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MLE Lars Hinners

Kanzlei Lars Hinners
Kanzlei Lars Hinners
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Versicherungsrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
HM
von H. M. am 31.08.2020 um 06:55 Uhr
Bussgeld wegen Lärmbelästigung
Ordnungswidrigkeitenrecht

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Mein Anspruch ist es, den bestmöglichen Ausgang für Ihr Anliegen zu erzielen. Mit fachlicher Expertise und hoher Einsatzbereitschaft setze ich mich für Ihr Recht ein.

Setzen Sie auf meine Unterstützung! Das Ziel meiner Rechtsberatung ist es, Ihr Anliegen fachkundig zu vertreten und den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten.

In meiner Kanzlei wird stets der enge und vertrauensvolle Kontakt zu jedem einzelnen Mandanten gepflegt. Ihr Fall wird dabei mit höchster Diskretion behandelt. Wo immer möglich, versuche ich, Ihr Rechtsproblem außergerichtlich zu lösen. Mit Nachdruck kämpfe ich ebenso für Ihre Rechte vor dem zuständigen Gericht.

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht. Darüber hinaus berate ich Sie bei Ihren Fragen in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht und Verkehrsrecht.

Sie möchten Kontakt aufnehmen? Dann schreiben Sie mir direkt über mein Profil eine Nachricht oder nutzen Sie meine Kontaktdaten weiter unten. Kommen Sie für Ihre persönlichen Beratung in meine Kanzlei in Stadthagen.

MLE Lars Hinners ist gelistet in Rechtsanwälte Stadthagen und Rechtsanwälte Deutschland.

Qualifikationen und Auszeichnungen

  • Urkunde FA Strafrecht

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Urkunde FA Strafrecht

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein, Anwaltverein Bückeburg, ARGE Strafrecht ARGE Mietrecht und Immobilien im DAV

Bewertungen 2

HM

von H. M. am 31.08.2020 um 06:55 Uhr

Bussgeld wegen Lärmbelästigung
Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Hinners vertrat mich beim Amtsgericht Stadthagen wegen dem Bussgeldbescheid vom Ordnungsamt Hagenburg.
Lärmbelästigung durch Musik.
Kompetent wurde der Herr Richter überzeugt, dass die Zeugen erheblich übertreiben und die Belästigung unzutreffend ist.
Der Bussgeldbescheid wurde aufgehoben.
TP

von T. P. am 01.12.2016 um 18:02 Uhr

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Bislang zweimal vertreten worden in Arbeitsrechtsverfahren. Sehr angenehmer Kontakt mit sehr guter Beratung. Vor Gericht zweimal gewonnen. Jederzeit wieder!!

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