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Rechtsanwalt

Lars Rampp LL.M.

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  • Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
IL
von I. L. am 17.08.2021 um 13:18 Uhr
Wohnungseigentumsrecht + Jahresabrechnung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ich arbeite langjährig mit Herrn Fachanwalt Rampp zusammen und wurde immer kompetent und zuverlässig in allen Rechtsfragen beraten. Ebenso prüfte Herr Rampp Jahresabrechnungen auf Fehler. Dadurch konnten Abrechnungsfehler bereits im Vorfeld…

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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Im Interesse meiner Mandanten habe ich mich seit mehr als 11 Jahren auf das Wohnungseigentumsrecht spezialisiert. Zu Ihrem Vorteil kann ich deshalb auf langjährige Erfahrung aus zahlreichen Gerichtsverfahren und Beratungstätigkeiten für WEGs, Verwalter und Eigentümer zurückgreifen. Auch aufgrund meiner Tätigkeit als Mitautor in mehreren Fachbüchern zum WEG-Recht und als Dozent für den Deutschen Anwaltverein können Sie sich auf  meine Fachkompetenz verlassen. Ich freue mich auf Sie.


Wohnungseigentumsrecht

Benötigen Sie Unterstützung bei der Formulierung oder Prüfung von Beschlüssen, der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen oder bei Sanierungsmaßnahmen? Schnell und effektiv helfe ich Ihnen, Ihr Problem langfristig erfolgreich zu lösen. 

Baurecht & Bauträgerrecht

Die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aus Bauverträgen und die Beratung beim Immobilienkauf sind weitere Bereiche, in denen Sie ich gerne unerstütze.

Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an mich. Ich nehme mir Zeit für Sie, prüfe die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und biete Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall.

Lars Rampp LL.M. ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

Qualifikationen und Auszeichnungen

  • Handelsblatt Beste Kanzleien

    Qualifikationen und Auszeichnungen

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  • FOCUS TOP Rechtsanwalt 2024

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    FOCUS TOP Rechtsanwalt 2024

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Münchner Anwaltverein e.V. (MAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein

Bewertungen 5

IL

von I. L. am 17.08.2021 um 13:18 Uhr

Wohnungseigentumsrecht + Jahresabrechnung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ich arbeite langjährig mit Herrn Fachanwalt Rampp zusammen und wurde immer kompetent und zuverlässig in allen Rechtsfragen beraten. Ebenso prüfte Herr Rampp Jahresabrechnungen auf Fehler. Dadurch konnten Abrechnungsfehler bereits im Vorfeld korrigiert werden.
Daher kann ich Herrn Fachanwalt Rampp mit gutem Gewissen weiterempfehlen.
Die Zusammenarbeit mit Ihnen habe ich immer als sehr angenehm und konstruktiv empfunden. Vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Durch den neu geschaffenen § 20 Abs. 2 Nummer 2 WEG bestehen in Eigentümergemeinschaften häufig Missverständnisse, wie die Installation von Ladevorrichtungen wohnungseigentumsrechtlich umzusetzen ist. Eine sachkundige Beratung von Gemeinschaften und bauwilligen Eigentümern hilft, unnötige Streitigkeiten und Prozesse zu vermeiden.
CK

von C. K. am 01.07.2021 um 09:59 Uhr

Eigentümerversammlung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Top
Vielen Dank für Ihre Bewertung.
TS

von T. S. am 04.05.2021 um 08:55 Uhr

Unstimmigkeiten mit Hausverwaltung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rampp hat mich bei einem Wasserschaden gegenüber der Hausverwaltung unterstützt. Er weiß, worauf es ankommt und hat mir schnell geholfen.
Es freut mich, dass ich Ihen helfen konnte.

Rechtstipps 1

Rechtsanwalt Lars Rampp LL.M.
(47)17.04.2021 von Rechtsanwalt Lars Rampp LL.M.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

1. Eigentümerversammlung als Versammlung (i.S.v. § 5 BayIfSMV)?Aufgrund von § 5 S. 1 der Zwölften Bayerischen Schutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) sind zwar derzeit Veranstaltungen jeglicher Art

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    80333 München

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