Bewertungen von Kanzlei Magold, Walter & Hermann Rechtsanwaltspartnerschaft

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Sehr gut
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Bewertungen

EB

von E. B. am 07.05.2014 um 14:50 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Malte Magold

Verkehrs-OWi
Verkehrsrecht
Erfolgreiche Fallbearbeitung durch RA Dr. Magold, gute Erreichbarkeit und übersichtliche Online-Akte im Mandantenbereich der Website.
MM

von M. M. am 07.05.2014 um 11:42 Uhr für Rechtsanwalt Jens Hermann

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Wer einen Anwalt mit Kampfgeist und Durchsetzungsvermögen sucht, ist in dieser Kanzlei genau richtig. Die fachliche und menschliche Kompetenz hatte uns überzeugt und wir fühlten uns vom ersten Tag an in guten Händen.
RL

von R. L. am 05.05.2014 um 14:10 Uhr für Kanzlei Magold, Walter & Hermann Rechtsanwaltspartnerschaft

1a Unfallabwicklung
Verkehrsrecht
Ich wurde sehr gut durch die Rechtsanwälte Magold, Walter & Hermann beraten. Kompetent, schnell und erfolgreich wurde mein Problem gelöst. Sollte ich nochmals Rechtsprobleme haben, wende ich mich wieder gerne an meine Kanzlei des Vertrauens!
RK

von R. K. am 01.05.2014 um 00:24 Uhr für Kanzlei Magold, Walter & Hermann Rechtsanwaltspartnerschaft

Mietrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
überhaupt nicht zu empfehlen, sie wollen nur Geld.
Tatsächlich ist dies eine schlicht unwahre Behauptung. Richtig ist, dass wir nicht kostenfrei arbeiten. Dies ist schon aus standesrechtlichen Gründen unzulässig. Wir rechnen regelmäßig nach der geltenden Gebührenordnung, dem RVG, ab. Hier sind Sätze vorgegeben, die sich anhand des Gegenstandswertes und der Tätigkeit ergeben. Dementsprechend haben wir auch im vorliegenden Fall unsere Kosten ermittelt und abgerechnet. Hierüber war der Mandant auch im Vorfeld informiert worden. Außerdem lag hier eine Rechtsschutzversicherung vor, die mit Ausnahme des Selbstbehaltes die Kosten übernommen hat. Nachdem dieser Selbstbehalt vom Mandanten mit dem Versicher vereinbart wurde, können wir nichts dafür, dass dieser Betrag nicht vom Versicherer getragen wird, sondern vom Mandanten selbst zu bezahlen ist.
ML

von M. L. am 02.01.2014 um 21:36 Uhr für Kanzlei Magold, Walter & Hermann Rechtsanwaltspartnerschaft

Strafrecht
Strafrecht
der will nur geld, ist nicht kompetend
Diese Behauptung ist schlicht falsch. Tatsächlich wurde der Mandant in dem ersten Beratungsgespräch informiert, dass eine Vertretung in einem Strafverfahren mit Kosten verbunden ist und diese Kosten nicht von einer Rechtsschutzversicherung oder im Wege der Prozesskostenhilfe übernommen werden. Die Höhe dieser Kosten wurde ebenfalls mitgeteilt. Ebenso wurde der Mandant informiert, dass wir einen Vorschuss auf die zu erwartenden Kosten abrechnen. Dennoch mandatierte uns der Mandant mit der Wahrnehmung seiner Interessen in der Strafsache. Die dann übersandte Kostennote wurde vom Mandanten jedoch trotz mehrerer Mahnungen nicht ausgeglichen, so dass das Mandant in der Folge niedergelegt wurde.

Tatsächlich ist zu sagen, dass wir sehr kompetent sind, aber nicht kostenfrei.
PK

von P. K. am 10.09.2009 um 10:46 Uhr für Rechtsanwalt Jens Hermann

Eine Rechnung wurde ohne Angabe von Gründen nicht bezahlt.
Forderungseinzug & Inkassorecht
Im Gegensatz zu anderen, wie z.B. Inkassobüros, kostet mich das Verfahren nichts. Ich muss auch nicht auf einen Teil der Forderung bei Erfolg verzichten.
Insbesondere bei den Schriftsätzen hat RA Jens Hermann sich größte Mühe gegeben.