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Sehr gut
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SL

von S. L. am 13.01.2022 um 10:14 Uhr

Strafrecht
Strafrecht
Herr Zunkel hat uns sehr gut beraten. Bereits im ersten Gespräch hat er durch seine ruhige, kompetente Art überzeugt. Der Informationsaustausch war während des gesamten Verfahrens unkompliziert, schnell und zuverlässig. Vielen Dank!
PW

von P. W. am 11.10.2021 um 20:22 Uhr

angefragte Mandatsübernahme
Sozialrecht
Herr Zunkel überzeugte schon im ersten Telefonat. Zum Madat ist es leider nicht gekommen; der Grund lag aber eher bei mir. Ich habe denoch hilfreiche Informationen erhalten. Ein guter Anwalt; kann ich nur empfehlen.
TI

von T. I. am 12.07.2021 um 22:23 Uhr

Netter unkomplizierter und kompetenter Anwalt
Strafrecht
Netter, kompetenter Anwalt. Schnelle unkomplizierte Abwicklung. Ein Anwalt bei dem man sich nicht als Nummer/Vorgang sondern als Mensch/Mandant fühlt. Herr Zunkel nimmt sich Zeit und erklärt in Ruhe Vorgehensweisen und Möglichkeiten. Ich kann Herrn Zunkel defintiv weiterempfehlen.

Danke für Ihre Unterstützung und das Sie mich bei meinem Problem vertreten haben.
TI

von T. I. am 12.07.2021 um 22:15 Uhr

Freundlicher unkomplizierter Umgang
Strafrecht
Netter, kompenter Anwalt. Schnelle unkomplizierte Abwicklung. Ein Anwalt wo man sich nicht als Nummer/Vorgang sondern als Mensch/Mandant. Danke
NS

von N. S. am 15.10.2020 um 20:20 Uhr

Ruhegehalt Beamtenrecht
Beamtenrecht
Ich kann Herrn Zunkel unbedingt wärmstens weiterempfehlen. Er ist sehr
engagiert und erledigt seine Aufgaben verantwortungsbewusst, zügig und
korrekt. Er nimmt sich immer sehr viel Zeit, um Maßnahmen, die er
einzulleiten gedenkt, mit mir abzusprechen. Dabei ist er immer sehr
freundlich und über das Maß hinaus Kompetent. Er scheute auch nicht
davor zurück, sich für meinen Fall noch zusätzliche Spezialliteratur zu besorgen und
durch weitergehende Recherche abzusichern. So opferte er sehr viel seiner Zeit, um meinen
Fall zu gewinnen und das zahlte sich auch aus. Dank Ihm beziehe ich nun
monatlich mehr Geld. Er war sich nicht zu Schade für ein langes Hin- und
Her. Mehr als er kämpft, kann man gar nicht kämpfen und er achtet trotzdem
immer darauf, dass mir möglichst wenig Kosten entstehen. Auch um die
Dinge, wie über die Rechtschutzversicherung abzurechnen, kümmert er sich
und hat mir in Auseinandersetzung mit meiner Rechtschutzversicherung
auch hier Geld eingespart, denn nun muss ich pauschal einen Eigenanteil
zahlen, statt vieler Einzelner. Wenn Sie also in freundlichen,
kompetenten, kämpferischen und engagierten Händen sein wollen und sich
jemandem anvertrauen wollen, der sich in Ihren Fall weit über das
gängige Maß hinaus reinkniet, dann konsultieren Sie Herrn Zunkel!
HS

von H. S. am 28.07.2020 um 19:47 Uhr

Üble Nachrede seitens des Bundespolizeipräsidiums
Beamtenrecht
Vorab: Herrn Rechtsanwalt Dipl. jur. Kay Zunkel habe ich per Google-Suche nach einem Rechtsanwalt für Beamtenrecht gefunden. Herr Zunkel ist durchaus sympathisch, und was mir besonders angenehm auffiel, er ist transparend, sowohl was seine Kompetenzen als auch was seine Honorare angeht. Ich werde ihn bei Bedarf gerne weiterempfehlen.

Hier die Geschichte, die mich zu ihm führte: Die letzten fünf Jahre meines Berufslebens habe ich in der IT-Abteilung des Bundespolizeipräsidiums verbracht. Dort musste ich recht bald feststellen, dass es in der Bundespolizei auffallend viele fremdenfeindliche Gemüter gibt. Als ich dagegen nur intern protestiert habe, wurde ich als Denunziant und Nestbeschmutzer behandelt.
Und zwei Monate vor meiner Zurruhesetzung habe ich in meiner Personalakte eine illegale Mail meines Abteilungsleiters gefunden, in der er unwahre, beleidigende Behauptungen über mich verbreitet hat.
Meine Bemühungen, die Angelegenheiten innerbehördlich zu klären, wurden vom Bundespolizeipräsidium nicht angenommen. Daraufhin habe ich juristischen Beistand bei Herrn Rechtsanwalt Dipl. jur. Kay Zunkel gesucht.
Herr Zunkel hat mir aufmerksam und geduldig zugehört, als ich ihm meine bundespolizeilichen Erfahrungen geschildert habe. Und daraufhin hat er ein Schreiben an das Bundespolizeipräsidium gesandt, welches bereits im Entwurf alle meine Anträge und Forderungen enthielt.
Obschon das Bundespolizeipräsidium darauf banal und ausweichend reagiert hat, ist die Angelegenheit wegen "Verjährung" juristisch nicht weiter verfolgbar, wie mir Herr Zunkel erläuterte.
MR

von M. R. am 14.07.2020 um 08:22 Uhr

Jobcenter Stadt Koblenz
Sozialrecht
Über die Webseite hatte ich den Rechtsanwalt gefunden gehabt. Er hatte sich telefonisch gemeldet hier,und wir haben alles besprochen.Wir warten nun auf die Beiordnung des Sozialgericht ab.
War sehr freundlich am Telefon auch,.