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Über mich
Anwaltskanzlei Lenz-Maar
Wer Recht hat und Recht bekommen möchte, dem stehe ich als Rechtsanwältin zur Seite. Ich bin seit 1999 als Rechtsanwältin in eigener Kanzlei zugelassen und gründete mein eigenes Büro in Haiger. Bei Problemen oder Fragen in den angegebenen Schwerpunktbereichen bin ich Ihre kompetente Ansprechpartnerin. Meine Kanzlei steht Ihnen offen.
Arbeitsrecht
Für die Rechte und Interessen meiner Mandantschaft mache ich mich im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht stark, denn nicht immer werden die Regeln und Vorschriften seitens des Gesetzgebers auch so fair und korrekt umgesetzt wie vorgesehen. Im Rahmen meiner Tätigkeit befasse ich mich mit der Verhandlung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, löse Probleme, die im laufenden Arbeitsverhältnis etwa mit Überstunden, Mutterschutz und Elternzeit oder Mobbing entstehen können, und überprüfe Abmahnungen und Kündigungsschreiben. Gerade im Zusammenhang mit einer betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigung sollte ein Ansprechpartner aufgesucht werden, der sich um Themen wie die Abfindung, das Arbeitszeugnis oder die Kündigungsschutzklage kümmern kann.
Strafrecht
Gerne stehe ich Ihnen zur Seite, wenn Sie auf der Suche nach einer kompetenten und zuverlässigen Strafverteidigerin sind, die Sie durch die Ermittlungen gegen Sie begleitet, in der Hauptverhandlung für Sie kämpft und gegebenenfalls alle notwendigen Schritte für das Rechtsmittelverfahren einleitet (Berufung oder Revision). An eine Rechtsanwältin sollten Sie sich bereits dann wenden, wenn Ihre Wohnung durchsucht werden soll, spätestens aber, wenn Sie sich in Untersuchungshaft befinden. Selbstverständlich sind Sie bei mir auch als Opfer einer Straftat an der richtigen Stelle – als Zeugenbeistand oder im Rahmen der Nebenklage stehe ich Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
Familienrecht
Wirtschaftliche Einbußen, psychische Belastungen für die gesamte Familie – eine Trennung und Scheidung können all das mit sich ziehen. Gerne unterstütze ich Sie bei der Vielzahl an Angelegenheiten, die es nun zu regeln gilt, und begleite Sie in außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen ebenso wie in streitigen Prozessen vor Gericht. Gerne biete ich Ihnen an, einen Ehevertrag oder eine Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung zu gestalten, berechne Unterhaltsansprüche für Eltern, Kinder und Ehegatten, teile das Umgangsrecht und (ggf. alleinige) Sorgerecht auf u. v. m. Richten Sie gerne auch Ihre Fragen zum Abstammungsrecht, zur Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft oder zur Adoption von Kindern an mich.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist für jede Person tagtäglich von großer Bedeutung, sei es als Autofahrer, Radfahrer oder auch Fußgänger. Wurden Sie folglich – verschuldet oder unverschuldet – in einen Verkehrsunfall verwickelt, können Sie sich stets an mich wenden – ich bin Ihnen bei der Schadensregulierung gerne behilflich. Darüber hinaus trete ich mit den Versicherungen des Unfallgegners in Kontakt und kümmere mich ebenso engagiert um die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Wird Ihnen hingegen eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat im Straßenverkehr, wie beispielsweise Falschparken, ein Rotlichtverstoß oder auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung, zur Last gelegt, vertrete ich Sie durchsetzungsstark gegen diesen Vorwurf und helfe Ihnen gleichzeitig, ein drohendes Fahrverbot oder Punkte in Flensburg abzuwehren.
Sozialrecht
Abgelehnte Bescheide sowie die Streichung wichtiger sozialer Leistungen können Menschen an den Rand des Existenzminimums drängen. Wenn Sie sich gegen die Entscheidung des Jobcenters oder der Arbeitsagentur wehren möchten, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an mich. Ich setze mich mit Engagement und der nötigen Durchsetzungsstärke für Ihre Rechte ein. Gerne beantworte ich Fragen rund um die Durchsetzung von sozialrechtlichen Ansprüchen, z. B. von Arbeitslosengeld (Hartz IV), Elterngeld, Krankengeld oder Kindergeld. Auch bei Fragen zu Ihrer Rente, einer Erwerbsminderung oder wenn eine Sanktion oder Rückforderung vorliegt, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Scheuen Sie sich nicht, mich zu kontaktieren – ich stelle sicher, dass Ihre Interessen Beachtung finden und Ihre Ansprüche sicher durchgesetzt werden.
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von H. M. am 17.05.2025 um 11:06 Uhr
von A. K. am 13.04.2025 um 18:01 Uhr
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Rechtstipps 1

Viele Arbeitnehmer werden bei Erreichen der Altersgrenze von ihrem Arbeitgeber mit einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses konfrontiert. Manche möchten gerne weiter arbeiten, sei es aufgrund…
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Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen der § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
berufsrechtliche Regelungen:
Die hier vorgestellte Person trägt die Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin".
Der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, ist die Bundesrepublik Deutschland.
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
(Anordnung der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 14 Abs. 4 Satz 2 GwG)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
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