Rechtsgebiete
- Erbrecht
- Arbeitsrecht
- Arzthaftungsrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
- Allgemeines Vertragsrecht
- Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Über 32 Jahre Berufserfahrung
Über mich
Langjährige Berufserfahrung und aktuelles Fachwissen zeichnen Frau Rechtsanwältin Rheinheimer-Bradtke aus. In den Rechtsgebieten Arbeitsrecht und Erbrecht hat sie die Zusatzprüfungen zum Erlangen der Fachanwaltszulassung mit Erfolg abgelegt.
Sie legt großen Wert auf kompetente persönliche Beratung und Vertretung ihrer in- und ausländischen Mandanten. Arbeitssprachen sind Deutsch, Englisch und Französisch.
Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Rheinheimer-Bradtke berät sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts. Sie berät und begleitet Arbeitgeber bei der Vorbereitung und Durchführung arbeitsrechtlicher Maßnahmen, wie strukturelle Veränderungen im Betrieb, Betriebsübergang, Abmahnungen, Kündigungen, sowie bei Gestaltung und Rechtsfolgen von Verträgen, Wettbewerbsverboten, etc.. Sie nimmt die Interessen von Arbeitnehmern in allen arbeitsrechtlichen Belangen wahr, insbesondere bei der Verhandlung von Arbeitsverträgen, bei Arbeitszeugnissen, Abmahnungen, Kündigungen, Urlaub, Diskriminierung, Arbeitszeit, Arbeitnehmerentsendung etc.. Frau Rechtsanwältin Rheinheimer-Bradtke vertritt ihre Mandanten sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen als auch in gerichtlichen Verfahren jeglicher Art.
Erbrecht - Vorsorgeregelung
Das Erbrecht regelt u.a., wer mit dem Tod des Erblassers das Vermögen erhält und wer für seine Nachlassverbindlichkeiten haftet. Um Streitigkeiten und Steuern zu vermeiden, ist es wichtig, frühzeitig die Regelung des eigenen Nachlasses zu planen und rechtssicher zu verfügen.
Frau Rechtsanwältin Rheinheimer-Bradtke berät Sie fachkundig über die gesetzlichen Regeln des Erbrechts und über die Möglichkeiten der individuellen Gestaltung eines Testaments, Erbvertrags oder sonstiger lebzeitiger Verfügungen im Hinblick auf den Todesfall.
Frau Rheinheimer-Bradtke vertritt Ihre Interessen auch wenn Sie selbst Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer geworden sind, beispielsweise bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, bei der Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche oder im Rahmen von gerichtlichen Erbscheinsverfahren.
Frau Rheinheimer-Bradtke übernimmt auch selbst Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung.
Wesentliche Bedeutung bei der anwaltlichen Beratung nimmt außerdem die Regelung zur Vorsorge für den Fall der eigenen Verhinderung durch Vollmachten oder Betreuungsverfügung sowie Patientenverfügung ein.
Zivilrecht / Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Rheinheimer-Bradtke berät Sie in allen vertraglichen Angelegenheiten, prüft und entwirft Verträge sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen und vertritt Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr vertraglicher Ansprüche - gerne auch im internationalen Rechtsverkehr.
Arzthaftungsrecht
Sind Sie von einem ärztlichen Behandlungsfehler (Befunderhebung, Diagnose, Aufklärung, Kunstfehler) betroffen oder haben Sie bzw. Ihr Kind einen Geburtsschaden erlitten? Holen Sie gegebenenfalls so früh als möglich fachkundigen Rat eines auf das Arzthaftungsrecht spezialisierten Rechtsanwalts ein.
Frau Rechtsanwältin Rheinheimer-Bradtke prüft die ärztliche Dokumentation, Aufklärung, Befundberichte und Gutachten und vertritt Sie gegenüber Ärzten und Haftpflichtversicherungen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld. Sie führt für Sie sowohl die außergerichtlichen Verhandlungen als auch Verfahren vor einer ärztlichen Güte- und Schlichtungsstelle oder den Gerichten.
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtsanwältin Rheinheimer-Bradtke nimmt Ihre rechtlichen Interessen auch in allen anderen Fällen der Verletzung Ihres Körpers oder Ihrer Gesundheit, Ihrer Freiheit oder Ihres Eigentums wahr und setzt für Sie angemessenen Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld zum Ausgleich immaterieller Beeinträchtigungen durch.
Weitere Informationen finden Sie auf der Kanzleihomepage unter: www.ra-rheinheimer.de
Sprachen
- Deutsch
- Französisch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Wiesbadener Anwalt- und Notarverein
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Erbrecht in Deutschen Anwaltverein
Rechtstipps 1
Der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis
27.02.2018
Kontaktdaten von Margot Rheinheimer-Bradtke
Sauerbruchstr. 21a, 65232 Taunusstein
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