
- Fachanwalt für Sozialrecht
- Fachanwalt für Versicherungsrecht
- Opferhilfe
- Sozialversicherungsrecht
- Schwerbehindertenrecht
Über mich
Rechtsanwalt Klaus Peineke
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
„Für Beides danken: Für das, was wir haben, und für das, was wir nicht brauchen" (Josef Geyer)
- Geboren 1962, gebürtiger Braunschweiger.
- Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen
- Seit 1991 zugelassen als Rechtsanwalt
- Seit 1993 Fachanwalt für Sozialrecht
- Seit 2010 Fachanwalt für Versicherungsrecht.
- Soziales Engagement für die Opfer von Straftaten
Versicherungsrecht
Egal, ob Sie aus Versehen ein Auto angefahren haben oder Ihr Kind das Fenster zerschossen hat, die meisten Sachschäden entstehen nicht aus böswilliger Absicht, sondern versehentlich. Streitfälle können sich im Alltag sehr unterschiedliche ergeben, die nicht selten vor Gericht enden. Ich übernehme die Abwicklung von Haftpflichtversicherungsfällen sowie die Durchsetzung berechtigter Ansprüche gegenüber einem Unfallversicherer. Darüber hinaus stehe ich Ihnen auch bei Streitigkeiten im Hinblick auf die Renten- und Lebensversicherung, der Forderungsdurchsetzung gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Abwicklung gegenüber der Krankenversicherung kompetent beratend und vertretend zur Seite.
Sozialrecht
Die Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, ein menschenwürdiges Dasein, die Förderung der Familie sowie die Absicherung des Lebens bei besonderen Belastungen – das alles wird im Sozialrecht geregelt. Mandanten biete ich in dem oft sehr komplexen Rechtsgebiet eine fachkundige Beratung und Vertretung an, angefangen bei der Prüfung des behördlichen Bescheides und der Einlegung des Widerspruches über die Geltendmachung von Leistungen wie Arbeitslosengeld I/II und Sozialhilfe bis hin zur Beratung zu Themen wie Rentenversicherung, Unfallversicherung, Wohngeld, BAföG und Elterngeld.
Sozialversicherungsrecht
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Ansprüche gegenüber einer Sozialversicherung erfolgreich durchzusetzen, zögern Sie nicht, sich vertrauensvoll an mich zu wenden. Ich übernehme die Kommunikation mit der Arbeitslosen-, Unfall-, Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung und zeige Ihnen, wie Sie gegen einen ablehnenden Bescheid vorgehen können und die Ihnen zustehenden Leistungen auch tatsächlich bekommen.
Opferhilfe
Meine strafrechtlichen Kenntnisse in der Opferhilfe tragen dazu bei, dass ich Ihre Opferrechte im Strafverfahren durchsetzen kann und Sie umfassend zu Ihren Rechten und Möglichkeiten berate. Auch der Täter-Opfer-Ausgleich eröffnet dem Opfer einen weiteren Weg. Hierzu und zu allen anderen Themen rund um die Opferhilfe berate ich Sie gerne.
Schwerbehindertenrecht
Der Grad der Behinderung birgt so manche Tücken. Wurden Sie wegen einer Schwerbehinderung diskriminiert, stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner im Schwerbehindertenrecht zur Verfügung. Bei Problemen kommen Sie gerne auf mich zu, ich berate Sie umfassend und versuche für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Scheuen Sie sich nicht, sich mit mir in Verbindung zu setzen – ich stelle sicher, dass Ihre Interessen Beachtung finden und die Ihnen zustehenden Rechtsansprüche sicher durchgesetzt werden.
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- ARAG
- Eurojuris
- Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des DAV
- Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV
- Verein Weißer Ring e.V.
- Vorstandsmitglied der Opferhilfe Braunschweig
Bewertungen 34
von A. M. am 01.03.2025 um 08:21 Uhr
von A. S. am 15.02.2025 um 20:34 Uhr
von T. A. am 04.02.2025 um 20:25 Uhr
Kanzlei
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Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Strafrecht
Kontaktdaten von Klaus Peineke
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Vertretungsberechtigte Gesellschafter:
- Michael Ebeling, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Strafrecht
- Klaus Peineke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht und für Versicherungsrecht
- Cordula Ebeling, Mediatorin und Rechtsanwältin, Fachanwalt für Familienrecht
- Holger Henschel, Rechtsanwalt & Notar
DE219299928
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
- Cordula Ebeling, Mediatorin und Rechtsanwältin
Kammern und Aufsichtsbehörden
Zuständige AufsichtsbehördeRechtsanwaltskammer Braunschweig, Bruchtorwall 12, 38100 Braunschweig
Zuständige Kammer
Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Bruchtorwall 12, 38100 Braunschweig
Der Notar ist Mitglied der
Notarkammer Braunschweig, Bruchtorwall 12, 38100 Braunschweig
Aufsichtsbehörde des Notars
Der Präsident des Landgerichts Braunschweig, Münzstr. 17, 38100 Braunschweig
Aufsichtsbehörden Datenschutz
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Berufsbezeichnungen
Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)Die Bezeichnung Fachanwalt ist den jeweiligen Mitgliedern der Sozietät aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen in dem jeweiligen Tätigkeitsbereich von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer gestattet worden.
Die Amtsbezeichnung Notar wurde durch die Aushändigung der Bestallungsurkunde von dem jeweils zuständigen Landgerichtspräsidenten zuerkannt.
Die Bezeichnung als Mediatorin und Mediator und als Wirtschaftsmediatorin und Wirtschaftsmediator ist den jeweiligen Personen nach den berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte, insbesondere des § 7 a BORA von der Rechtsanwaltskammer Braunschweig gestattet worden.
Berufsrechtliche Regelungen
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte können Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer brak.de abrufen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Standesregelung der Rechtsanwälte in der EG (CCBE)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Bundesnotarordnung (BNotO)
- Dienstordnung für Notare
- Beurkundungsgesetz (BeurkG)
- Europäischer Kodex des notariellen Standesrechts
- Satzung der Bundesnotarkammer
Berufshaftpflichtversicherungen
Die Berufshaftpflichtversicherung für die Berufsträger der Kanzlei mep+k besteht bei der Allianz Versicherungs-AG in 10900 Berlin. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen des § 51 BRAO.
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FAQ
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