Profil-Bild Rechtsanwalt Ludwig Fahn
Rechtsanwalt

Ludwig Fahn

Fachanwalt für

  • Steuerrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
  • Allgemeines Vertragsrecht

Ihr gutes Recht ist es wert, von einem Rechtsanwalt im Raum Ingolstadt vertreten zu werden, der über langjährige Erfahrung verfügt, seine umfangreichen Fachkenntnisse zielgerichtet für Sie einsetzt und sich durch laufende Fortbildung stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung hält. Egal, worum sich Ihr Anliegen genau dreht – zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, ich berate und verteidige Sie mit großem persönlichen Engagement und setze Ihr gutes Recht für Sie durch! Die Türen meines Büros stehen Ihnen offen!

Arbeitsrecht

Ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskraft oder Betriebsratsmitglied – bei mir sind Sie genau an der richtigen Adresse, wenn Sie nach juristischer Unterstützung im Arbeitsrecht suchen. Rund um Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung, Versetzung und Co. vertrete ich Ihre Interessen, mache mich für Ihre Rechte stark und setze Ihre Ansprüche durch.

Mietrecht

Eine qualifizierte anwaltliche Beratung vor Abschluss eines Mietvertrages kann vor allem dafür sorgen, dass spätere gerichtliche Streitigkeiten und somit womöglich hohe Prozesskosten vermieden werden. Ich stehe gleichermaßen Mietern und Vermietern mit Rat und Tat zur Seite und biete sachkundige Unterstützung von der individuellen Mietvertragsgestaltung bis hin zur Beendigung des Mietverhältnisses. Vertrauen Sie auf mich und meine langjährige Erfahrung, egal ob es konkret z. B. um Mängel am Mietobjekt, die Überprüfung einer Nebenkostenabrechnung oder die Durchsetzung einer Räumungsklage gegenüber Mietnomaden geht.

Verkehrsrecht

Sie wurden in einen Autounfall verwickelt? Im Verkehrsrecht übernehme ich für Sie die gesamte Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen. Im Rahmen dessen prüfe ich Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld und vertrete Sie kompetent gegenüber der jeweiligen Versicherung sowie vor den zuständigen Gerichten.

Zivilrecht

Ich berate und vertrete Sie in sämtlichen Angelegenheiten aus dem Bereich des Zivilrechts. Der gekaufte Traumwagen entpuppt sich als Schrottlaube? Ich prüfe Ihren Fall detailgenau und informiere Sie über Ihre Gewährleistungsansprüche. 

Allgemeines Vertragsrecht

Ob Dienstvertrag, Kaufvertrag oder Werkvertrag, im Bereich des allgemeinen Vertragsrechts kümmere ich mich zuverlässig um Ihre vertraglichen Angelegenheiten. Gerne erstelle ich neue und prüfe bereits vorhandene Verträge, informiere Sie über Ihre Rechte sowie Pflichten oder setze Ihre vertraglichen Ansprüche durch.

Gesellschaftsrecht

Meine Tätigkeit erstreckt sich von der Gesellschaftsgründung bis zur Auseinandersetzung und Beendigung. Dies gilt im Bereich der Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) und der Kapitalgesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG). Ich berate Sie zu möglichen Gesellschaftsformen und setze die erforderlichen Verträge in Zusammenarbeit mit Steuerberatern und, soweit erforderlich, mit Notaren um. Bei einem Gesellschafterstreit vertrete ich außergerichtlich und vor Gericht.

Ebenso berate und vertrete ich Geschäftsführer in Fragen der Geschäftsführerhaftung oder der Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages.

Steuerrecht

Steuerstrafrecht

Aufgrund der Komplexität des deutschen Steuerrechts kommt man schnell in die Gefahr, einer Steuerstraftat verdächtigt zu werden. In diesem Falle sind neben den strafrechtlichen Problemstellungen natürlich auch die steuerrechtlichen Fragen zügig und umfassend zu klären.

Steuerstrafverfahren resultieren oftmals aus laufenden Betriebsprüfungen, Steuerfahndungs-maßnahmen oder Kontrollmitteilungen. Dabei berate und vertrete ich Sie sowohl bezüglich der strafrechtlichen als auch steuerrechtlichen Fragen. Die Vertretung bezieht sich dabei sowohl auf laufende Ermittlungsverfahren als auch auf die Vertretung vor dem Strafgericht. Die steuerrechtliche Beratung bezieht sich dabei auf sämtliche Steuerarten wie z. B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer. Soweit vorhanden, arbeiten ich mit Ihrem Steuerberater bzw. mit mir bekannten Steuerkanzleien vertrauenswürdig zusammen.

Wer einer Steuerstraftat verdächtigt wird, sollte umgehend einen Rechtsanwalt konsultieren. Ich prüfe für Sie den steuerstrafrechtlichen Vorwurf. Wenn bereits ein Verfahren eingeleitet wurde, bestreite ich mit Ihnen sowohl das behördliche Verfahren mit dem Finanzamt als auch das Strafverfahren selbst.

Nachdem in der Praxis aus Steuerstrafverfahren oftmals auch andere Wirtschaftsstraftaten (Straftaten im Zusammenhang mit einer Insolvenz oder der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen) resultieren, stehe ich Ihnen auch diesbezüglich für eine Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.

Betriebsprüfungen:

Betriebsprüfungen (Außenprüfungen) stehen bei den Finanzämtern auf der Tagesordnung. Wer eine derartige Prüfungsanordnung vom Finanzamt erhält, sollte sich auch hier von Anfang an von einem Fachmann bezüglich der steuerlichen Auswirkungen der Betriebsprüfungen beraten und vertreten lassen. Gerade im Verlauf der Betriebsprüfung werden entscheidende Weichenstellungen bezüglich des steuerlichen Ergebnisses gestellt. Hier kann durch eine kompetente steuerrechtliche Beratung dafür Sorge getragen werden, dass ein steuerlich vernünftiges und gutes Ergebnis für Sie erzielt wird.

Ich begleite Sie vor, während und bis zum Abschluss der Betriebsprüfung. Dabei gilt das Hauptaugenmerk mit dem entsprechenden Verhandlungsgeschick, eine bestmögliche Lösung für Sie auszuhandeln.

Soweit keine Lösung mit dem Finanzamt gefunden werden kann, werde ich für Sie auch die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels unter Berücksichtigung Ihrer Interessen überprüfen.

Einspruchsverfahren / Finanzgerichtsverfahren:

Nicht selten kommt es vor, dass seitens des Finanzamtes zu steuerrechtlichen Fragen eine andere Rechtsauffassung vertreten wird. In derartigen Fällen ist die Durchführung des Rechtsbehelfsverfahrens und schließlich des Klageverfahrens vor dem Finanzgericht zwingend. Sowohl im Rechtsbehelfsverfahren als auch insbesondere im finanzgerichtlichen Verfahren empfiehlt es sich, Hilfe eines entsprechenden Fachanwalts in Anspruch zu nehmen. Nur so ist für Sie gewährleistet, dass neben den steuerrechtlichen Fragen auch verfahrensrechtliche Fragen ausreichend zu Ihren Gunsten geprüft und umgesetzt werden. Dazu gehört auch die Überprüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels im Vorfeld. Aufgrund der kurzen Rechtsbehelfsfristen (1 Monat) nach Erhalt des Steuerbescheides bzw. des Einspruchsbescheides bedarf es eines raschen und schnellen Handelns. Nur so kann verhindert werden, dass wichtige Einspruchs- oder Klagefristen versäumt werden.

Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins.

Ludwig Fahn ist gelistet in Rechtsanwälte Ingolstadt und Rechtsanwälte Deutschland.

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