ich hoffe nicht .......aber immer wieder gerne!
Sehr geehrte Frau S.,
ich freue mich, dass ich Ihnen zu guter Letzt zu einem guten Arbeitszeugnis verhelfen konnte und unterstütze Sie - ich hoffe es für Sie ebenfalls nicht - immer wieder gerne.

Mit freundlichen Grüßen
Julian Senkpeil
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht