Bewertungen von MLE Lars Hinners
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NK
von N. K. am 21.05.2025 um 20:49 Uhr
Unangemessener Umgang, keine Kostentransparenz im Vorhinein.
Strafrecht
Nach einem kurzen Erstgespräch stellte Herr Hinners eine Rechnung über 500 €, ohne dass ich vorher auch nur im Ansatz über solche Kosten aufgeklärt wurde. Auf meine höfliche und sachlich formulierte Nachfrage, wies mich Herr Hinners in einem abwertenden Ton zurück, bezeichnete mich als „unverschämt“ und drohte mir sogar mit einer Strafanzeige – obwohl ich lediglich um Nachsicht wegen meiner finanziellen Lage bat – völlig unverhältnismäßig und respektlos. Die Mail endete mit „(un)freundlichen Grüßen“. Ein solches Verhalten gegenüber Mandanten ist aus meiner Sicht alles andere als professionell oder vertrauenswürdig.

Antwort von Rechtsanwalt MLE Lars Hinners
Es ist immer wieder erstaunlich, wie auf Suchmaschinen unwahre Tatsachen behauptet und deshalb negative Bewertungen abgegeben werden:
1. Falsch ist, dass "nur" ein kurzes Erstgespräch stattfand und "nur" hierfür 500 € in Rechnung gestellt wurden.
2. Falsch ist, dass der ehemalige Mandant nicht "im Ansatz über solche Kosten aufgeklärt wurde". Im Gegenteil: wegen des schwerwiegenden Tatvorwurfs und der umfangreich erörterten Verteidigungsstrategie wurde mündlich eine Vergütungsvereinbarung getroffen.
3. Der ehemalige Mandant fragte nicht "höflich und sachlich" nach, sondern versuchte er, den Unterzeichner rechtlich fehlerhaft zu belehren und drohte bei Aufrechterhaltung der angemessenen Kostenrechnung auf Basis des RVG eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer an.
4. Eine Drohung mit einer Strafanzeige durch den Unterzeichner gab es nicht.
5. Wegen der - angeblichen - finanziellen Engpässe des ehemaligen Mandanten wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen.
Lassen Sie sich, liebe Ratsuchenden, bitte nicht von einer Person mit falschen Behauptungen negativ beeinflussen. Ihr,
RA Lars Hinners
1. Falsch ist, dass "nur" ein kurzes Erstgespräch stattfand und "nur" hierfür 500 € in Rechnung gestellt wurden.
2. Falsch ist, dass der ehemalige Mandant nicht "im Ansatz über solche Kosten aufgeklärt wurde". Im Gegenteil: wegen des schwerwiegenden Tatvorwurfs und der umfangreich erörterten Verteidigungsstrategie wurde mündlich eine Vergütungsvereinbarung getroffen.
3. Der ehemalige Mandant fragte nicht "höflich und sachlich" nach, sondern versuchte er, den Unterzeichner rechtlich fehlerhaft zu belehren und drohte bei Aufrechterhaltung der angemessenen Kostenrechnung auf Basis des RVG eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer an.
4. Eine Drohung mit einer Strafanzeige durch den Unterzeichner gab es nicht.
5. Wegen der - angeblichen - finanziellen Engpässe des ehemaligen Mandanten wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen.
Lassen Sie sich, liebe Ratsuchenden, bitte nicht von einer Person mit falschen Behauptungen negativ beeinflussen. Ihr,
RA Lars Hinners
HM
von H. M. am 31.08.2020 um 04:55 Uhr
Bussgeld wegen Lärmbelästigung
Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Hinners vertrat mich beim Amtsgericht Stadthagen wegen dem Bussgeldbescheid vom Ordnungsamt Hagenburg.
Lärmbelästigung durch Musik.
Kompetent wurde der Herr Richter überzeugt, dass die Zeugen erheblich übertreiben und die Belästigung unzutreffend ist.
Der Bussgeldbescheid wurde aufgehoben.
Lärmbelästigung durch Musik.
Kompetent wurde der Herr Richter überzeugt, dass die Zeugen erheblich übertreiben und die Belästigung unzutreffend ist.
Der Bussgeldbescheid wurde aufgehoben.
TP
von T. P. am 01.12.2016 um 17:02 Uhr
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Bislang zweimal vertreten worden in Arbeitsrechtsverfahren. Sehr angenehmer Kontakt mit sehr guter Beratung. Vor Gericht zweimal gewonnen. Jederzeit wieder!!