Bewertungen von Manfred Heller
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Bewertungen
NG
von N. G. am 18.05.2021 um 18:45 Uhr
Top Anwalt - kompetente Beratung - absolutes Engagement!
Arbeitsrecht
Ich fühlte mich durch Herrn Heller in Sachen Arbeitsrecht bestens beraten. Herr Heller ist sehr freundlich, einfühlsam und äußerst kompetent. Dieser Anwalt nimmt sich sehr viel Zeit und man spürt, dass er seinen Beruf mit Leib und Seele lebt. Ich bin fest von Herrn Heller überzeugt und kann diesen Anwalt wärmstens empfehlen!
Antwort von Rechtsanwalt Manfred Heller
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre freundlichen Worte.
Und schön, dass wir Sie auch in dieser Angelegenheit wieder erfolgreich gegenüber Ihrem Arbeitgeber vertreten konnten.
Viele Grüße
RA Heller
vielen Dank für Ihre freundlichen Worte.
Und schön, dass wir Sie auch in dieser Angelegenheit wieder erfolgreich gegenüber Ihrem Arbeitgeber vertreten konnten.
Viele Grüße
RA Heller
TH
von T. H. am 18.05.2021 um 12:20 Uhr
Nur zur empfehlen.
Verkehrsrecht
Diese Kanzlei ist sehr zu empfehlen. Mein Unfallgegner befand sich im europäischen Ausland und ich hätte keine Chance ihn zu Rechenschaft zu ziehen. Beim Herrn Heller habe mich gut aufgehoben gefühlt. Ich habe die kompletten Kosten erstattet bekommen. Ich würde, wenn nötig immer wieder seine Kanzlei zurate ziehen. Hier wird geholfen und versucht, die Kosten für den Mandanten so gering wie möglich zu halten. Alle Mitarbeiter sind sehr nett und kompetent.
Antwort von Rechtsanwalt Manfred Heller
Hallo Herr H.,
vielen Dank für Ihre Bewertung. Ich werde das auch gern so an unser Kanzleiteam weitergeben.
Mit freundlichen Grüßen
RA Heller
vielen Dank für Ihre Bewertung. Ich werde das auch gern so an unser Kanzleiteam weitergeben.
Mit freundlichen Grüßen
RA Heller
AG
von A. G. am 04.04.2021 um 18:56 Uhr
Arbeitszeugnis
Arbeitsrecht
Habe mich bei Herrn Rechtsanwalt Heller sehr gut aufgehoben gefühlt und gut beraten. Durch seine gute Arbeit habe ich ein viel besseres Arbeitszeugnis erhalten. Herr Heller ist als Anwalt sehr zu empfehlen und ich würde mich immer wieder an ihn wenden.
Antwort von Rechtsanwalt Manfred Heller
Vielen Dank Frau G.
Wie Sie feststellen konnten, ist es bei einer Eigenkündigung häufig schwierig, den vorherigen Arbeitgeber zur Erteilung eines guten und aussagefähigen Arbeitszeugnisses zu bewegen.
Auch wir freuen uns daher, dass wir dies für Sie ohne langwierige gerichtliche Auseinandersetzung erreichen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
RA Heller
Wie Sie feststellen konnten, ist es bei einer Eigenkündigung häufig schwierig, den vorherigen Arbeitgeber zur Erteilung eines guten und aussagefähigen Arbeitszeugnisses zu bewegen.
Auch wir freuen uns daher, dass wir dies für Sie ohne langwierige gerichtliche Auseinandersetzung erreichen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
RA Heller
KO
von K. O. am 04.03.2021 um 14:24 Uhr
Einvernehmliche Einigung
Verkehrsrecht
Super guter Anwalt,
Erklärt ein alle Wenn und Aber .
Würde ihn jederzeit weiter empfehlen.
Erklärt ein alle Wenn und Aber .
Würde ihn jederzeit weiter empfehlen.
Antwort von Rechtsanwalt Manfred Heller
Hallo Frau O.,
vielen Dank für Ihre Bewertung.
Auch von unserer Seite immer gern.
RA Heller und Kanzleiteam
vielen Dank für Ihre Bewertung.
Auch von unserer Seite immer gern.
RA Heller und Kanzleiteam
JS
von J. S. am 19.12.2020 um 17:22 Uhr
Verkehrsunfall
Verkehrsrecht
Immer wieder gern , kenne Ihn seit gut 15 Jahren. Immer gut beraten gewesen
Antwort von Rechtsanwalt Manfred Heller
Vielen Dank Herr Sch.,
und alles Gute für Ihre Firma auch in dieser schwierigen Zeit.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
RA Heller
und alles Gute für Ihre Firma auch in dieser schwierigen Zeit.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
RA Heller
RE
von R. E. am 14.11.2020 um 10:38 Uhr
Verkehrsunfall
Allgemeine Rechtsberatung
Herr RA Heller hat mich schon bei mehreren Rechtsgelegenheiten beraten und vertreten. Ich war sehr gut in der Kanzlei aufgehoben und immer umfassend informiert. Werde mich immer wieder an ihn wenden.
Antwort von Rechtsanwalt Manfred Heller
Vielen Dank Herr E. und weiterhin gute Fahrt!
Mit freundlichen Grüßen
RA Heller
Mit freundlichen Grüßen
RA Heller
CP
von C. P. am 02.11.2020 um 13:36 Uhr
Arbeits- Verkehrsrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Musste Herrn Rechtsanwalt Heller zweimal in Anspruch nehmen und war sehr zufrieden mit seiner Arbeit.
Ich kann Herrn Heller nur weiterempfehlen.
Ich kann Herrn Heller nur weiterempfehlen.
Antwort von Rechtsanwalt Manfred Heller
Vielen Dank Herr P.,
immer wieder gern.
Beste Grüße
RA Heller
immer wieder gern.
Beste Grüße
RA Heller
JF
von J. F. am 29.09.2020 um 23:55 Uhr
klasse!
Verkehrsrecht
Fachlich kompetent, sehr freundlich, gut erreichbar, schnelle und persönliche Antwort.
Wir fühlten uns zu jeder Zeit bestens aufgehoben und waren sicher, dass unsere Interessen bestmöglich vertreten wurden. Wenn es denn nötig wird, gerne immer wieder!
Wir fühlten uns zu jeder Zeit bestens aufgehoben und waren sicher, dass unsere Interessen bestmöglich vertreten wurden. Wenn es denn nötig wird, gerne immer wieder!
Antwort von Rechtsanwalt Manfred Heller
Vielen Dank Herr Dr. F.!
Freundliche Grüße zurück,
RA Heller
Freundliche Grüße zurück,
RA Heller
SV
von S. V. am 22.09.2020 um 21:29 Uhr
Vorsätzlicher Verkehrsunfall
Verkehrsrecht
Es war der Horror... ein anderer, alkoholisierter Fahrer hat mich vorsätzlich mit hoher Geschwindigkeit von der Straße geschoben. Herr Heller hat mich hervorragend vertreten und das mir zustehende Schmerzensgeld erfolgreich erstritten. Ich bin vollends zufrieden.
FD
von F. D. am 16.09.2020 um 08:24 Uhr
Kompetent und empathisch
Arbeitsrecht
hat alles super geklappt, gerne wieder!
Antwort von Rechtsanwalt Manfred Heller
Hallo Herr D.,
vielen Dank für Ihre Bewertung.
Schön, dass wir Sie gegenüber Ihrem Artbeitgeber derart unterstützen konnten.
Ein solch gutes Ergebnis war allerdings auch nur deshalb möglich, weil eine enge und koordinierte Zusammenarbeit möglich war.
Wir wünschen Ihne für die weitere Zukunft alles Gute,
mfG
RA Heller
vielen Dank für Ihre Bewertung.
Schön, dass wir Sie gegenüber Ihrem Artbeitgeber derart unterstützen konnten.
Ein solch gutes Ergebnis war allerdings auch nur deshalb möglich, weil eine enge und koordinierte Zusammenarbeit möglich war.
Wir wünschen Ihne für die weitere Zukunft alles Gute,
mfG
RA Heller