Bewertungen von Luca Weishaupt
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Bewertungen
MI
von M. I. am 23.02.2022 um 10:16 Uhr
Verkehrsrecht
Zivilrecht
Herr RA Weishaupt hat meinen Fall im Verkehrsrecht zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst.
Er ist ein sehr kompetenter Anwalt. Würde ihn jederzeit weiter empfehlen. Sollte ich nochmal ein Problem haben, ist Herr Weishaupt meine erste Wahl!
Vielen Dank für die unkomplizierte und schnelle Lösung des Falls!
Er ist ein sehr kompetenter Anwalt. Würde ihn jederzeit weiter empfehlen. Sollte ich nochmal ein Problem haben, ist Herr Weishaupt meine erste Wahl!
Vielen Dank für die unkomplizierte und schnelle Lösung des Falls!
BB
von B. B. am 03.12.2021 um 17:13 Uhr
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Kurz vor dem Feierabend am Freitag angerufen und trotzdem noch eine super schnelle und hilfreiche Beratung bekommen.
Wirklich Top! Aufjedenfall weiter zu empfehlen.
Vielen herzlichen Dank
Herr Weishaupt
Wirklich Top! Aufjedenfall weiter zu empfehlen.
Vielen herzlichen Dank
Herr Weishaupt
MS
von M. S. am 16.10.2021 um 11:25 Uhr
Inkasso Forderung
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Weishaupt hat sich eingesetzt und hatte alles sehr gut geregelt ich bin ihm sehr dankbar
Ein guter Anwalt nur zum weiter empfehlen
Vielen lieben Dank
Ein guter Anwalt nur zum weiter empfehlen
Vielen lieben Dank
Antwort von Rechtsanwalt Luca Weishaupt
Besten Dank für die Bewertung!
Der Fall der Mandantin zeigt, dass man nicht wegen angeblicher Aussichtslosigkeit zu früh aufgeben sollte. Gegen die Mandantin war von einem Inkassounternehmen die Zwangsvollstreckung wegen einer über 20 Jahre alten Forderung eines inzwischen bereits insolventen Versandhauses eingeleitet worden. Da der Vollstreckungsbescheid (VB) bereits seit dem Jahr 2000 als rechtskräftig galt, wollte die Mandantin bereits dem massiven Druck des Inkassounternehmens nachgeben und die mit Kosten und Zinsen auf über 2.000 € angewachsene Forderung in Raten - mit zusätzlichen Kosten - "abstottern". Wir konnten nachweisen, dass die Zustellung des VB an die damals noch minderjährige und prozessunfähige angebliche Schuldnerin fehlerhaft erfolgte und legten Einspruch gegen den angeblich seit über 20 Jahren bestandskräftigen VB ein, worauf dann zunächst die Zwangsvollstreckung eingestellt wurde und anschließend im weiteren Verfahren ein Forderungsverzicht durch das Inkassounternehmen mit Herausgabe des fehlerhaften Titels erwirkt werden konnte, mit der Folge dass die Gegenseite die Kosten bezahlen musste. Damit erledigte sich das Verfahren für die Mandantin, ohne dass selbst ein Cent bezahlt werden musste.
Der Fall der Mandantin zeigt, dass man nicht wegen angeblicher Aussichtslosigkeit zu früh aufgeben sollte. Gegen die Mandantin war von einem Inkassounternehmen die Zwangsvollstreckung wegen einer über 20 Jahre alten Forderung eines inzwischen bereits insolventen Versandhauses eingeleitet worden. Da der Vollstreckungsbescheid (VB) bereits seit dem Jahr 2000 als rechtskräftig galt, wollte die Mandantin bereits dem massiven Druck des Inkassounternehmens nachgeben und die mit Kosten und Zinsen auf über 2.000 € angewachsene Forderung in Raten - mit zusätzlichen Kosten - "abstottern". Wir konnten nachweisen, dass die Zustellung des VB an die damals noch minderjährige und prozessunfähige angebliche Schuldnerin fehlerhaft erfolgte und legten Einspruch gegen den angeblich seit über 20 Jahren bestandskräftigen VB ein, worauf dann zunächst die Zwangsvollstreckung eingestellt wurde und anschließend im weiteren Verfahren ein Forderungsverzicht durch das Inkassounternehmen mit Herausgabe des fehlerhaften Titels erwirkt werden konnte, mit der Folge dass die Gegenseite die Kosten bezahlen musste. Damit erledigte sich das Verfahren für die Mandantin, ohne dass selbst ein Cent bezahlt werden musste.
KT
von K. T. am 08.09.2021 um 16:17 Uhr
Studiocanal GmbH
Allgemeine Rechtsberatung
Dieser Rechtsanwalt setzt sich auch bei kleinen Aufträgen 100% ein.
Einfach SUPER
Vielen Dank
Einfach SUPER
Vielen Dank
SF
von S. F. am 11.08.2021 um 11:03 Uhr
Absolut empfehlenswert und mitfühlend!
Allgemeine Rechtsberatung
Waren wegen einen Verkehrsdelikt beim Herr Weishaupt, hat sich sehr viel Zeit für uns genommen und alles sorgfältig mit uns durchgearbeitet! War immer stets erreichbar und hat alle Angelegenheiten für uns übernommen ! Das beste ist natürlich das dass Verfahren dank Herr Weishaupt eingestellt worden ist ! Absolut empfehlenswert !