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Rechtsanwältin bewerten

Bewertungen

RB

von R. B. am 04.09.2022 um 01:39 Uhr

Trennung, Scheidung und Aufenthaltsbestimmungsrecht
Familienrecht
Nach einem Erstkontakt mit Frau Kirsten Mayer erfolgte die Rechtsberatung sehr zeitnah. Frau Kirsten Mayer hat mich in einem ausführlichen persönlichen Gespräch sehr fachkompetent und umfangreich beraten. Mit ihrer aufmerksamen, zugewandten und wertschätzenden Art fühle ich mich mit meinem Anliegen sehr gut aufgehoben. Frau Kirsten Mayer reagiert sehr schnell auf Kontaktaufnahmen und zeigt, dass Sie zu 100% hinter dem steht, was sie tut. Sie ist jederzeit für Rückfragen erreichbar.
Ich kann Frau Kirsten Mayer bestens weiterempfehlen.
Lieber Mandant vielen Dank für die tolle Bewertung. Mein Team und ich sehen das als Ansporn jeden Tag unser Bestes für unsere Mandanten zu geben, damit Sie Ihr Ziel erreichen. Dabei ist es wichtig, das der Mandant auch immer aktiv mitarbeitet, denn das ist ein ganz wichtiger Teil des Erfolges. Daher möchte ich Ihnen das Kompliment zurückgeben, das Sie auch immer für mich ein sehr guter und zuverlässiger Ansprechpartner sind und wir Ihre Rechtssache jederzeit ordentlich absprechen konnten.

herzlichste Grüße Ihre

K. Mayer
Rechtsanwältin
DS

von D. S. am 03.09.2022 um 11:20 Uhr

Unfallsvhadenregulierung- Personenschaden
Verkehrsrecht
Leider nicht empfehlenswert! Anfangs habe ich aus der Not heraus kurz nach einem schweren Unfall Frau Mayer beauftragt mich in der Unfallregulierung mit Personenschaden/ Schmerzensgeld zu unterstützen. Habe sehr früh gemerkt, dass dieses Rechtsgebiet jedoch nicht wirklich ihr "Steckenpferd" zu sein scheint, es aber in der Hoffnung es würde eine positive Wendung nehmen, weiterlaufen lassen. Ihre Schriftsätze waren weder fundiert noch kompetent und oft wurde der Wortlaut aus meinen Mails an sie einfach nur von ihr kopiert und in die Schriftsätze eingefügt.
Eine tiefergehende Beratung, was im Falle eines Personenschadens durchaus, auch langfristig gesehen, sehr wichtig ist (Stichwort Folgeschäden), erfolgte nicht. Beraten wurde immer nur auf meine Bitte hin und dies leider auch nicht vollständig und verlässlich. Sie sollte bei der gegnerischen Versicherung eine Schmerzensgeldsumme geltend machen. Nach meiner Recherche im Internet, kam mir der von ihr vorgeschlagene Betrag viel zu gering vor. Nach einer weiteren Mail an sie, bat ich sie eine höhere Summe zu fordern. Ich finde, dass genau diese Recherche und die Festlegung eines angemessenen Schmerzensgeldes ihre Aufgabe gewesen wäre.
Glücklicherweise habe ich mich für einen Anwaltswechsel entschieden und bei der neuen Anwältin läuft alles um einiges besser, organisierter und ich wurde von Anfang an sehr gut beraten. Nun wird mir von Frau Mayer die Einsichtnahme in meine Akte verweigert und darauf verwiesen, sie hätte bereits alles an mich versandt und "ich solle doch erst einmal meine Unterlagen sortieren" bevor ich Einsichtnahme fordere. Für die Korrespondenz bezüglich dieser Angelegenheit hatte Frau Mayer den ganzen Tag Zeit per Mail hin- und herzuschreiben und Gründe zu nennen weshalb sie die Einsichtnahme nicht gewähren möchte. Dieser "Einsatz" wäre im Rahmen ihrer Tätigkeit FÜR mich wünschenswert gewesen. Schade, dass eine bloße Einsichtnahme in meine Akte, die mir rechtlich zusteht, nicht gewährt wird. Werden nun hiergegen leider vorgehen müssen. Bei telefonischen Rücksprachen hatte man zudem oft das Gefühl, Frau Mayer sei genervt von ihrer Mandantschaft, wenn sie überhaupt mal ans Telefon zu kriegen war. Für Telefonate musste man vorab Termine mit ihr vereinbaren, die 4 Wochen oder länger in der Zukunft lagen.
Wir haben ziemlich negative Erfahrungen mit ihr gemacht und können uns die vielen positiven Bewertungen nicht erklären.
Mag sein, dass sie sich im Familienrecht besser auskennt, dass die Art und Verfassung der Schriftsätze besser ist, wage ich jedoch zu bezweifeln.
Aktuell geht es um ihre Rechnungsstellung an mich, wo noch einige Posten klärungsbedürftig sind.
Ich jedenfalls bin sehr froh, dass sie mich in meinem Prozess nicht mehr anwaltlich vertritt. Wir haben nachträglich nur Probleme mit ihrer unvollständigen Arbeit und nun muss alles neu aufgerollt werden.
Sehr geehrte Mandantin, wir nehmen nicht nur die vielen überaus positiven Bewertungen in vielen Foren im Rahmen unseres Qualitätsmanagements ernst, sondern auch jede Kritik. Im Rahmen dieser Überprüfung müssen wir jedoch Ihre unsachliche und vorallem unwahre Kritik zurückweisen. Ich bin seit über 26 Jahren selbständige Anwältin mit Fachanwaltstiteln und auch noch als Dozentin an zwei Hochschulen tätig. Das wäre ich sicher nicht, wenn ich so, wie beschrieben wurde arbeiten würde. Unsere Kanzlei ist dafür bekannt (fast) immer am selber Tag Rückrufe zu erledigen (ganz oft gehe ich selber ans Telefon) und das Mandanten sehr zeitnah Termine erhalten. Das hat außer Ihnen wirklich noch nie jemand moniert, sondern gerade das Gegenteil wurde vielfach positiv bestätigt. Gerade in Ihrer Akte gab es nie Termine erst nach 4 Wochen. Zudem ist es ein nachweisbarer Fakt, das Sie selbst zwei Besprechungstermine, die Sie selbst vereinbart hatten, nicht wahrgenommen haben (ohne vorherige Absage), da Sie diese schlichtweg vergessen hatten. Sie selber haben sich wochenlang nicht gemeldet und an Ihrem Fall Interesse gehabt. Wir haben in Ihrem Fall, vor ihrem Anwaltswechsel, außergerichtlich die Zahlung über 10.000,- Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld erreicht. Schriftsätze an die Versicherung wurden vor Versand mit Ihnen besprochen.

Gerne mache ich mir die Mühe zu den einzelnen Kritikpunkten Stellung zu nehmen:

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, das Sie als Mandantin jeden Schriftsatz, der einging, als auch jeden Schriftsatz der dann an die Versicherung oder Ihre Rechtsschutzversicherung rausging, zeitgleich per E-Mail erhalten haben, da wir eine moderne Kanzlei führen mit vollelektronischer Akte, wie es auch mit den Versicherungen üblich ist. Sie haben also die komplette elektronisch geführte Handakte der Kanzlei. Ihre Originale wurden gescannt. Aus diesem Grund können wir Ihnen auch nichts mehr übersenden, denn sie haben definitiv und faktisch nachweisbar jeden Schriftsatz. Offenbar waren Sie nur nicht in der Lage oder haben sich nicht selbst bemüht einen ordentlichen elektronischen Ordner anzulegen. Hierfür bin ich nun wirklich nicht verantwortlich, aber es scheint einfacher zu sein, andere für eigene Versäumnisse zu kritisieren. Ihre neue Prozessbevollmächtige konnte schon längst mit den ganzen Unterlagen eine gerichtliche Klage über die restlichen streitigen Ansprüche anhängig machen.

Schlussendlich monieren Sie noch unsere Rechnungstellung. Diese war/ ist korrekt und wurde vorallem von Ihrer neuen Prozessbevollmächtigten und von der gegnerischen Versicherung geprüft und in keinem Punkt beanstandet. Interessanterweise ist die Thematik Rechnung schon längst seit Monaten erledigt und schlussendlich von Ihnen vorbehaltlos bezahlt worden. Wider besseren Wissens stellen Sie einen anderen negativen Sachverhalt dar.

Insgesamt ist festzuhalten, das alle Punkte der Bewertung wider besseren Wissens dargestellt wurden und damit unwahr sind.
TG

von T. G. am 23.05.2022 um 20:24 Uhr

Eigenbedrafskündigung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Sie hat mir klar gesagt, was meine Handlungsoptionen sind und hat mir eine empfohlen. So habe ich mir das vorgestellt. Sie hat sich die Zeit genommen, die es gebraucht hat, das Thema durchzusprechen. Ich bin zu 100% zufrieden und empfehle sie weiter.
Lieber Mandant ganz herzlichen Dank für das angenehme Gespräch mit Ihnen und die sehr gute Bewertung. Darüber haben ich mich und mein Team sehr gefreut. Für weitere Rückfragen in Ihrem Fall oder bei weiterem Handlungsbedarf stehe ich Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.

herzlichst K. Mayer, Rechtsanwältin

von B. Ö. am 22.02.2022 um 11:25 Uhr

einvernehmliche Scheidung
Familienrecht
In zwei Fällen wurde ich von Frau Kirsten Mayer vertreten. Sie ist eine sehr erfahrene und zuverlässige Anwältin.
Die Kommunikation war einwandfrei, es gab immer eine zügige Antwort. Sie war immer sehr geduldig mit der Erklärung. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Herzlichen Dank an dieser Stelle!
Liebe Mandantin, mein Team und ich möchten uns für die sehr gute Bewertung bedanken, die uns verpflichtet auch weiterhin unseren Mandanten eine sehr gute Dienstleistung gegenüber zu erbringen, damit unsere Mandanten an ihr gewünschtes Ziel kommen.

herzlichst Ihre Rechtsanwältin K. Mayer
UP

von U. P. am 22.02.2022 um 10:13 Uhr

Einvernehmliche Scheidung
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr freundliche und kompetente Anwältin. Hat mir bei allen Fragen und Angelegenheiten schnell und unkompliziert geholfen.
Lieber Mandant ganz herzlichen Dank für die super gute Bewertung. Mein Team und ich haben sehr gerne für Sie gearbeitet und Sie auf Ihrem Weg durch die Familienrechtssache begleitet.

herzliche Grüße

Ihre K. Mayer, Rechtsanwältin
PB

von P. B. am 01.10.2021 um 12:33 Uhr

Kündigung und Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht
Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung und sehr gute Beratung.
Beim nächsten "Notfall" melde ich mich umgehend.
Lieber Mandant meine Team und ich sagen ganz lieben Dank für die umwerfende Beurteilung unserer Arbeit und Ihr Vertrauen in uns. Wir sind immer gerne für unsere Mandanten da und freuen uns mit Erfolg Ihren arbeitsrechtlichen Fall bearbeitet zu haben.

mit den besten Grüßen Ihre Rechtsanwältin K. Mayer
YK

von Y. K. am 30.09.2021 um 14:45 Uhr

Forderungseinzug
Allgemeine Rechtsberatung
Wir können nur positives über Frau Mayer sagen, Sie arbeitet schnell und super korrekt!
Nur zum empfehlen!
Vielen lieben Dank für die tolle Bewertung. Wir freuen uns immer wieder für Sie arbeiten zu dürfen.
Es ist für mich und mein Team sehr motivierend wenn die Arbeit die wir täglich gerne und engagiert für unsere Mandanten leisten auch anerkannt wird .

herzlichst Ihre K. Mayer, Rechtsanwältin
DS

von D. S. am 30.09.2021 um 12:12 Uhr

Kündigung und Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht
Sehr gute Rechtsanwaltin
Danke lieber Mandant für die tolle Bewertung. Die immer wieder Ansporn ist uns jeden Tag für unsere Mandanten einzusetzen und zu verbessern.

herzlichst Ihre K. Mayer
Rechtsanwältin
UE

von U. E. am 01.04.2021 um 17:12 Uhr

Scheidung und Folgesachen
Familienrecht
Frau Mayer ist einfach gut.
Sie berät mich und meinen Sohn schon seit mehreren Jahren.
Immer erreichbar, schnell antwortend, freundlich und sehr hilfsbereit, sind nur ein paar positive Eigenschaften.
Jederzeit ist sie kompetent und mit Rat und Tat zur Stelle!
Habe sie durch Weiterempfehlung gefunden. Und bin froh darüber.

Uwe Elze
Lieber Mandant, mein Team und ich freuen uns sehr über die Top-Bewertung und ich möchte mich für das Lob bedanken. Wir wollen uns aber nicht darauf ausruhen, sondern sind jeden Tag bemüht das unsere Mandanten ihr Ziel bestmöglich erreichen.

herzlichst Ihre Rechtsanwältin K. Mayer
RC

von R. C. am 12.03.2021 um 16:21 Uhr

Scheidung und Folgesachen
Familienrecht
Immer erreichbar und ruft sofort zurück, sehr Kompetent und super freundlich. Vielen Dank
Lieber Mandant, ich freue mich sehr, das Sie die Arbeit meines Teams und mir so super gut bewertet haben.
Wir nehmen das als Ansporn, uns stetig weiter zu verbessern und immer das Beste für die Ziele unserer Mandanten zu geben.

herzlichst Ihre Rechtsanwältin K. Mayer