

Unsere Tätigkeit basiert auf hohen Standards in der Erbringung von Rechtsanwaltsdienstleistungen und einer Geschäftspolitik, die Vertrauen, Engagement, Kompetenz und ein hohes Maß an Effizienz umfasst
- Arbeitsrecht
- Zivilrecht
- Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
Über mich
Rechtsanwaltskanzlei Luka Mrkić
Die Rechtsanwaltskanzlei Luka Mrkić zeichnet sich durch die erfolgreiche und gewissenhafte Arbeit ihrer Rechtsanwälte in der Erbringung von Dienstleistungen in allen Rechtsbereichen aus, mit besonderem Schwerpunkt und umfangreicher Erfahrung in den Bereichen Zivilrecht, Vertragsrecht, Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Forderungsbeitreibung, Strafrecht und vielen anderen Rechtsgebieten.
In der langjährigen erfolgreichen Zusammenarbeit mit zahlreichen in- und ausländischen Mandanten heben sich insbesondere Handelsgesellschaften, kommunale Unternehmen, Städte und Gemeinden sowie zahlreiche in- und ausländische natürliche Personen hervor.
Die Rechtsanwälte dieser Kanzlei erbringen täglich Rechtsdienstleistungen nicht nur in kroatischer Sprache, sondern auch in englischer und deutscher Sprache.
Die Kanzlei besitzt zudem eine Empfehlung der Deutschen Botschaft für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen in deutscher Sprache.
Die Erbringung hochwertiger Rechtsdienstleistungen ist unser primäres Ziel, und wir gehen jedem Auftrag mit großer Sorgfalt und Hingabe nach.
Rechtsgebiete
Vertragsvorbereitung und Eintragung ins Grundbuch
Beim Erwerb von Immobilien in der Republik Kroatien ist es von großer Bedeutung, die rechtliche Sicherheit des Käufers bei jeder einzelnen Transaktion oder rechtlichen Handlung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien zu gewährleisten.
Der Erwerb von Immobilien in der Republik Kroatien wird vor allem durch die Bestimmungen des Gesetzes über Eigentum und andere dingliche Rechte sowie durch die Bestimmungen des Gesetzes über das Grundbuch geregelt.
Vor dem Erwerb einer Immobilie, sei es ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung, ist es erforderlich festzustellen, dass die Immobilie rechtlich sicher für den Erwerb ist.
Unsere anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Immobilienrechts und des Grundbuchrechts umfasst die Vorbereitung, Gestaltung und Überprüfung aller Arten von Verträgen im Zusammenhang mit Immobilien und Grundstücken, sei es die Erstellung eines Kaufvertrags für eine Immobilie, die Erstellung eines Vorvertrags über den Kauf einer Immobilie, die Erstellung eines Schenkungsvertrags sowie die spätere Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch.
Darüber hinaus befasst sich unsere Kanzlei mit Fragen der Überprüfung der Bebaubarkeit von Grundstücken und unterstützt ausländische Mandanten bei der Erlangung einer Baugenehmigung.
Angesichts des hohen Wertes von Bauwerksverträgen, der Beteiligung vieler Personen sowie des Umfangs und der Komplexität der Arbeit ist der Bauwerksvertrag in der Praxis ein äußerst komplexer rechtlicher Vorgang. Unsere Kanzlei kann Ihnen bei der Erstellung und Überprüfung solcher Verträge behilflich sein.
Erbrecht und Europäisches Nachlasszeugnis
Des Weiteren befasst sich unsere Kanzlei mit Fragen des Erbrechts. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Anwendung des Europäischen Nachlasszeugnisses von Bedeutung, um die Organisation der Erbschaft im europäischen Raum zu erleichtern.
Erben können ihr Eigentumsrecht an Vermögenswerten in der Republik Kroatien auch mit dem Europäischen Nachlasszeugnis nachweisen.
Es stellt sich jedoch die Frage, was im Falle von Unterschieden zwischen dem Recht des Staates, dessen Recht für die Erbschaft maßgeblich ist, und dem Recht des Staates, in dem sich der erworbene Gegenstand befindet, zu tun ist.
Kroatisches Recht erfordert, dass die Immobilie im Erbschein detailliert beschrieben wird, wobei diese Beschreibung mindestens die Angabe der Katasterparzellenummer und der Katastergemeinde, in der sich die Immobilie befindet, umfassen muss, damit sie identifiziert werden kann.
Andererseits erfordern die Gesetze einiger Mitgliedstaaten keine detaillierte Beschreibung der Immobilie als Voraussetzung für ihre Identifizierung; es genügt, den Erblasser als vorherigen Eigentümer der betreffenden Immobilie anzugeben.
In der Praxis treten Probleme bei der Anwendung des Europäischen Nachlasszeugnisses auf, wenn Immobilien nicht detailliert identifiziert werden können.
Wenn Sie Zweifel oder Unklarheiten haben, ob das Europäische Nachlasszeugnis, das Sie besitzen, geeignet ist, um die Durchführung und Eintragung des Eigentumsrechts in das Grundbuch auf Ihren Namen vorzunehmen, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei.
Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht
Die Gründung eines Unternehmens in der Republik Kroatien kann herausfordernd sein, aber mit der richtigen Vertretung kann sie relativ einfach werden.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.) ist die häufigste Unternehmensform in Kroatien und kann von einer oder mehreren juristischen oder natürlichen Personen durch Einbringung von Kapital in das vereinbarte Stammkapital gegründet werden.
Wenn Sie sich entscheiden, ein Unternehmen in der Republik Kroatien zu gründen, sei es eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine andere Unternehmensform, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei.
Es ist auch hervorzuheben, dass wir alle Gründungsdokumente, mit Ausnahme der Erklärungen, in denen die Mitglieder der Geschäftsführung die Ernennungen annehmen, auf Grundlage einer speziellen Vollmacht unterzeichnen können, die ordnungsgemäß in der Republik Kroatien oder im Ausland beglaubigt sein muss, damit sie in der Republik Kroatien verwendet werden kann.
Außerdem stehen wir Ihnen auch im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf eines Unternehmens in der Republik Kroatien zur Verfügung.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Kroatisch
Bewertungen 2
von P. S. am 14.05.2025 um 17:58 Uhr
von L. M. am 14.05.2025 um 14:52 Uhr
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