Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Romeike
Rechtsanwalt

Marc Romeike

Fachanwalt für

  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
Über 12 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2012 und über 12 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.

Ich spare Ihnen Zeit und Nerven. Zögern Sie nicht und schildern Sie mir Ihren Fall!

Sie als Mandant stehen bei mir an erster Stelle. Ein offenes und ehrliches Mandatsverhältnis ist für mich ausschlaggebend, denn es legt den Grundstein für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Egal, ob Sie vor beruflichen oder privaten Herausforderungen stehen: Ich biete Ihnen eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe!

Dank meiner Fachkompetenz und meines Beratungsspektrums biete ich meinen Mandanten eine qualifizierte Betreuung in zahlreichen Rechtsangelegenheiten an. Auch in Ihrem individuellen Fall finden wir gemeinsam in der Kanzlei Rechtsanwälte & Notar Dr. Keller eine zügige und maßgeschneiderte Lösung.

Bei Bedarf kontaktieren Sie mich direkt über das anwalt.de-Profil. Lassen Sie sich vor Ort beraten und besuchen Sie unsere Kanzleiräumlichkeiten in Mülheim an der Ruhr.

Erfahren Sie, bei welchen Anliegen ich Sie in den Bereichen Arbeitsrecht und Verkehrsrecht konkret unterstützen kann:

Arbeitsrecht

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber werden von mir bei der Gestaltung und Überprüfung von Dienstverträgen, Arbeitsverträgen oder Ausbildungsverträgen beraten. Auch im Falle einer Abmahnung stehe ich Ihnen mit meinem fundierten Fachwissen gerne zur Verfügung. Darüber hinaus bin ich Ihnen bei der Erstellung und Prüfung von Arbeitszeugnissen behilflich und vertrete bei Bedarf Ihre Rechte mit großer Entschlossenheit vor dem zuständigen Arbeitsgericht.

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht übernehme ich nach einem Autounfall die Unfallabwicklung bzw. Schadensregulierung. Dazu gehört die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung sowie die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Des Weiteren betreue ich meine Mandanten auch im Bußgeldverfahren, berate bei Geschwindigkeitsübertretung, Fahrverbot sowie in Verkehrsstrafsachen wie Unfallflucht oder einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

Sprachen

  • Deutsch

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