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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

HM

von H. M. am 17.10.2023 um 17:59 Uhr

Denkt sich in das Anliegen seiner Mandantschaft ein und berät und hilft sehr kompetent. Es ist voller Verlass auf ihn.
Allgemeine Rechtsberatung
Wir haben uns in unserer Unfallsache bei Herrn Weigand sehr gut aufgehoben gefühlt. Er strahlt Ruhe und Gelassenheit aus.
Kompetenz und Verlässlichkeit ist das, was wir unseren Mandanten als Grundlage unserer Tätigkeit bieten möchten. Vielen Dank für die positive Bewertung.
TA

von T. A. am 27.09.2023 um 17:15 Uhr

Professionell
Arbeitsrecht
Schnelle und kompetente Hilfe und Beratung ,sowie zeitnahe Rückmeldung .
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Es freut uns.
NH

von N. H. am 21.09.2023 um 00:12 Uhr

Beeindruckend kompetent
Zivilrecht
Herr Weigand ist sowohl in der Beratung als auch vor Gericht ganz schlicht gesagt einfach gut. Er ist immer uneingeschränkt auf das Beste für seine Mandantinnen und Mandanten aus, ohne die Realität aus den Augen zu lassen (das sollten RA immer sein, aber da hab ich auch schon anderes erlebt). Ich bin sehr froh, einen so kompetenten und vielseitigen Anwalt an meiner Seite zu haben.
Vielen Dank für die Bewertung. Kundenzufriedenheit ist unser Anliegen.
AZ

von A. Z. am 18.09.2023 um 17:47 Uhr

Ganzheitliche Beratung
Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herrn Rechtsanwalt Weigand kennen wir mittlerweile seit Jahrzehnten als durchsetzungsstark, empathisch, kompetent und immer lösungsorientiert in verschiedensten Rechtsgebieten. Gerade bei den wichtigen Rechtsfragen im Familienunternehmen wurden wir bis heute - auch aus wirtschaftlicher Sicht - immer sinnvoll beraten!
Ich hoffe Ihnen diesen Service noch lange bieten zu können.
VR

von V. R. am 16.08.2023 um 17:30 Uhr

Strafrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Weigand hat mich schon mal sehr gut beraten, deshalb bin ich mit meinem Problem zu ihm gegangen. Ich hatte eine Strafanzeige erhalten und wußte gar nicht worum es geht. Herr Weigand hat sich sofort darum gekümmert und beim Gerichtstermin war ich sehr froh über seine Hilfe und Unterstützung. Es wurde mir vorgeworfen mich vom Unfallort entfernt zu haben ohne meine Personalien festzustellen. Obwohl ich meine Daten mitgeteilt habe nur in Frage gestellt habe ob ich überhaupt für die Beschädigung verantwortlich bin. Habe es aber nicht bei der Polizei gemeldet. Es gab eine Videoaufnahme. Es sah erst nicht gut aus, aber Herr Weigand konnte alles abwenden und ich wurde nicht verurteilt. Was für mich als Berufskraftfahrer sehr wichtig war. Die Geldstrafe habe ich bezahlt und es war für einen guten Zweck. Vielen Dank für Ihre Hilfe
Es ist unser Ziel, Mandanten zufrieden zu stellen. Auch in diesem Fall (siehe eine andere Bewertung) war es keine Geldstrafe, sondern eine Einstellung nach § 153a StPO. Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung. Das bedeutet, kein Führerschein weg, kein Eintrag in Flensburg, keine Vorbestrafung. Aber nicht die richtige Bezeichnung, sondern das Ergebnis zählt natürlich für Sie als Mandanten.
Danke vielmals für die gute Bewertung.
NV

von N. V. am 13.08.2023 um 12:49 Uhr

Verkehrsrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Weigand hat uns kurzfristig und sehr gut beraten nach einem Verkehrsunfall. Kommunikation schnell und unkompliziert. Schaden wurde dank ihm schnell behoben und erstattet. Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Es freut mich, dass Sie zufrieden waren. So soll es auch sein.
DM

von D. M. am 07.01.2023 um 14:39 Uhr

Freispruch bei Strafbefehl wegen Fahrerflucht
Allgemeine Rechtsberatung
Herr W. ist schon seit Jahren mein Rechtsberater und in diesem Fall war ich sehr glücklich für seine Unterstützung.
Es sah erst nicht gut aus, Führerscheinentzug schon seit 6 Monaten wegen eines Fahrvergehens welches ich nicht bemerkt hatte.
Ein Tesla wurde angeblich von meinem Fahrzeug beim Ausparken beschädigt, die Kamera des Tesla konnte jedoch keine eindeutigen Beweise liefern.
Die Staatsanwaltschaft fordert ein Sachverständigengutachten, und dies 14 Monate nach dem Fall, das Fahrzeug schon seit 3/4 Jahr für 3,500 Euros repariert !
Herr W. hat in Einvernehmen mit der Richterin die Anwendung des §134 vorgeschlagen, so bin ich mit einer milden Geldstrafe weggekommen und habe sofort meinen Führerschein wieder erhalten .
Vielen Dank Herr W. !!!
Trotzdem hoffe ich Ihre Dienste sobald nicht wieder in Anspruch nehmen zu müssen.
Sehr geehrte(r) Mandant (-in).
Ich freue mich natürlich, dass Sie zufrieden sind. Damit Sie noch zufriedener werden: Es war keine milde Geldstrafe nach § 134 sondern eine Verfahrenseinstellung nach § 153 a StPO gegen Zahlung einer Spende an eine gemeinnützige Einrichtung. Diese Entscheidung des Gerichts kommt in kein Strafregister, was nochmals für Sie sehr positiv ist. Sie haben also keine Strafe erhalten und gelten insoweit als unbestraft.
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung.
Klaus-Georg Weigand Rechtsanwalt
CE

von C. E. am 06.01.2023 um 17:35 Uhr

Elektronische Krankmeldung, Arbeitsvertrag
Arbeitsrecht
Sehr gute Beratung bei den Änderungen in unseren Arbeitsverträgen ab 2023 hinsichtlich der elektronischen Krankmeldung.
MR

von M. R. am 06.01.2023 um 17:27 Uhr

Gesellschaftsrecht Unternehmensverschmelzung Arbeitnehmer Betriebsübergang
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Wir hatten Herrn Weigand wegen einer Unternehmensverschmelzung und der Übernahme der Arbeitnehmer kontaktiert. Er hat sofort verstanden, wo unser Problem liegt und es gesellschaftsrechtlich und arbeitsrechtlich gelöst und dabei uns noch sehr hilfreiche und wertvolle Hinweise und Tipps im Steuerrecht gegeben.
Vielen Dank. Wir kommen wieder.
MH

von M. H. am 06.01.2023 um 17:16 Uhr

Kündigungsschutzklage Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Endlich ein Anwalt, der auch außerhalb der normalen Geschäftszeiten erreichbar ist.
Herr Weigand hat mir bei einer Kündigung sehr geholfen und weit mehr erreicht, als ich gehofft hatte. Dass er, immerhin ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht, nebenbei meinen Verkehrsunfall erfolgreich bearbeitet und mir bei einem familienrechtlichen Problem geholfen hat, fand ich erstaunlich. Schnell, präzise - gerne wieder.