- Fachanwalt für Strafrecht
Über mich
Effektive Strafvertedigung bundesweit durch Fachanwaltskanzlei für Strafrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM vertritt bundesweit Mandate aus dem Fachgebiet Strafrecht. Die Büroräume der Kanzlei befinden sich in Mannheim und Bensheim, wobei die räumliche Entfernung im Hinblick auf die modernen Telekommunikationstechnologien heute keine Rolle mehr spielt. Strafverteidiger LINDBERG wird von den FOCUS-Anwaltslisten 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 für den Bereich Strafrecht empfohlen. Unsere Kanzlei legt großen Wert darauf, die Mandantschaft stets im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung zu beraten und zu vertreten sowie auf eine hohe Serviceorientierung, gute Verfügbarkeit, schnelle Reaktionszeiten, Kostentransparenz und klare Kommunikation.
Erfolg ist kein Zufall
Erfolg ist in der Regel kein Zufall, sondern das Ergebnis harter Arbeit. Nichts anderes gilt im Strafrecht. Bei entsprechender Fachkenntnis verfügt der Strafverteidiger über zahlreiche strafprozessuale und taktische Möglichkeiten, um für ein möglichst optimales Resultat zu Gunsten des eigenen Mandanten zu kämpfen. Hierzu gehört selbstverständlich auch die permanente Auseinandersetzung mit der jeweils aktuellen Gesetzesentwicklung, wie auch mit der Rechtsprechungspraxis im Bundesgebiet. Hierbei wird in unserer Kanzlei die Auffassung vertreten, dass nur durch die Spezialisierung sowie die Konzentration auf ein Rechtsgebiet optimale Resultate erreicht werden können.
Hauptverhandlung vermeiden
Neben den eigentlichen juristischen Konsequenzen drohen in Strafsachen häufig auch erhebliche Auswirkungen im sozialen Bereich, sofern der Tatvorwurf in der Öffentlichkeit bekannt wird. Häufig besteht daher eine der Hauptzielsetzungen im Rahmen der Strafverteidigung darin, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. In Fallkonstellationen, bei welchen der Tatvorwurf unzutreffend ist oder ein Tatnachweis nicht mit den rechtlich zulässigen Mitteln geführt werden kann, müssen daher bereits im Ermittlungsverfahren alle Anstrengungen unternommen werden, um schon auf dieser Ebene für eine Verfahrenseinstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdachts zu kämpfen. Selbst wenn der Tatvorwurf aber zutreffend sein sollte, bestehen je nach Fallkonstellation durchaus noch Möglichkeiten eine Lösung ohne Hauptverhandlung zu erreichen. Denkbar ist beispielsweise eine Verfahrenseinstellung gem. § 153a StPO gegen Auflagen oder eine Regelung im Strafbefehlsverfahren, als auf schriftlichem Weg.
Bei all dem gilt:
Je eher ein qualifizierter Strafverteidiger mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Mandanten beauftragt wird, desto rascher kann dieser eine erste Weichenstellung vornehmen. Fehler im Ermittlungsverfahren können nur schwer und im ungünstigsten Fall überhaupt nicht korrigiert werden. Aus diesem Grund sollte spätestens nach Eröffnung des Tatvorwurfs bzw. nach Erhalt der Beschuldigtenvorladung durch die Polizei bzw. nach einer Durchsuchungsmaßnahme Kontakt mit einem geeigneten Rechtsanwalt im Sachbereich Strafrecht aufgenommen werden. Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem Anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins. Bei Fragen zu den genannten Rechtsgebieten finden sich erste Antworten möglicherweise bereits in den Rechtstipps Von meiner Erfahrung können Sie sich unter dem Menüpunkt Bewertungen überzeugen.
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