

- Verwaltungsrecht
- Zivilrecht
- Beamtenrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Umweltrecht
- Öffentliches Baurecht
Über mich
Rechtsanwalt Klaus-D. Fröhlich
Herr Rechtsanwalt Fröhlich hat seinen Tätigkeitsschwerpunkt insbesondere auf das Wasserrecht, aber auch sonstige Bereiche des Umweltrechts sowie einige andere verwaltungsrechtliche Teilgebiete gelegt. Aufgrund umfassender Kenntnisse und der regelmäßigen Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen kann er seinen Mandanten eine kompetente Beratung und Vertretung anbieten. Daneben ist er als Referent bei zahlreichen Seminaren und Fortbildungen sowie als Autor verschiedener Publikationen, insbesondere auch eines Kommentares zum Wasserhaushaltsgesetz als Fachmann ausgewiesen. Seine Mitarbeit in verschiedenen interdisziplinären Fachgremien und Projekten rundet sein Profil und seine Expertise ab.
Wasserrecht
Herr Rechtsanwalt Fröhlich besitzt seit 1994 umfassende Erfahrungen und ausgewiesene Kenntnisse im Wasserrecht. Als langjähriger geschäftsführender Assistent im Institut für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn hat er in vielfältigen Forschungsvorhaben und Gutachten zur wissenschaftlichen Fortentwicklung dieser Rechtsgebiete beigetragen. Seit 2005 ist er als Rechtsanwalt in diesem Bereich tätig, berät und vertritt Wasserversorger, Wasserbenutzer, Länder, Bezirksregierungen, Landesämter, Wasserverbände, andere Behörden, aber auch Privatpersonen. Egal, ob es um Erlaubnis oder Bewilligung zur Gewässerbenutzung, um Festsetzungsprobleme rund um Wasserschutzgebiet, Anlagen am Gewässer oder Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren geht, Herr Rechtsanwalt Fröhlich besitzt umfassende rechtliche und prozessuale Erfahrung in diesen Bereichen. Auch in Auseinandersetzungen um Wasserverbandsbeiträge, Wasserentnahmeentgelte oder Abwasserabgaben ist er kompetenter Ansprechpartner.
Neben seiner originären anwaltlichen Tätigkeit ist er im Bereich des Wasserrechts als Referent und Autor zahlreicher Fachbeiträge und vielen Forschungsvorhaben und Projekten sowie als Mitglied und Obmann in mehreren Ausschüssen der Wasserwirtschaft ausgewiesen. Daneben ist er Lehrbeauftragter für Wasser- und Umweltrecht an der Universität Essen-Duisburg.
Naturschutzrecht
Auch im Naturschutzrecht verfügt Herr Rechtsanwalt Fröhlich über umfangreiche Erfahrung und profitiert von seinem interdisziplinären Netzwerk durch verschiedene Projekte. Ob Streitigkeiten wegen der Beschränkung in Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten, Fragen des Artenschutzrechts oder anderen naturschutzrechtlichen Auseinandersetzungen ist er gefragter Fachmann.
Umweltrecht
Herr Rechtsanwalt Fröhlich berät und vertritt Sie darüber hinaus im sonstigen Umweltrecht. So in Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung, in Fällen von Umweltschäden und der Umwelthaftung. Er betreut Sie auch in Angelegenheiten des Immissionsschutzrechts, unter anderem zu Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und auch im Rahmen baurechtlicher Genehmigungsverfahren sowie im Abfallrecht.
Beamtenrecht
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Beamtenrecht. So betreut Sie Herr Rechtsanwalt Fröhlich u.a. wenn eine ungerechtfertigte Versetzung, Abordnung oder Zuweisung erfolgen soll oder Sie nicht in der Ihnen zustehenden Besoldungsgruppe eingeordnet werden. Ebenso vertritt er Sie im Disziplinarverfahren, wenn Ihnen ein Dienstvergehen vorgeworfen wird, und berät auch bei Problemen bezüglich dienstlicher Beurteilungen oder bei Problemen, die im Zusammenhang mit einem Dienstunfall stehen.
Öffentliches Baurecht
Als Rechtsanwalt unterstützt er seine Mandanten im öffentlichen Baurecht, bereits beginnend bei der Bauleitplanung über die Prüfung von Vorhabens- und Erschließungspläne bis hin zur Vertretung im Baugenehmigungsverfahren und der Beratung zum Bauordnungsrecht. So hat er u.a. auch schon erfolgreich Verfahren gegen Bebauungspläne vor dem OVG Berlin-Brandenburg geführt.
Verwaltungsrecht
Herr Rechtsanwalt Fröhlich berät und vertritt seine Mandanten darüber hinaus auch in anderen Angelegenheiten, die mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen zu tun haben. Er vertritt nicht nur rechtsuchende Bürger, sondern auch Behörden, öffentliche Einrichtungen und Verbände. Seine Mandanten profitieren von seiner langjährigen Erfahrung in Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozessen.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Ordnungswidrigkeitenrecht berät Herr Rechtsanwalt Fröhlich seine Mandanten nach oder auch schon vor Erhalt eines Bußgeldbescheides, legt ggf. Einspruch ein und vertritt, wenn nötig, im Gerichtsverfahren. Hierbei liegt sein Schwerpunkt insbesondere in Verfahren, die mit der Nichtbeachtung von verwaltungsrechtlichen Vorgaben einhergehen, also beispielsweise illegale Gewässerbenutzungen oder andere bußgeldbewehrte Verstöße.
Zivilrecht
Im Bereich des Zivilrechts ist Herr Rechtsanwalt insbesondere dann der richtige Ansprechpartner, wenn es um Ansprüche im Zusammenhang mit dem Verwaltungs- oder Staatsrecht geht. So ist er beispielsweise in Verfahren wegen Amtshaftungsansprüchen kompetenter Ansprechpartner. Dies sind Fälle, in denen der Verwaltung Fehler unterlaufen sind, beispielsweise durch unterlassene Hinweise oder fehlerhafte Auskünfte und den Mandanten hierdurch ein Vermögensschaden entstanden ist. Für diese Ansprüche sind die Landgerichte, also die Zivilgerichte, zuständig.
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Arbeitskreis Verwaltungsrecht im Berliner Anwaltsverein
- Berliner Anwaltsverein
- Deutscher Anwaltsverein
- Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft und Abfall e.V. (DWA)
- DWA-Fachausschuss GB-2: Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern
- DWA-Fachausschuss RE-2: Recht der neuen Bundesländer
- Gesellschaft für Umweltrecht
Bewertungen 2
von D. T. am 27.10.2020 um 13:44 Uhr
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Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:DE242597543
Aufsichtsbehörde:
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10179 Berlin
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Berufsbezeichung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung: RechtsanwaltZuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Berlin
Verliehen durch: Bundesrepublik Deutschland
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
– Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)*
– Berufsordnung (BORA)*
– Fachanwaltsordnung (FAO)*
– Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)*
– „Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft“* (internationaler Rechtsverkehr) * im Wortlaut unter www.brak.de (Rubrik „Informationspflichten gemäß § 5 TMG“)
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:R+V Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Geltungsraum der Versicherung: Europäische Union
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Klaus-D. FröhlichHainbuchenstr. 2
13465 Berlin
Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Berlin (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E‐Mail: schlichtungsstelle@brak.de.Regelungen einsehbar unter: https://www.rak-berlin.de/das-recht/berufsrecht/berufsrecht.php

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