Profil-Bild Rechtsanwalt Kay-Uwe Lesueur
Rechtsanwalt

Kay-Uwe Lesueur

Fachanwalt für

  • Erbrecht

Rechtsgebiete

  • Familienrecht
  • Verkehrsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht
  • Forderungseinzug & Inkassorecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Über 28 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 1996 und über 28 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
CH
von C. H. am 10.04.2024 um 15:20 Uhr
Scheidung
Familienrecht

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Willkommen in unserer Kanzlei

Rechtsanwalt Kay-Uwe Lesueur Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwalt Lesueur studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und absolvierte das juristische Referendariat im Landgerichtsbezirk Frankenthal und an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Rechtsanwalt Lesueur wurde am 23.01.1996 zugelassen. Zudem erwarb Rechtsanwalt Lesueur den Fachanwaltstitel für Erbrecht und ist ebenso Mitglied im Institut für Baurecht Freiburg im Breisgau e. V. lfBF, in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge DVEV sowie in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV.


Familienrecht

Eine Trennung oder Scheidung stellt eine emotional belastende Situation dar – gut, wenn Sie sich dann nicht auch noch über die rechtlichen Folgen den Kopf zerbrechen müssen. Für Sie übernehme ich die Klärung der Trennungs- oder Scheidungsfolgen wie z. B. die Höhe der Ansprüche auf Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt, die Aufteilung des Sorge- und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder oder die Durchführung der Gütertrennung und des Vermögensausgleichs. Um Sie für den Fall der Fälle ideal abzusichern, helfe ich Ihnen gerne bereits in „guten Zeiten“ bei der Erstellung eines rechtssicheren und individuellen Ehevertrags.

Erbrecht

Sie suchen nach fachkundiger Beratung rund um Ihren Nachlass und Ihre letztwillige Verfügung? Als Fachanwalt für Erbrecht bin ich Ihr optimaler Ansprechpartner für die Gestaltung eines wirksamen Testaments oder Erbvertrags. Die Rechte und Interessen meiner Mandanten vertrete ich außerdem über den Erbfall hinaus. Ich prüfe Ihre Pflichtteilsansprüche, vertrete Sie im Erbscheinsverfahren, befasse mich mit der Auslegung und Vollstreckung von Testamenten oder helfe Ihnen, Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft zielführend zu lösen.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht stellt einen weiteren Interessenschwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Ich leiste Ihnen kompetenten und fachkundigen Rechtsbeistand bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall, sollten Sie in diesen verschuldet oder unverschuldet verwickelt worden sein. Darüber hinaus kümmere ich mich engagiert um die Geltendmachung von verkehrsrechtlichen Ansprüchen auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld. Haben Sie hingegen einen Bußgeldbescheid erhalten, nachdem Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, wie beispielsweise einen Rotlichtverstoß, eine Trunkenheitsfahrt oder ein Abstandsvergehen, begangen haben? Um gegen diesen Vorwurf vorzugehen und ein drohendes Fahrverbot abzuwehren, können Sie gerne jederzeit mit mir in Kontakt treten.

Forderungseinzug und Inkasso

In allen Anliegen, die sich auf den Forderungseinzug und das Inkassorecht beziehen, können Sie stets mit mir in Kontakt treten. Ich unterstütze Sie mit viel Engagement bei der Geltendmachung von ausstehenden Forderungsansprüchen, leite darüber hinaus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein, überwache diese und trete in Kontakt mit den Rechtsberatern Ihrer Schuldner. Des Weiteren vertrete ich Ihre Interessen engagiert und versiert vor Gericht und kümmere mich um die Beitreibung Ihrer Forderungen. Über diese kümmere ich mich um die Kontaktherstellung zwischen Schuldner und Gläubiger. Sollte der Schuldner bereit sein, seine Schulden zu begleichen, ist es mein Ziel, Stundungsvereinbarungen bzw. Ratenzahlungen zu vereinbaren.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzleispeyer.de

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