Profil-Bild Rechtsanwältin Kathleen Pfordte
Rechtsanwältin

Kathleen Pfordte

  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
  • Verkehrsrecht
  • Steuerrecht
PS
von P. S. am 27.03.2020 um 20:34 Uhr
Kauf einer Imobilie
Grundstücksrecht & Immobilienrecht

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Felgentreff & Pfordte –

Ihre Rechtsanwältinnen in Berlin-Friedrichshain 

Frau Rechtsanwältin Kathleen Pfordte

Im Anschluss an das Rechtswissenschaftsstudium in Potsdam widmete sich Frau Pfordte dem juristischen Vorbereitungsdienst in Cottbus. Im Jahr 1997 wurde sie zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Datschenrecht, Kleingartenrecht & Grundstücksrecht: Kaufvertrag, Kündigung und mehr
Wenden Sie sich vertrauensvoll an Frau Rechtsanwältin Pfordte, wenn Sie Rechtsfragen rund um den Grundstückskauf bzw. -verkauf haben. Sie bietet Ihnen professionellen Rat zur Vertragsgestaltung sowie zur Vertragsbeendigung nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz und dem Datschenrecht. Gerne hilft sie Ihnen außerdem, Kündigungen abzuwehren und ggf. Kündigungsentschädigungen durchzusetzen. Darüber hinaus erhalten Sie von ihr fachkundige Beratung über das Bundeskleingartengesetz; zudem sind Sie mit Ihren Anliegen im Zusammenhang mit der Prüfung von Schätzprotokollen, der einvernehmlichen Vertragsbeendigung für Erholungsgrundstücke sowie mit notariellen Vermittlungsverfahren bei Ihr genau an der richtigen Adresse.

Verkehrsunfallrecht: Alle Schadenspositionen erfolgreich durchsetzen
Frau Rechtsanwältin Pfordte befasst sich ferner seit vielen Jahren intensiv mit dem Verkehrsunfallrecht. Vertrauen Sie ihr die Kommunikation mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung an – sie setzt sämtliche Personen- und Sachschadenpositionen zielstrebig für Sie durch. Dabei können Sie beispielsweise Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadensersatz, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten geltend machen.


Bußgeldsachen & Verkehrsstrafrecht: Effektive Verteidigung gegen Ermittlungsbehörden
Daneben stellt das Bußgeldrecht und Verkehrsrecht einen weiteren Schwerpunkt von Frau Rechtsanwältin Pfordtes Tätigkeit dar. Sie vertritt Ihre Rechte und Interessen, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit (Geschwindigkeitsübertretung, Rotlichtverstoß, Abstandsunterschreitung) oder eine Verkehrsstraftat (Fahrerflucht, Trunkenheitsfahrt, fahrlässige Körperverletzung) vorgeworfen wird und hilft Ihnen, Ihrer Stimme gegenüber den Ermittlungsbehörden Gehör zu verschaffen, damit für Sie der ideale Verfahrensausgang erzielt werden kann.

Steuererklärungen & Buchführung: Anwaltliche Hilfe rund um die Steuer
Frau Rechtsanwältin Pfordte ist für Sie die optimale Ansprechpartnerin, wenn Sie nach anwaltlicher Hilfe bei der Erledigung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten suchen. Für Gewerbetreibende und Freiberufler übernimmt sie die laufende Buchführung sowie die Lohnbuchhaltung oder bietet Ihnen eine detaillierte Überprüfung der bestehenden Unterlagen. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Abgabe einer rechtssicheren Steuererklärung (z. B. Einkommenssteuererklärung) und unterstützt Sie bei der Erstellung von Jahresabschlüssen.

Unter folgendem Link finden Sie zur Kanzleiwebsite: www.felgentreff-pfordte.de

Kathleen Pfordte ist gelistet in Rechtsanwälte Berlin und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • ARGE,
  • Berliner Anwaltsverein e. V.,

Bewertungen 4

PS

von P. S. am 27.03.2020 um 20:34 Uhr

Kauf einer Imobilie
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ich war mit ihrer Arbeit sehr zu frieden, sie hat alles was in ihrer Macht stand getan.Sie hat für mich bis zum Erfolg gekämpft.Ich kann sie nur empfehlen.
Vielen Dank für die freundliche Bewertung!
DB

von D. B. am 15.05.2019 um 19:51 Uhr

Sollt Ihr Euren Laubengarten verrlieren?
Steuerrecht
Die Kündigung unserer Laubengrundstücke, Restbestand einer alten einst großen Reinickendorfer Kolonie war ein schwieriger Prozeß für uns, da uns zu dem Kummer, die Gärten zu verlieren noch drohte, die Grundstücke auf eigene Kosten räumen zu sollen. Die Gärten, um die es ging, standen auf Privatgelände mit einem sehr alten Pachtvertrag
Wir haben weder vom Bezirksverband noch verantwortlichen Politikern wirksame Unterstützung erreichen können. Erst recht war unsere erste Suche nach einem Rechtsbeistand ein hoffnungsloses Unternehmen. Die erste Beratung war eine reine Luftnummer, die Herren gaben sich zwar sehr kompetent, verbreiteten aber reine Illusionen, die nächste Rechtsberatung verlief noch seltsamer, da wir im zweiten Treffen mit dem Herrn RA das komplette Gegenteil von dem zu hören bekamen, was er auf der ersten Sitzung gesagt hatte.
Dann hatten wir endlich Glück mit Frau RA’in Pfordte. Sie vermittelte uns neue Zuversicht. Als erstes konnte sie die Drohung von uns abwenden, selbst räumen zu müssen, da sie das Bundeskleingartengesetz richtiger als andere auszulegen vermochte.
Wir hatten recht unterschiedliche, teilweise sogar falsche Gartenbewertungen erhalten, die erst einmal kritisch betrachtet, teilweise sogar revidiert werden mußten - auch das gelang Frau Pfordte.
Frau Pfordte verfolgte jeden einzelnen Fall sehr zielorientiert und geduldig. Standardregelungen waren nicht möglich.

Liebe Mitmenschen, sofern Ihr ein ähnliches Problem habt, verlaßt Euch nicht auf Euer Glück, wenn Ihr nach Beistand sucht. Ihr könnt es gleich besser wissen. Wir können Frau Pfordte sehr empfehlen.

D. & M.B.
Vielen Dank für die ausführliche und freundliche Bewertung. Auch für mich war die Zusammenarbeit sehr angenehm. Gern stehe ich Ihnen auch in der Zukunft mit Rat und Tat zur Seite.
Kathleen Pfordte
AK

von A. K. am 25.04.2019 um 22:09 Uhr

Excellente Beratung nach Kündigung einer Kleingartenkolonie
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Unsere Gärten befanden sich auf Privatgelände; standen aber unter dem Schutz des Bundeskleingartengesetzes. Die Kündigung erfolgte Febr. 17 im Einvernehmen des Bezirksamtes, der Eigenttmerin und auch dem Pächter, dem Bezirksverbandes der Kleingärtner. Alle, auch der Regierende Bürgermeister, den wir um Unterstützung angeschrieben hatten, sagten uns, dass wir das Gelände (auf unsere Kosten) geräumt bis Ende Nov. 17 an die Eigentümerin zurückzugeben hätten. Frau RA Pfordte hat uns bravorös "herausgehauen". Für sie war von Anfanng an klar, dass wir entschädigungsberechtigt waren. Sie kennt das Bundeskleingartengesetz bestens, sonst hätte sie nicht nur verhindert, dass wir auf unsere eigenen Kosten die Parzellen (als Unterpächter) hätten leerräumen müssen, sondern sie hat
erreicht, dass die Eigentmerin an uns (individuell spezifiziert) eine Entschädigung hat zahlen müssen. Frau Pfordte hat durch ihre Fachkompetenz gezeigt, dass wir weiterhin an den
Rechtsstaat Vertrauen haben dürfen. Vielen Dank an Frau Pfordte!
Herzlichen Dank für IHre Bewertzung. Ich freue mich, dass Sie mit meiner Arbeit zufrieden waren. Gern stehe ich Ihnen auch künftig mit Rat und Tat zur Seite.

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    Frankfurter Allee 63
    10247 Berlin

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