

- Fachanwalt für Strafrecht
- Verkehrsrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Er hat sich in Sachen Strafrecht um alles gekümmert und für mich ein absolut positives Ergebnis erreicht.
Vielen herzlichen Dank dafür und weiter...
Über mich
KOMPETENT ● ENGAGIERT ● ZUVERLÄSSIG
In allen strafrechtlichen und verkehrsrechtlichen Angelegenheiten steht Rechtsanwalt Lindner Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. Als Fachanwalt für Strafrecht verfügt er außerdem über besondere Expertise in diesem Bereich und betreut Beschuldigte in allen Stadien des Strafverfahrens.
Rechtsanwalt Alexander Lindner
Fachanwalt für Strafrecht
An der Technischen Universität Dresden absolvierte Rechtsanwalt Lindner das rechtswissenschaftliche Studium. Anschließend leistete er den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Dresden ab und wurde im Jahr 2004 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Bevor er sich im Jahr 2015 in Aue selbstständig machte, arbeitete er zunächst in einer großen Chemnitzer Kanzlei sowie als freier Mitarbeiter in einer überörtlichen Sozietät. Im Jahr 2013 wurde ihm zudem aufgrund nachgewiesener vertiefter theoretischer und praktischer Kenntnisse der Fachanwaltstitel für Strafrecht verliehen.
§ Strafrecht: Von der Einsicht in die Ermittlungsakten bis hin zur Betreuung im Strafvollzug
Sie werden einer Straftat beschuldigt und haben bereits eine polizeiliche Vorladung oder sogar einen Haftbefehl erhalten? In solchen Fällen sollten Sie sich baldmöglichst an einen erfahrenen Strafverteidiger wie Herrn Lindner wenden, der zugleich auch Fachanwalt für Strafrecht ist. Denn was viele nicht wissen, ist, dass bereits im Ermittlungsverfahren die Weichen für das weitere Strafverfahren gestellt werden. In diesem frühen Stadium kann ein erfahrener Rechtsanwalt wie Herr Lindner oftmals die Einstellung des Verfahrens erwirken.
Falls die Einstellung des Strafverfahrens nicht gelingt, erarbeitet Rechtsanwalt Lindner für die Beschuldigten die bestmögliche Verteidigungsstrategie und begleitet sie in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über das Zwischenverfahren und Hauptverfahren bis hin zur Strafvollstreckung.
Ermittlungsverfahren, Vorladung, Zeuge, Beschuldigter, Anklage, Anklageschrift, Verhandlung, Hauptverhandlung, Haftbefehl, Durchsuchung, Hausdurchsuchung, Haft, Strafbefehl, Urteil, Bewährung, Bewährungswiderruf, Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Einstellung, Freispruch, Pflichtverteidigung, Pflichtverteidiger, Akteneinsicht, Berufung, Revision, Rechtsbehelfe, Körperverletzung, Diebstahl, Btm, Drogen, BtmG, Betäubungsmittel, Betäubungsmittelgesetz, Cannabis, Marihuana, Crystal, Raub, Beleidigung, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Fahrverbot, Hooligan, Fanschal, § 86 a StGB, verfassungswidrige Kennzeichen, Volksverhetzung, Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, Nebenklage, Opfer, Prozesskostenhilfe, Geschädigter, Schmerzensgeld, TOA, Täter-Opfer-Ausgleich
§ Verkehrsrecht: Umfassende Rechtsberatung im Verkehrsunfallrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Ein weiterer Beratungsschwerpunkt von Rechtsanwalt Lindner umfasst die Betreuung verkehrsrechtlicher Mandate. Verkehrsteilnehmer (Autofahrer, Fahrradfahrer, Motorradfahrer sowie Fußgänger), die verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, können jederzeit seinen professionellen Rechtsrat in Anspruch nehmen. Er unterstützt die Betroffenen bei der Regulierung sämtlicher Sach- und Personenschäden und übernimmt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Schmerzensgeldansprüchen und weiteren Schadenspositionen (z. B. Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden u. a.).
Darüber hinaus verteidigt Rechtsanwalt Lindner Mandanten, denen in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird oder die einer Verkehrsordnungswidrigkeit wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß o. Ä. beschuldigt werden. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens oder Bußgeldverfahrens setzt er sich für die Rechte seiner Mandantschaft vor Gerichten und gegenüber Behörden ein.
Verkehrsunfall, Führerschein, Führerscheinentzug, TÜV, Probezeit, Pflichtversicherungsgesetz, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Alkohol, Drogen, Btm, Fahruntüchtigkeit, Unfall, Schadensregulierung, Schleudertrauma, Unfallort, Restwert, Wertminderung, Reparaturkosten, Mietwagen, Leihwagen, Nutzungsausfall
Ordnungswidrigkeitenrecht:
Bußgeld, Bußgeldbescheid, Handy am Steuer, Wendigkeit, Geschwindigkeitsüberschreitung, Blitzer, Geschwindigkeitsmessung, Punkte, Fahrverbot, Flensburg, Parkverstoß, Strafzettel, Führerscheinentzug, Führerschein, Führerscheinstelle, Lenkzeit, Lenkzeitüberschreitung, Strafpunkte, Bußgeldstelle, Polizei, Ordnungsamt, Verkehrssünderkartei, Fahreignungsregister
Anfahrt:
In der Lößnitzer Straße 95 in Aue finden Sie die Kanzleiräume, direkt über dem Fanshop des FCE im 1.OG. Mit dem Auto kommend erreichen Sie die Kanzlei über die Autobahn A72 Abfahrt Hartenstein in Richtung Aue. Parkplätze sind in ausreichender Anzahl vorhanden. Die Haltestelle „Erzgebirgsstadion" befindet sich in unmittelbarer Nähe der Kanzlei, sodass Sie die Kanzleiräume auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln problemlos erreichen können.
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Bewertungen 33
von S. H. am 11.10.2024 um 12:57 Uhr
Er hat sich in Sachen Strafrecht um alles gekümmert und für mich ein absolut positives Ergebnis erreicht.
Vielen herzlichen Dank dafür und weiterhin viel Erfolg..
von U. M. am 24.07.2024 um 16:33 Uhr
von M. I. am 04.10.2023 um 02:58 Uhr
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Internet: www.kanzlei-lindner.com
Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt Alexander Lindner ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und berechtigt, die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" zu führen.Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer SachsenGlacisstraße 6
01099 Dresden
Telefon: +49 (0) 351 / 31 85 90
Telefax: +49 (0) 351 / 33 60 899
E-Mail: info@rak-sachsen.de
Internet: www.rak-sachsen.de
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. Rechtsanwalt Alexander Lindner ist grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwälte sind gemäß § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Für Rechtsanwalt Alexander Lindner besteht Berufshaftpflichtversicherungsschutz in vorbezeichneter Höhe. Die Versicherung wurde noch nie in Anspruch genommen.Berufsrechtliche Regelungen:
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE). Die vorbezeichneten Regelwerke können auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer unter brak.de eingesehen werden.Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (§ 73 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer (E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de Internet: brak.de).
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