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Rechtsanwalt

Lutz Tiedemann

Groenewold Tiedemann Griffel Rechtsanwälte mbB
Groenewold Tiedemann Griffel Rechtsanwälte mbB
www.gtg-recht.de
Vorsprung durch Recht
  • Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht
  • Fachanwalt für Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
  • Strafrecht
  • Steuerrecht
Online-Rechtsberatung
Ich berate Sie gern bundesweit.
DM
von D. M. am 19.04.2025 um 12:00 Uhr
Sehr kompetent und unbürokratisch
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt Tiedemann hat mich bei einem Betrug im Krypto Bereich beraten. Die Beratung erfolgte kurzfristig und sehr kompetent. Ich kann Herrn Tiedemann sehr empfehlen!

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Rechtsanwalt Lutz Tiedemann ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht in Hamburg. Er ist Partner der Kanzlei Groenewold Tiedemann Griffel.

Tätigkeitsschwerpunkte bilden das Bank-, Gesellschafts- und Versicherungsrecht in der strategischen und forensischen Beratung. Zudem unterstützt Herr Tiedemann Geschäftsleiter und Organe bei haftungsrechtlichen Fragen im operativen Geschäft. In diesem Kontext berät Herr Tiedemann Gesellschaften und Verbände.

Zudem bietet Rechtsanwalt Tiedemann als Zertifizierter Berater für Kryptowerte und Steuern Beratung zu Blockchain-Projekten – und zwar deutschlandweit und international. Seine typischen Leistungsfelder im „Bereich“ Krypto lassen sich wie folgt beschreiben:

  • Beratung von Investmentgesellschaften und Händlern von Bitcoin und anderen Kryptowährungen wie Ripple, NEM, Stellar, Dash, Ether, Cardano und Litecoin (sog. Altcoins) im Aufsichtsrecht, bei Finanzierungs- und Strukturierungsfragen.
  • Rechtliche Beratung von institutionellen Investoren und Privatinvestoren bei Investments in Bitcoin-, FinTec, Smart Contract-Projekte
  • Begleitung von Finanzdienstleistungsinstituten im Aufsichtsrecht
  • Begleitung von Startups bei Finanzierungsfragen (Eigen- und Fremdkapital) und Initial Coin Offerings (ICO). Organisation von prospektpflichtigen Angeboten

Seine forensische Tätigkeit liegt sowohl in der Abwehr als auch in der Durchsetzung von Investorenforderungen.

Herr Tiedemann ist Mitautor des Handbuchs zum deutschen und europäischen Bankrecht, Verfasser zahlreicher Fachpublikationen und als Fachreferent tätig.

Zum ist Herr Tiedemann Geschäftsführer einer Verwahrstelle nach §§ 69 Abs. 1, 87 KAGB für Publikums-AIF.

Herr Tiedemann war Jahrelang in Aarhus und Kopenhagen in einer international agierenden Kanzlei tätig.

Herr Tiedemann trat im Jahre 2015 als Partner in die Kanzlei des bekannten Anwalts Kurt Groenewold ein. Daher vertritt Herr Tiedemann ebenfalls bekannte Persönlichkeiten des öfftenlichen Lebens.

Als Verfasser zahlreicher Fachpublikationen und als Fachreferent können folgende Publikationen genannt werden:

Ausgewählte Medien:

Financefwd, Vom Krypto-Vorzeigeprojekt zum FTX-Opfer: Der tiefe Fall von Invao, 30.12.2023

Handelsblatt, Crowd-Funding-Plattform Seedmatch – sind Tausende Verträge unwirksam? 15.05.2023

Capital, Sono Motors droht Ärger wegen fragwürdiger Finanzierung, 14.04.2023

Handelsblatt, Ärger bei Flugtaxi-Start-up – 177 Investoren drängen auf „faire Partizipation, 07.10.2022

Das Investment, Berater sollten sich nicht verunsichern lassen, 22.06.2018

Creditreform, Zuerst die Firma, Geschäftsführerhaftung, 5/2018

Finanzberater Edition – Handelsblatt, wichtige Urteile für Finanzberater, 2/2018, Seite 22 und 23

Handelsblatt, Richterspruch mit Verfallsdatum, 10.04.2018

Creditreform (Verlagsgruppe Handelsblatt), 23.11.2015, Negativzins: Was Banken und Kreditkunden bedenken sollten

Handelsjournal vom 21.11.2015, Unternehmensfinanzierung: Negative Zinsen bald auch bei Firmenkrediten?

Hamburger Abendblatt vom 07.06.2013, Dänen verklagen HSH Nordbank auf drei Millionen Euro

Welt vom 07.06.2013, Es geht um undurchsichtige Zinswetten und insgesamt drei Millionen Euro

Fonds online, 05.08.2012, AIFM-Umsetzungsgesetz ist eine unzulässige Bevormundung


Ausgewählte Kommentierungen 

Flugzeugfonds, in: Derleder/Knops/Bamberger (Hrsg.), Deutsches und europäisches Bank- und Kapitalmarktrecht, Band 2, Springer Verlag (Berlin), 3. Aufl. 2017

Ausgewählte Aufsätze

Crowdinvestments und das Problem mit dem „Trick“ der qualifizierten Nachrangklausel, Tiedemann, SanB 2024, 17-21

Genossenschaft als Haftungsadressat nach den §§ 20, 21 Vermögensanlagengesetz? Eine Betrachtung unter dem Blickwinkel der verbotenen Einlagenrückgewähr, Tiedemann/Brix-Neve, AnwZert HaGesR 9/2021 Anm. 1

Der Interne Zins: Ein problematisches Renditemaß bei geschlossenen Fonds? Aufsatz von Prof. Dr. Weinrich/Tiedemann; CORPORATE FINANCE Nr. 05-06, 28.05.2018

Ausgewälte Urteilsanmerkungen

Berechnung zur Vorfälligkeitsentschädigung mit negativen (fiktiven) Wiederanlagezinsen; OLG Nürnberg (14 U 2764/22), Infobrief 3/2024 für Institut für Finanzdienstleistungen für die Verbraucherzentralen

Keine Verwirkung und Rechtsmissbrauch bei § 5a VVG a.F. juris Literaturnachweis zu Tiedemann, jurisPR-BKR 1/2022 Anm 3

Kosten der Nichtabnahmeentschädigung unter Beachtung der §§ 502 und 494 BGB, jurisPR-BKR 9/2020 Anm. 3, Anmerkung LG Köln 15. Zivilkammer, Urteil vom 27.02.2020 - 15 O 379/19

Anmerkung zum Urteil des OLG Hamburg vom 26.04.2019, 13 U 51/18, zur Widerruf einer Bürgschaft durch einen GmbH-Geschäftsführer; Tiedemann/Brix-Neve, BKR 2020, 415-416 

Unwirksamkeit von Negativzinsklausel in Riester-Verträgen einer Bank, jurisPR-BKR 8/2019 Anm. 3; OLG Stuttgart, 4. Zivilsenat, Urteil vom 27.03.2019 - 4 U 184/18

Kreditinstitute müssen ihre Kunden vom 1. August 2014 an ungefragt über alle Provisionen aufklären, Anmerkung von Tiedemann zum Urteil des BGH, Urteil vom 03.06.2014,  XI ZR 147/12, NJ 2014, 386,

Ausgewählte  Vorträge

Hamburg, 18. Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen, Prospekthaftung, 22. bis 23. Juni 2023

Hamburg, 17. Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen, Neue Entwicklung zur Lebens- und Rentenversicherung in der Rechtsprechung, 23. Juni 2022

Hamburg, Benchmark-/Euribor-Reform, 14. Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen, Institut für Finanzdienstleistungen e.V. (iff) 24. Mai 2019

 

Hamburg, Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen, Institut für Finanzdienstleistungen e.V. (iff); 20.09.2019

 

Schwetzingen, Geschäftsführerhaftung, Seminare am Schloss, 14.09.2018

 

Schwetzingen, Negative Zinsen, Seminare am Schloss, 20.09.2017  

 

Schwetzingen, PIB, VIB und PRIPPS, Seminare am Schloss, 19.9.2016

 

Frankfurt, Anlageberatungs- und Prospekthaftung:

Wertpapier-Mitteilungen Seminare, 17.03.2016

Frankfurt, Anlageberatungs- und Prospekthaftung:

Wertpapier-Mitteilungen Seminare, 23.03.2015

Lutz Tiedemann ist gelistet in Rechtsanwälte Hamburg und Rechtsanwälte Deutschland.

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Qualifikationen und Auszeichnungen

  • Zulassung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer

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    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Zulassung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer
  • Zert. Berater Kryptowerte und Steuern (WIRE)

    Zert. Berater Kryptowerte und Steuern (WIRE)

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    Zert. Berater Kryptowerte und Steuern (WIRE)

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Dänisch

Recht international

  • Deutsches Recht
  • Dänisches Recht

Bewertungen 20

DM

von D. M. am 19.04.2025 um 12:00 Uhr

Sehr kompetent und unbürokratisch
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt Tiedemann hat mich bei einem Betrug im Krypto Bereich beraten. Die Beratung erfolgte kurzfristig und sehr kompetent. Ich kann Herrn Tiedemann sehr empfehlen!
ML

von M. L. am 03.04.2025 um 16:29 Uhr

Deckungsablehnung meiner Itzehoer Versicherung
Versicherungsrecht
Mit diesem Feedback möchte ich ein Riesenlob für Herrn Tiedemann und seiner Kanzlei aussprechen. Ich habe bei meiner Itzehoer Versicherung einen Familienrecht Fall eingereicht, wo ich eine Deckungsablehnung erhalten habe. Nach 5 Wochen täglichen Kampf habe ich Herrn Tiedemann von der GTG Recht eingeschaltet. Herr Tiedemann hat einen Fall geprüft, einen Zwei-Zeiler an meine Versicherung gesendet und zwei Tage später habe ich meine Deckungszusage bekommen. Ohne Herr Tiedemann hätte ich jetzt ein Riesenproblem gehabt... Ich möchte mich förmlichst bei ihm bedanken. Vorallem musste ich bei Herrn Tiedemann keine zwei Tage auf einen Termin warten. Lieben Gruß und Dank.
JP

von J. P. am 10.03.2025 um 18:13 Uhr

Großartige, weitsichtige Beratung
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Tiedemann hat in einer GBR-Auseinandersetzung innerhalb meiner Familie eine Erstberatung mit mir gemacht. Dabei hat er sofort die Situation professionell eingeschätzt und feinfühlige, kluge Strategien aufgezeigt, um einen klaren Kopf zu behalten und die Situation besonnen zu handhaben. Ich habe großes Vertrauen zu Herrn Tiedemann und rechne es ihm hoch an, dass er sich viel Zeit nimmt, zuhört und wertschätzend ist. Letztendlich habe ich es auch seinem Rat zu verdanken, dass ich keine weiteren rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft habe, die die Situation weiter eskaliert hätten, sondern jetzt Frieden mit meiner Familie habe. Uneingeschränktes Lob für Herrn Tiedemann!

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Kunden besitzen Schadensersatz nach Kreditkartenbetrug- Beispiel DKBDie zunehmende Digitalisierung des Alltags führt zu einer Vervielfachung von Kreditkartenbetrug. Banken und Sparkassen weisen

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    20255 Hamburg

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Partner:
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Rechtsanwalt Lutz Tiedemann
Rechtsanwalt Jörn Griffel
Rechtsanwältin Christiane Feist
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Zuständige Kammer
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Maßgebliche berufsrechtliche Vorschriften
Zulassungsland für alle Rechtsanwälte ist die Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzliche Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die deutschen Rechtsanwälte sind Mitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer.
Die maßgeblichen deutschen berufsrechtlichen Regelungen sind:
– Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
– Berufsordnung (BORA)
– Fachanwaltsordnung (FAO)
– Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
– Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die Regelungen können Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de einsehen.
Berufshaftpflichtversicherung
AXA Versicherung AG
Postfach 92 01 13
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Der Geltungsbereich: weltweite Deckung
Kontakt
Groenewold · Tiedemann · Griffel
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Telefax +49 40 4912010
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